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Alt 10.03.2008, 20:53   #1
TP-Junior
 
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YingYang macht alles soweit korrekt

Finanzierung Studium durch Arbeitgeber


Hallo.
Gerichtlich habe ich mit meinem ehenmaligen Arbeitgeber erstritten, mir mein Studium weiter zu finanzieren.
Konkret stellt sich die Frage, soll das Geld direkt an die Uni übewiesen werden, oder mir privat auf mein Konto gutgeschrieben werden. Beides ist machbar. Ich könnte von den Zinsen provitieren und einen Dauerauftrag einrichten von wo aus das Geld überwiesen wird.
Inwieweit kann die Zahlung auf mein Privatkonto der Einkommenssteuer unterliegen?
Bitte um schnelle Antwort.
Danke im Voraus
YingYang
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Alt 13.03.2008, 16:15   #2
TP-Senior
 
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Alberich macht alles soweit korrekt
Da nicht ersichtlich ist, warum, also aus welchem Rechtsgrund dein Arbeitgeber dir das Studium finanziert, kann ich die Frage nicht beantworten.
Wenn es Arbeitslohn ist, erscheint er sowieso auf der Lohnsteuerbescheinigung, die dem Finanzamt per Mail übermittelt wird.
Wie sie dir ausgezahlt wird, ist für die steuerliche Beurteilung unerheblich.

Gruß
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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Alt 18.03.2008, 09:21   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Hamburg
YingYang macht alles soweit korrekt

Finanzierung Studium durch Arbeitgeber


Hallo
mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir das Studium als finanziellen Anreiz zur Verfügung gestellt. Will sagen, als Gehaltsanpassung.
LG YingYang
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Alt 18.03.2008, 11:16   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Also als eine Art Abfindung. Dass die nachträgliche Studiumsfinanzierung Gegenstand eines Arbeitsvertrages sein kann, ist mir neu. Da du deinem ehemaligen Arbeitgeber kein Auto verkauft hast o.ä. ist alles, was von ihm kommt, Arbeitslohn und auf der Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Da sehe ich keine Möglichkeit für dich, irgendwas zu tricksen.
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Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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Alt 19.03.2008, 10:18   #5
TP-Junior
 
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YingYang macht alles soweit korrekt

Finanzierung Studium durch Arbeitgeber


Ich sehe das inzwischen auch so. Wenn ich das Geld auf mein Konto überweisen lasse, ist es eine Art Abfindung, also Lohnsteuerpflichtig.

Bei Überweisung direkt an die Fachhochschule gehts dann netto.

Also auf zum Studium und annehmen dessen.
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Alt 19.03.2008, 12:43   #6
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nein, wäre lediglich ein abgekürzter Zahlungsweg
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Alt 19.03.2008, 16:17   #7
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Finanzierung Studium durch Arbeitgeber


Wie mein ehemaliger Arbeitgeber die Steuer übernimmt, muß mich nicht interessieren. Gerichtlich wurde ein Fixbetrag vereinbart, und das war die Frage mir oder der Fachhochschule überwiesen werden kann.

Mit der Steuer meines Arbeitgebers habe ich nichts zu tun. Gelle.

Aber und da fällt mir gerade ein, ein Studium was personenbezogen ist finanziert wird dann muß doch eine Versteuerung stattfinden.
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Alt 19.03.2008, 16:41   #8
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Du hast das aber zu versteuern... geldwerte Vorteile...
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Alt 20.03.2008, 12:33   #9
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Finanzierung Studium durch Arbeitgeber


Geldwerter Vorteil, weil ich nicht mehr dort angestellt bin?! So wird ein Schuh draus.
Wie soll ich das denn versteuern? Geht nicht über meine Gehaltsabrechnung?
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Alt 21.03.2008, 23:32   #10
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geh am besten zum Steuerberater.
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Alt 22.03.2008, 12:32   #11
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Zitat:
Geldwerter Vorteil, weil ich nicht mehr dort angestellt bin?! So wird ein Schuh draus.
Wie soll ich das denn versteuern? Geht nicht über meine Gehaltsabrechnung?
spiel auch gar keine Rolle. Du warst Arbeitnehmer weil du abhängig beschäftigt warst und die Zahlung sind Arbeitslohn, weil Ausfluss aus diesem Beschäftigungsverhältnis. Die müssen auch nicht extra in der Gehaltstüte aufgeführt sein. Im Zweifel sind das nachträgliche Einnahmen (§ 24 EStG).

Gruß
Sven
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