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Alt 09.03.2008, 12:14   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
verip macht alles soweit korrekt

Nachträgliches Abführen der Einfuhrumsatzsteuer beim Finanzamt


Hallo!

Ich beziehe Ware aus Südafrika, die ich dann bei EBAY verkaufe. Nachdem die Lieferungen, die beim Zoll angemeldet sind und für die auch direkt Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, immer viel zu lange dauern beziehe ich die Ware momentan immer ohne Zollanmeldung und führe damit auch keine Einfuhrumsatzsteuer ab.

Kommt aber eine Steuerprüfung (wie häufig kommt das eigentlich bei Kleinunternehmern vor?) fällt das natürlich auf.

Meine Frage ist nun, ob ich freiwillig zum Finanzamt (oder Zoll) gehen muß/soll um nachträglich die Einfuhrumsatzsteuer zu begleichen und damit eine saubere Buchführung zu haben.

Vielen Dank für Eure Antworten!
Verip
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Alt 09.03.2008, 12:30   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Meine Frage ist nun, ob ich freiwillig zum Finanzamt (oder Zoll) gehen muß/soll um nachträglich die Einfuhrumsatzsteuer zu begleichen und damit eine saubere Buchführung zu haben.
wenn, dann ist der Zoll dafür zuständig.

Ich würde einfach mal anfragen, ob es Alternativen gibt um einen schnelleren Ablauf zu erzielen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 09.03.2008, 12:48   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
verip macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,
vielen Dank für Deine Antwort.
Nachdem ich das letzte Mal schon extra einen Zollagenten für das Ausfüllen der Zollanmeldung beauftragen mußte, habe ich natürlich gleich nach einer schnelleren Methode gefragt. Leider gibt es da wohl keine, daraufhin bin ich ja dazu übergegangen die Einfuhr ohne Zollanmeldung und damit ca. 3 Wochen schneller durchzuführen.
Will mich aber auch nicht strafbar machen oder Strafe bei einer Steuerprüfung zahlen...
Viele Grüße,
Verip
verip ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2008, 15:14   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von verip Beitrag anzeigen
Will mich aber auch nicht strafbar machen...
Machst du dich aber imho.
Importier einfach mehr und leg dir ein Lager an, dann kannst du die Laufzeiten überbrücken.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 09.03.2008, 15:22   #5
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von verip Beitrag anzeigen
Meine Frage ist nun, ob ich freiwillig zum Finanzamt (oder Zoll) gehen muß/soll um nachträglich die Einfuhrumsatzsteuer zu begleichen und damit eine saubere Buchführung zu haben.
Ich hatte letztes Jahr ein ähnliches Problem, bei mir kamen Waren ohne Verzollung an. Hatte damals Kontakt mit dem FA, die sind aber nur dafür zuständig, wenn bei der nächsten Buchprüfung was rauskommt. Du mußt das ganze mit dem Zoll regeln, wobei das Zollamt vor Ort nur für ein paar Woche oder Monate im Nachhinein die Einfuhrabgaben erheben kann, wenn es länger zurück liegt mußt Du eine Selbstanzeige beim zuständigen Hauptzollamt machen.

Was Du hier machst ist aktive Steuerhinterziehung!
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.03.2008, 20:19   #6
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Hannover
flaschbucher macht alles soweit korrekt
Wir beziehen auch manchmal Sachen aus den USA. Manchmal rutschen die Pakete so durch. Nach Rückfrage bei unserem Berater haben wir nie etwas nachversteuert. Da wir ohnehin vorsteuerabzugsberechtigt sind, sähe das ein Buchprüfer wohl nicht so genau.
Warum die Verzollung so lange dauern soll, kann ich nicht nachvollziehen. Wir bekommen eine Nachricht vom Zollamt, wenn ein Paket dort eingetroffen ist. Dann schlagen wir die entsprechenden TARIC-Nummern nach und fahren mit den Zahlungsbelegen zum Zoll. Die Abfertigung dauert ca 15 min. Nach einer Woche kommt dann eine Rechnung über Zoll und EUSt.
Wenn man mit den großen Paketdienstleistern (UPS, FEDEX...) versenden lässt, erledigen die auch die Verzollung gegen eine Gebühr von ca 50 EUR. Das Paket kommt dann sehr schnell.
flaschbucher ist offline   Mit Zitat antworten
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