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13.03.2008, 10:56
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Ganz neu bzgl. USt-Voranmeldung - einige Fragen
Hallo,
die Kleinunternehmerregelung war für mich langsam zu knapp, so habe ich 2008 angefangen, USt einzunehmen und diesen Umstand auch dem FA gemeldet. Heute wurde mir erstmal langsam klar, dass ich ja jeden Monat USt-Voranmeldung zu machen habe. Ich glaube, da muß ich wohl für Januar und Februar schonmal was tun.
Ich habe mal grundsätzliche Fragen:
1. Ich verlange von den Kunden USt. Diese melde ich also via Elster-Software. Behält das FA die USt auch gleich ein (Abbuchung)?
2. Antrag auf Dauerfristverlängerung. Ist das sinnvoll?
3. Ich bin IT-Dienstleister und bediene wenige handverlesene Kunden regelmäßig. Ich habe in der Regel keine Kosten bzw. muss Waren kaufen. Umsatz wird nur aus der Einnahme generiert. Das macht die Dinge vermutlich leichter. Aber: Ich stelle Rechnungen nur höchstens einmal im Monat. Das heißt, es kann sein, dass einen Monat lang keine Einnahme kommt.
Was ist für das FA maßgeblich? Rechnungsstellung? Geld-Eingang auf dem Konto? Was mache ich, wenn eben einen Monat gar nichts kam?
4. Was bedeutet denn "Vorsteuerabzug" in diesem Zusammenhang?
Vielleicht könnt Ihr Tipps geben, danke...
Micha
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13.03.2008, 14:16
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Wurstwasser
Behält das FA die USt auch gleich ein (Abbuchung)?
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Kann man wohl vereinbaren.
Zitat:
Zitat von Wurstwasser
2. Antrag auf Dauerfristverlängerung. Ist das sinnvoll?
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Ich brauch's nicht.
Zitat:
Zitat von Wurstwasser
3. Ich bin IT-Dienstleister und bediene wenige handverlesene Kunden regelmäßig. Ich habe in der Regel keine Kosten bzw. muss Waren kaufen. Umsatz wird nur aus der Einnahme generiert. Das macht die Dinge vermutlich leichter. Aber: Ich stelle Rechnungen nur höchstens einmal im Monat. Das heißt, es kann sein, dass einen Monat lang keine Einnahme kommt.
Was ist für das FA maßgeblich? Rechnungsstellung? Geld-Eingang auf dem Konto? Was mache ich, wenn eben einen Monat gar nichts kam?
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Trotzdem die Voranmeldung.
Zitat:
Zitat von Wurstwasser
4. Was bedeutet denn "Vorsteuerabzug" in diesem Zusammenhang?
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Die Vorsteuer ist die MwSt. die du bezahlt hast in deinen gewerblichen Ausgaben. Die wird mit der MwSt. deiner Einnahmen verrechnet.
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13.03.2008, 14:39
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2007
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Danke schon mal für die Antwort! Jetzt habe ich noch eine Frage: Was ist für die Berechnung maßgeblich, welchen Zeitraum berechnet man?
Gehen wir mal vom 10. Februar aus.
- Ich muß dann spätestens die UST-Voranmeldung für Januar gemacht haben?
- Im Formular (Elster): Wo mache ich denn da mein Kreuz? Januar?
- Musste ich theoretisch auch am 10. Januar eine UST-Voranmeldung machen, obwohl ich im Dezember 2007 ja noch keine UST eingenommen habe?
- Was wäre nun für den 10.2. maßgeblich: Eingang der im Januar einbehaltenen USt auf meinem Konto? Rechnungsdatum?
EDIT:
Noch eine weitere Frage: Man kann ja schon die USt dagegenrechnen, die man selber zahlt. "Abziehbare Vorsteuerbeträge" heißt das im FA-Formular. Was weiß ich, beispielsweise für gekauftes Papier. Oder Telekommunikationsrechnungen. Das ist aber doch das Geschäft, was einmal im Jahr mit der Steuererklärung ansteht. Reicht es nicht, das dann anzugeben? Ich will doch nun nicht jeden Montag einen solchen Aufwand betreiben... zumal das FA ja keinen Nachteil dadurch hätte.
Geändert von Wurstwasser (13.03.2008 um 14:51 Uhr).
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13.03.2008, 16:25
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Doch den Aufwand musst du aber betreiben, außer das FA erlaubt dir die USt.-VA quartalsweise zu machen.
Es geht nach Geldeingang und -ausgang - alles vom 01.12.-31.12 wird bis 10.01. gemeldet, alles vom 01.01-31.01. bis 10.02. usw..
Und wenn man eben keine oder wenige Ausgaben und Einnahmen hatte ist es ja wohl kein Aufwand... 
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13.03.2008, 16:27
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Wurstwasser
Danke schon mal für die Antwort! Jetzt habe ich noch eine Frage: Was ist für die Berechnung maßgeblich, welchen Zeitraum berechnet man?
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Maßgeblich ist der Vormonat.
Zitat:
Gehen wir mal vom 10. Februar aus.
- Ich muß dann spätestens die UST-Voranmeldung für Januar gemacht haben?
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Ja.
Zitat:
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- Im Formular (Elster): Wo mache ich denn da mein Kreuz? Januar?
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Ja.
Zitat:
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- Musste ich theoretisch auch am 10. Januar eine UST-Voranmeldung machen, obwohl ich im Dezember 2007 ja noch keine UST eingenommen habe?
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Nein. Aber für 2007 machst Du mit Deiner Steuererklärung auch eine Umsatzsteuererklärung. Eben mit den Werten "0.00"
Zitat:
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- Was wäre nun für den 10.2. maßgeblich: Eingang der im Januar einbehaltenen USt auf meinem Konto? Rechnungsdatum?
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Kommt darauf an, was mit dem FA vereinbart ist:
Ist- Versteuerung: Nach vereinnahmten Entgelten, Geldeingang auf Deinem Konto.
Soll-Versteuerung: nach Rechnungsstellung.
Zitat:
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Das ist aber doch das Geschäft, was einmal im Jahr mit der Steuererklärung ansteht. Reicht es nicht, das dann anzugeben?
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Nein.
Zitat:
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Ich will doch nun nicht jeden Montag einen solchen Aufwand betreiben...
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Musst Du aber.
copy
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