Hallo!
Ich beziehe Ware aus Südafrika, die ich dann bei EBAY verkaufe. Nachdem die Lieferungen, die beim Zoll angemeldet sind und für die auch direkt Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, immer viel zu lange dauern

beziehe ich die Ware momentan immer ohne Zollanmeldung und führe damit auch keine Einfuhrumsatzsteuer ab.
Kommt aber eine Steuerprüfung (wie häufig kommt das eigentlich bei Kleinunternehmern vor?) fällt das natürlich auf.
Meine Frage ist nun, ob ich freiwillig zum Finanzamt (oder Zoll) gehen muß/soll um nachträglich die Einfuhrumsatzsteuer zu begleichen und damit eine saubere Buchführung zu haben.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Verip