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09.03.2008, 00:42
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Fragen zur Differenzbesteuerung und Portokosten
Ich handel zu 90% mit gebrauchten Artikel (Differenzbesteuerung) und etwa 10% Neuware. Es heißt ja, dass "Nebenleistungen das Schicksal der Hauptleistung teilen".
Kann ich also die Portokosten auch per Differenzbesteuerung versteuern? Würde mir nämlich sehr entgegen kommen, da es bei Briefsendungen ja bekanntlich keine ausgewiesene MwSt. von der Post gibt. Sollte das gehen, wie läuft das ab, wenn ich einen gebrauchten Artikel als Paket versende? Beim Paket Versand kann man von DHL nämlich als Geschäftskunde, eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. bekommen. Hohle ich mir in diesem Fall die komplette Vorsteuer vom FA wieder und buche die Portokosten, von der ich ja eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. habe, aufs Konto "Portokosten Differenzbesteuerung" (genaue Bezeichnung weiß ich noch nicht) und bezahle dann ganz normal vom dem Konto die 19%?
Noch was anderes. Wenn ich gebrauchte und neue Artikel zusammen verkaufe. Wie muss ich dann die MwSt. auf meiner Rechnung ausweisen? Den neuen Artikel ganz normal mit 19% und den gebrauchten per Differenzbesteuerung? Und wie siehts in dem Fall mit den Portokosten aus?
Meine Steuerumstellung steht erst zum 1.4. an, habe also noch etwas Zeit.
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09.03.2008, 01:00
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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IMO ist für die Portokosten in voller Höhe die Mehrwertsteuer abzuführen.
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09.03.2008, 03:04
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#3
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Guest
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Porto -
Portokosten sind meines Wissens nach Betriebsausgaben.
Was verkauft wird, ist dabei unmaßgeblich :-)
Die Vorsteuer kann nur angerechnet werden, wenn der "Betrieb" USt.pflichtig ist.
Also - ein PortoKonto in der Buchhaltung - aber nur abzug der ausgewiesenen USt. (MWSt.)
Geändert von hpr (09.03.2008 um 03:20 Uhr).
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09.03.2008, 03:20
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
IMO ist für die Portokosten in voller Höhe die Mehrwertsteuer abzuführen.
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bist du da sicher?
finde die Fragestellung interessant und logisch, bin aber im Detail überfragt
je nach Anteil Portokosten in Relation zum Warenwert könnte es steuerlich wirklich "lecker" sein, die Portokosten nicht komplett mit 19% USt. zu versteuern, falls steuerrechtlich möglich 
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09.03.2008, 10:19
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Ich habe mir den Paragraphen zur Differenzbesteuerung gestern noch mal durchgelesen, bin mir aber nicht abschließend sicher. Die Differenzenbesterung gilt ja, weil kein Vorsteuerabzug möglich ist - andererseits schreibt er hier aber, dass er bei den Paketen vollen Vorsteuerabzug geltend macht. Kurzum, durch die Differnezenbesteuerung würde der Staat einen Teil des Paketportos subventionieren. Das kann absolut nicht sein.
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09.03.2008, 10:39
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Im Endeffekt ändert sich doch für den Statt nichts. Mal ein Zahlenbeispiel. Ich zahle für ein Paket Netto 3,90€. Die anfallenden 0,74€ MwSt. kann ich mir als Vorsteuer geltend machen. Wenn ich diese Portokosten, bei denen ich eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. bekomme, als Betriebsausgaben buche und die 6€, die ich als Portokostsen von den Käufern nehme auf "Portokosten Differenzbesteuerung" buche. Jetzt habe ich auf dem Konto ja nur die 6€ stehen. Und wenn ich davon dann 19% Differenzbesteuerung zahlen muss, ist es ja das selbe, als würde ich direkt darauf 19% MwSt. ausweisen. Und da ich sowieso nur an Endverbraucher Verkaufe, kann es denen ja auch egal sein.
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09.03.2008, 10:54
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Um ehrlich zu sein bin ich jetzt total verwirrt und weiß nicht mehr, was Du meinst. Willst Du für die vom Käufer verlangten Portokosten nun in voller Höhe Mehrwertsteuer abführen oder nicht?
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09.03.2008, 11:56
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Da ich täglich etwa 30 Briefe (1,45€ od. 2,20€ Brutto - keine MwSt. ausweisbar) und nur 3-5 Pakete (3,90€ od. 5,90€ Netto) verschicke ist es natürlich mein Ziel, auf den Briefversand keine vollen 19% zahlen zu müssen, da ich das dann "aus eigener Tasche" zahlen müsste. Da ich keine Vorsteuer geltend machen kann, da die Post ja bekanntlich keine MwSt. ausweist.
Jetzt suche ich natürlich nach Möglichkeiten ob sowas erlaubt ist oder eben nicht. Und da ich immer wieder gelesen habe: "Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung" liegt die Vermutung nahe, dass ich für die Portokosten keine 19% MwSt. ausweisen muss, da ich wie im ersten Post erwehnt habe, meine Sachen per Differenzbesteuerung versteuern werde (zumindest die Sachen die ich gebraucht kaufe - etwa 90%).
Jetzt ist halt die Frage ob sowas möglich ist, und wenn ja, wie das genau gebucht werden müsste. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass sowas möglich ist.
