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Alt 12.03.2008, 13:19   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
elfnull5 macht alles soweit korrekt

Erstattung von eBay-Gebühren buchen


Hallo,

ich habe einen Artikel bei eBay verkauft - der Kunde ist vom Kauf zurückgetreten, ich habe die bereits erstellte Rechnung storniert und der Kunde hat kulanter Weise die für mich angefallenen eBay-Gebühren auf mein Konto überwiesen.

Wie muss jetzt der Buchungssatz (Billanz / GuV - SKR04) für diese Erstattung der Gebühren lauten bzw. welches Konto wird neben der Bank angesprochen?

Vielen Dank im Voraus!

Gruss,

Malte
elfnull5 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.03.2008, 14:03   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Mit den Buchungskonten hab ich keine Ahnung... für mich wäre das 'ne ganz normale Einnahme.
Bist du regelbesteuert?
Normalerweise regelt man sowas über ebay direkt....
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 15:17   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
elfnull5 macht alles soweit korrekt
Deine Ansicht, die Sache einfach als Einnahme zubetrachten, finde ich gut. Der Betrag kam ja nicht von demjenigen zurück, an den die Gebühren entrichtet wurden.

Ich hätte das auch lieber über eBay geregelt, aber da der Käufer erst nach Auktionsende zurücktreten wollte, hätte das nicht funktioniert, weil er dadurch verpflichtet war, die Transaktion abzuschliessen. eBay selbst erstattet die Gebühren nur dann zurück, wenn der Käufer sich weigert den Artikel zu bezahlen, was hier aber ja nicht der Fall war.

Zur Besteuerung: ich nehme noch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und bin somit von der UST befreit.

Gruss,

Malte
elfnull5 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 18:26   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von elfnull5 Beitrag anzeigen
eBay selbst erstattet die Gebühren nur dann zurück, wenn der Käufer sich weigert den Artikel zu bezahlen, was hier aber ja nicht der Fall war.
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man auch einfach vom Kauf zurücktreten oder der Kauf kommt einfach nicht zustande, es muss also nicht immer die "Nichtzahlung" sein. Ich hatte es auch schon das einer aus Versehen was doppelt gekauft hat und ich hab meine Gebühren erstattet bekommen und für den Käufer war das nicht nachteilig.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 20:20   #5
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kann man auch einfach vom Kauf zurücktreten oder der Kauf kommt einfach nicht zustande, es muss also nicht immer die "Nichtzahlung" sein. Ich hatte es auch schon das einer aus Versehen was doppelt gekauft hat und ich hab meine Gebühren erstattet bekommen und für den Käufer war das nicht nachteilig.
Eben. Du meldest das als "Streitfall" (bitte nicht all zu wörtlich nehmen), wählst aus, dass Ihr euch einvernehmlich geeinigt habt den Kauf nicht abzuschließen bzw. zurück abzuwickeln, der Käufer bestätigt das kurz und schon hast Du die Verkaufsgebühren wieder, ohne dass es für Dich oder den Käufer seitens ebay irgendwelchen Ärger gibt.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 21:53   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
Fraziel macht alles soweit korrekt
In diesem Fall bekommt man aber "nur" die Verkaufsprovision erstattet.
Fraziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 21:59   #7
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Na und?

Wenn der Artikel eh nach dem Wiedereinstellen nicht verkauft wird gibt es auch keine Einstellgebühren zurück.
Klar wäre das schöner wenn mir irgendwer die erfolglosen Versuche erstatten würde... kennst du wen?
Ich kenn nur meine Kalkulation und da stecken solche Kosten drin. Oder willst du jetzt jeden Kunden der vom Widerrufsrecht o.ä. Gebrauch macht zur Zahlung der Gebühren verdonnern?
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Mein kleines Online-Lädchen

Geändert von dorintia (12.03.2008 um 22:04 Uhr).
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 22:23   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
Fraziel macht alles soweit korrekt
Das galt lediglich als Hinweis. Grad bei billigen Artikeln können die Einstellgebühren die Verkaufsprovision leicht übertreffen.

Das man keine Einstellgebühren erstattet bekommt bei Kunden, die von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen finde ich nicht weiter tragisch. Bei nicht bezahlten Artikeln sehe ich das schon anders.

Zitat:
Klar wäre das schöner wenn mir irgendwer die erfolglosen Versuche erstatten würde... kennst du wen?
Bin ich froh, dass die Einstellgebühren bei Videospielen nach der letzten Gebührenänderung nur noch 0,05€ betragen
Fraziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 22:39   #9
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Fein für dich...
und ich verkauf trotz Abschaffung des ebay-Shops und entsprechende Preisanpassung nach oben mehr als mit ebay-Shop .
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 22:45   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
Fraziel macht alles soweit korrekt
Wer würde nicht gerne von den horrenden Ebay Gebühren weg kommen...Leider ist das bei mir nicht ganz so leicht, da ich fast keine "Stammkunden" habe und beides paralel laufen lassen ist recht kompliziert, da ich die meisten Artikel nur 1x vorrätig habe. Aber freut mich, wenn es bei dir geklappt hat
Fraziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 22:58   #11
TP-Lady-Mod
 
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Ähm das hast du falsch verstanden... ich verkauf schon über ebay, habe aber keinen ebay-Shop mehr, sondern hauptsächlich normale Sofort-Kaufen-Angebote, d.h. meine ebay-Gebühren sind jetzt eigentlich höher. Aber ich verkauf jetzt halt mehr...
__________________
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2008, 23:06   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
Fraziel macht alles soweit korrekt
Achso meintest du das. Ich habe zwar einen Shop, stelle aber auch keine Shopartikel ein, sondern nur Sofortkauf Angebote. Durch die Einstell- und Gestaltungsmöglichkeiten lohnt es IMO aber doch.
Fraziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 00:27   #13
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Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Fraziel Beitrag anzeigen
Das man keine Einstellgebühren erstattet bekommt bei Kunden, die von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch machen finde ich nicht weiter tragisch. Bei nicht bezahlten Artikeln sehe ich das schon anders.
KOmmt doch auf's gleich raus, oder nicht
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 00:58   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
Fraziel macht alles soweit korrekt
Prinzipiel schon. Wenn jemand allerdings direkt von seinem Widerrufsrecht gebrauch macht kann ich den Artikel direkt wieder einstellen und habe damit keinen Arbeitsaufwand. Wenn ich nun aber ewig auf mein Geld warte, der Käufer mich womöglich noch vertröstet und es im Endeffekt kein Geld kommt, muss ich den Artikel die Zeit lagern und hab totes Kapital rum liegen.
Es kommt zwar aufs selbe raus, hast du Recht aber für mich, da ich auch nur begrenzte Lagermöglichkeiten habe macht es (für mich) schon 'nen Unterschied.
Fraziel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2008, 20:36   #15
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Na ja, wie oft kommt sowas denn vor. Wenn Du dich darüber schon ärgerst, was machst Du dann, wenn die Kunden mal richtig rumzicken?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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