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12.03.2008, 13:19
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Erstattung von eBay-Gebühren buchen
Hallo,
ich habe einen Artikel bei eBay verkauft - der Kunde ist vom Kauf zurückgetreten, ich habe die bereits erstellte Rechnung storniert und der Kunde hat kulanter Weise die für mich angefallenen eBay-Gebühren auf mein Konto überwiesen.
Wie muss jetzt der Buchungssatz (Billanz / GuV - SKR04) für diese Erstattung der Gebühren lauten bzw. welches Konto wird neben der Bank angesprochen?
Vielen Dank im Voraus!
Gruss,
Malte
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12.03.2008, 14:03
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Mit den Buchungskonten hab ich keine Ahnung... für mich wäre das 'ne ganz normale Einnahme.
Bist du regelbesteuert?
Normalerweise regelt man sowas über ebay direkt....
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12.03.2008, 15:17
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Deine Ansicht, die Sache einfach als Einnahme zubetrachten, finde ich gut. Der Betrag kam ja nicht von demjenigen zurück, an den die Gebühren entrichtet wurden.
Ich hätte das auch lieber über eBay geregelt, aber da der Käufer erst nach Auktionsende zurücktreten wollte, hätte das nicht funktioniert, weil er dadurch verpflichtet war, die Transaktion abzuschliessen. eBay selbst erstattet die Gebühren nur dann zurück, wenn der Käufer sich weigert den Artikel zu bezahlen, was hier aber ja nicht der Fall war.
Zur Besteuerung: ich nehme noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und bin somit von der UST befreit.
Gruss,
Malte
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12.03.2008, 18:26
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von elfnull5
eBay selbst erstattet die Gebühren nur dann zurück, wenn der Käufer sich weigert den Artikel zu bezahlen, was hier aber ja nicht der Fall war.
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Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man auch einfach vom Kauf zurücktreten oder der Kauf kommt einfach nicht zustande, es muss also nicht immer die "Nichtzahlung" sein. Ich hatte es auch schon das einer aus Versehen was doppelt gekauft hat und ich hab meine Gebühren erstattet bekommen und für den Käufer war das nicht nachteilig.
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12.03.2008, 20:20
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von dorintia
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man auch einfach vom Kauf zurücktreten oder der Kauf kommt einfach nicht zustande, es muss also nicht immer die "Nichtzahlung" sein. Ich hatte es auch schon das einer aus Versehen was doppelt gekauft hat und ich hab meine Gebühren erstattet bekommen und für den Käufer war das nicht nachteilig.
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Eben. Du meldest das als "Streitfall" (bitte nicht all zu wörtlich nehmen), wählst aus, dass Ihr euch einvernehmlich geeinigt habt den Kauf nicht abzuschließen bzw. zurück abzuwickeln, der Käufer bestätigt das kurz und schon hast Du die Verkaufsgebühren wieder, ohne dass es für Dich oder den Käufer seitens ebay irgendwelchen Ärger gibt.
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12.03.2008, 21:53
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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In diesem Fall bekommt man aber "nur" die Verkaufsprovision erstattet.
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12.03.2008, 21:59
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Na und?
Wenn der Artikel eh nach dem Wiedereinstellen nicht verkauft wird gibt es auch keine Einstellgebühren zurück.
Klar wäre das schöner wenn mir irgendwer die erfolglosen Versuche erstatten würde... kennst du wen?
Ich kenn nur meine Kalkulation und da stecken solche Kosten drin. Oder willst du jetzt jeden Kunden der vom Widerrufsrecht o.ä. Gebrauch macht zur Zahlung der Gebühren verdonnern?
Geändert von dorintia (12.03.2008 um 22:04 Uhr).
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12.03.2008, 22:23
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Das galt lediglich als Hinweis. Grad bei billigen Artikeln können die Einstellgebühren die Verkaufsprovision leicht übertreffen.
Das man keine Einstellgebühren erstattet bekommt bei Kunden, die von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen finde ich nicht weiter tragisch. Bei nicht bezahlten Artikeln sehe ich das schon anders.
Zitat:
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Klar wäre das schöner wenn mir irgendwer die erfolglosen Versuche erstatten würde... kennst du wen?
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Bin ich froh, dass die Einstellgebühren bei Videospielen nach der letzten Gebührenänderung nur noch 0,05€ betragen 
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12.03.2008, 22:39
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Fein für dich...
und ich verkauf trotz Abschaffung des ebay-Shops und entsprechende Preisanpassung nach oben mehr als mit ebay-Shop  .
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12.03.2008, 22:45
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Wer würde nicht gerne von den horrenden Ebay Gebühren weg kommen...Leider ist das bei mir nicht ganz so leicht, da ich fast keine "Stammkunden" habe und beides paralel laufen lassen ist recht kompliziert, da ich die meisten Artikel nur 1x vorrätig habe. Aber freut mich, wenn es bei dir geklappt hat 
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12.03.2008, 22:58
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ähm das hast du falsch verstanden... ich verkauf schon über ebay, habe aber keinen ebay-Shop mehr, sondern hauptsächlich normale Sofort-Kaufen-Angebote, d.h. meine ebay-Gebühren sind jetzt eigentlich höher. Aber ich verkauf jetzt halt mehr...
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12.03.2008, 23:06
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Achso meintest du das. Ich habe zwar einen Shop, stelle aber auch keine Shopartikel ein, sondern nur Sofortkauf Angebote. Durch die Einstell- und Gestaltungsmöglichkeiten lohnt es IMO aber doch.
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13.03.2008, 00:27
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Fraziel
Das man keine Einstellgebühren erstattet bekommt bei Kunden, die von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen finde ich nicht weiter tragisch. Bei nicht bezahlten Artikeln sehe ich das schon anders.
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KOmmt doch auf's gleich raus, oder nicht 
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13.03.2008, 00:58
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Prinzipiel schon. Wenn jemand allerdings direkt von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht kann ich den Artikel direkt wieder einstellen und habe damit keinen Arbeitsaufwand. Wenn ich nun aber ewig auf mein Geld warte, der Käufer mich womöglich noch vertröstet und es im Endeffekt kein Geld kommt, muss ich den Artikel die Zeit lagern und hab totes Kapital rum liegen.
Es kommt zwar aufs selbe raus, hast du Recht aber für mich, da ich auch nur begrenzte Lagermöglichkeiten habe macht es (für mich) schon 'nen Unterschied.
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13.03.2008, 20:36
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Na ja, wie oft kommt sowas denn vor. Wenn Du dich darüber schon ärgerst, was machst Du dann, wenn die Kunden mal richtig rumzicken?
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