Beim Briefversand würde, dass in der Praxis dann so aussehen, dass ich alle Rechnungen, die ich für Briefmarken bekomme aufs Konto "Portokosten Differenzbesteuerung" buche und dagegen die Portokosten, die ich vom Käufer verlange. Würde dann so aussehen (nur um ein Zahlenbeispiel zugeben): 400 x 1,45€ + 400 x 2,20€ = 1460€ habe ich an Briefmarken in einem Monat bezahlt. Nehmen tue ich 3,50€. Sprich dagegen hätte ich Einnahmen von 800 x 3,50€ = 2800€. Die Differenz wäre 1340€. Es macht jetzt schon einen Unterschied ob ich Monatlich nur auf die 1340€ 19% MwSt. zahle (213,95€) oder auf die vollen 2800€ 19% MwSt. zahle (447,06€).
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09.03.2008, 12:49
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Würde dann so aussehen (nur um ein Zahlenbeispiel zugeben): 400 x 1,45€ + 400 x 2,20€ = 1460€ habe ich an Briefmarken in einem Monat bezahlt. Nehmen tue ich 3,50€. Sprich dagegen hätte ich Einnahmen von 800 x 3,50€ = 2800€. Die Differenz wäre 1340€. Es macht jetzt schon einen Unterschied ob ich Monatlich nur auf die 1340€ 19% MwSt. zahle (213,95€) oder auf die vollen 2800€ 19% MwSt. zahle (447,06€).
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ich sehe darin ad hoc keine Probleme und würde es so machen. Evtl. würde ich mir jedoch ein paar Groschen zurück legen im Falle einer Betriebsprüfung.
Gruß
Sven
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09.03.2008, 13:00
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Treffe mich am Montag zwecks einer Umsatzseteuer Sonderprüfung sowieso mit jemanden vom Finanzamt und werde mir das hoffentlich auch von der Seite absegnen lassen. Oder ist es besser, dass so zu machen und hoffen damit durch zu kommen?
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09.03.2008, 15:08
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was du vom Kunden "nimmst" ist doch eigentlich unerheblich, klar, für dich ist interessant was du draufschlagen musst. Ich muss mind. 19% draufschlagen, aber in meinen Versandkosten stecken auch noch ein wenig Verpackungskosten, deswegen kommt man mit minus 19% nicht sehr weit  .
Interessieren würde mich auch einfach, ob man für eine Leistung - für die man normalerweise mit 19% vorsteuerabzugsberechtigt ist (Versandleistungen wo diese ausgewiesen ist) - die Differenzbesteuerung einfach so anwenden kann...
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09.03.2008, 15:30
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#12
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Einer der seltenen Momente, in denen ich nicht Svens Meinung bin...
Die Differenzenbesteuerung ist ja IMO explizit für den Einkauf bei Kleinunternehmern oder bei Gebrauchtwaren aus Privathand gedacht, wo die Mehrwertsteuer für die Produkte bzw. Rohprodukte ja irgendwann mal gezahlte wurde, beim Kleinunternehmer oder Privatmann aber die Vorsteuerabzugsmöglichkeit "verloren gegangen ist".Die Differenzbesteuerung dient dann an dieser Stelle dazu, diese verloren gegangene Vorsteuerabzugsfähigkeit für den Unternehmer auszugleichen. Im Gegensatz dazu ist die Post aber ja explizit von der Umsatzsteuer befreit, sprich hier wurde auch vorgelagert nie etwas abgeführt für das die Vorsteuerabzugsfähigkeit verloren gegangen ist. Von daher würde ich mich doch sehr wundern, wenn die Differenzbesteuerung hier Anwendung finden dürfte.
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09.03.2008, 15:34
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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MwSt. sollen ja aber eigentlich durchlaufende Kosten sein, die vom Endverbraucher gezahlt werden. Von daher wäre es eigentlich schon logisch, dass ich bei den Portokosten auch Differenzbesteuerung anwende, da ja auch die Hauptleistung per Differenzbesteuerung besteuert wird. Außerdem sind Portokosten ja (zumindest Briefmarken) auch MwSt. befreit.
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09.03.2008, 15:36
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Einer der seltenen Momente, in denen ich nicht Svens Meinung bin...
Die Differenzenbesteuerung ist ja IMO explizit für den Einkauf bei Kleinunternehmern oder bei Gebrauchtwaren aus Privathand gedacht, wo die Mehrwertsteuer für die Produkte bzw. Rohprodukte ja irgendwann mal gezahlte wurde, beim Kleinunternehmer oder Privatmann aber die Vorsteuerabzugsmöglichkeit "verloren gegangen ist".Die Differenzbesteuerung dient dann an dieser Stelle dazu, diese verloren gegangene Vorsteuerabzugsfähigkeit für den Unternehmer auszugleichen. Im Gegensatz dazu ist die Post aber ja explizit von der Umsatzsteuer befreit, sprich hier wurde auch vorgelagert nie etwas abgeführt für das die Vorsteuerabzugsfähigkeit verloren gegangen ist. Von daher würde ich mich doch sehr wundern, wenn die Differenzbesteuerung hier Anwendung finden dürfte.
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Aber anderseits heißt es doch immer "Nebenleistungen tragen das Schicksal der Hauptleistungen". Wenn man Bücher verkauft, muss man doch beispielsweise auch nur 7% MwSt. beim Versand ausweisen, oder nicht?
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09.03.2008, 15:38
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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In Deinem Fall zahlen ja auch die Endverbraucher die MwSt.
Die Differenzbesteuerung ist m. E. ein Sonderfall des Umsatzsteuerrechtes der nicht nach dem Motto "Nebenleistung trägt Last der Hauptleistung" übertragen werden kann.
Die Post ist von der Mehrwertsteuer befreit, das stimmt, aber nicht der Unternehmer, der einem Endkunden Portokosten in Rechnung stellt.
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