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10.03.2008, 20:53
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Hamburg
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Finanzierung Studium durch Arbeitgeber
Hallo.
Gerichtlich habe ich mit meinem ehenmaligen Arbeitgeber erstritten, mir mein Studium weiter zu finanzieren.
Konkret stellt sich die Frage, soll das Geld direkt an die Uni übewiesen werden, oder mir privat auf mein Konto gutgeschrieben werden. Beides ist machbar. Ich könnte von den Zinsen provitieren und einen Dauerauftrag einrichten von wo aus das Geld überwiesen wird.
Inwieweit kann die Zahlung auf mein Privatkonto der Einkommenssteuer unterliegen?
Bitte um schnelle Antwort.
Danke im Voraus
YingYang
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13.03.2008, 16:15
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Da nicht ersichtlich ist, warum, also aus welchem Rechtsgrund dein Arbeitgeber dir das Studium finanziert, kann ich die Frage nicht beantworten.
Wenn es Arbeitslohn ist, erscheint er sowieso auf der Lohnsteuerbescheinigung, die dem Finanzamt per Mail übermittelt wird.
Wie sie dir ausgezahlt wird, ist für die steuerliche Beurteilung unerheblich.
Gruß
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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18.03.2008, 09:21
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Hamburg
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Finanzierung Studium durch Arbeitgeber
Hallo
mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir das Studium als finanziellen Anreiz zur Verfügung gestellt. Will sagen, als Gehaltsanpassung.
LG YingYang
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18.03.2008, 11:16
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Also als eine Art Abfindung. Dass die nachträgliche Studiumsfinanzierung Gegenstand eines Arbeitsvertrages sein kann, ist mir neu. Da du deinem ehemaligen Arbeitgeber kein Auto verkauft hast o.ä. ist alles, was von ihm kommt, Arbeitslohn und auf der Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Da sehe ich keine Möglichkeit für dich, irgendwas zu tricksen.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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19.03.2008, 10:18
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Hamburg
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Finanzierung Studium durch Arbeitgeber
Ich sehe das inzwischen auch so. Wenn ich das Geld auf mein Konto überweisen lasse, ist es eine Art Abfindung, also Lohnsteuerpflichtig.
Bei Überweisung direkt an die Fachhochschule gehts dann netto.
Also auf zum Studium und annehmen dessen.
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19.03.2008, 12:43
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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nein, wäre lediglich ein abgekürzter Zahlungsweg 
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19.03.2008, 16:17
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Hamburg
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Finanzierung Studium durch Arbeitgeber
Wie mein ehemaliger Arbeitgeber die Steuer übernimmt, muß mich nicht interessieren. Gerichtlich wurde ein Fixbetrag vereinbart, und das war die Frage mir oder der Fachhochschule überwiesen werden kann.
Mit der Steuer meines Arbeitgebers habe ich nichts zu tun. Gelle.
Aber und da fällt mir gerade ein, ein Studium was personenbezogen ist finanziert wird dann muß doch eine Versteuerung stattfinden.
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19.03.2008, 16:41
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du hast das aber zu versteuern... geldwerte Vorteile...
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20.03.2008, 12:33
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Hamburg
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Finanzierung Studium durch Arbeitgeber
Geldwerter Vorteil, weil ich nicht mehr dort angestellt bin?! So wird ein Schuh draus.
Wie soll ich das denn versteuern? Geht nicht über meine Gehaltsabrechnung?
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21.03.2008, 23:32
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wir stochern hier nur bei den Bröckchen...
geh am besten zum Steuerberater.
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22.03.2008, 12:32
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Geldwerter Vorteil, weil ich nicht mehr dort angestellt bin?! So wird ein Schuh draus.
Wie soll ich das denn versteuern? Geht nicht über meine Gehaltsabrechnung?
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spiel auch gar keine Rolle. Du warst Arbeitnehmer weil du abhängig beschäftigt warst und die Zahlung sind Arbeitslohn, weil Ausfluss aus diesem Beschäftigungsverhältnis. Die müssen auch nicht extra in der Gehaltstüte aufgeführt sein. Im Zweifel sind das nachträgliche Einnahmen ( § 24 EStG).
Gruß
Sven
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