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15.03.2008, 01:40
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Aberkennung der Unternehmereigenschaft - was tun ?
Hallo allerseits,
kurz zur Vorgeschichte:
Ich beziehe ALG2. Ich habe im Mai 2007 ein Gewerbe angemeldet.
Ich habe im Laufe der letzten Monate diverse Gegenstände angeschafft wie Apple Computer, Displays, Software Lizenzen etc zum Zweck mit Animationen Geld zu verdienen.
Seitdem befasse ich mich intensiv mit den Programmen. Das FA hat auch dieVorsteuern ausgezahlt. Im Januar erhielt ich dann einen Anruf: Man setzte eine Umsatzsteuer Sonderprüfung an.
Guter Dinge reichte ich alle Unterlagen ein. Der Prüfer hat kurzerhand mehr als die hälfte der Rechnungen nicht anerkannt. Überwiegend mit der Begründung es seien keine Ordnungsgemässen Rechnungen vorhanden. Nach Rücksprache hat er mir erklärt das Online zugesandte Rechnungen nicht akzeptiert würden. Ich solle mir Originale besorgen und könne diese dann in dem laufenden Monat erneut einpflegen. Gesagt getan. Alle Rechnungen im original besorgt und jetzt im Februar erneut mit eingereicht.
Nun rief mich heute der Prüfer erneut an. Er dreht mir quasi das Wort im mund um und behauptet er habe mich ausgiebigst beraten. Nunmehr sagte er mir das ich all seine Erläuterungen mißachtet habe und er stinksauer auf mich sei.
Er fügte weiter hinzu, das ich ja keinerlei einkünfte bislang habe und er sehe keine Unternehmereigenschaft bei mir. Er werde nun bis Dienstag prüfen, ob er mir die Unternehmereigenschaft aberkennt.
Ich habe den Eindruck, das dies gemacht wird, damit ich die Vorsteuern zurückerstatten muß. Dazu bin ich jedoch garnicht in der Lage, da die ausgezahlten Gelder weiterinvestiert wurden.
Was kann ich nun tun, damit er mir die Unternehmereigenschaft nicht aberkennen kann, auch nicht rückwirkend ? Bin momentan ziemlich verzweifelt.
Wer kann mir helfen ? was kann bzw muß ich jetzt tun ?
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15.03.2008, 08:26
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Um zu beurteilen ob das Vorgehen angebracht ist liegen m. E. zu wenige Infos vor. Darf man fragen, um welche Beträge es bzgl. der Vorsteuer geht? Hast Du schon irgendwelche Kunden, mit denen Du schon Umsätze erzielt hast? Wenn nicht, was tust Du um Kunden zu finden?
Du wirst ihn vermutlich nur überzeugen können, wenn Du einen schlüssigen Geschäftsplan vorlegst, der auch realistisch zeigt, wie Einnahmen reinkommen.
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15.03.2008, 08:28
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Offensichtlich erscheint mir nur leider, dass Du schlecht oder gar nicht beraten wurdest bevor Du dich in die Sache reingestürzt hast.
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15.03.2008, 11:06
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von svepe
Hallo allerseits,
kurz zur Vorgeschichte:
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Das scheint mir eher die Hauptsache zu sein ...
Zitat:
Ich beziehe ALG2. Ich habe im Mai 2007 ein Gewerbe angemeldet.
Ich habe im Laufe der letzten Monate diverse Gegenstände angeschafft wie Apple Computer, Displays, Software Lizenzen etc zum Zweck mit Animationen Geld zu verdienen.
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Hast Du denn in dem Bereich Vorerfahrungen, hast Du eine Ausbildung, im Bereich Animation gearbeitet, Referenzen, Kontakte?
An wen gedachtest Du denn, Animationen zu verkaufen?
Zitat:
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Seitdem befasse ich mich intensiv mit den Programmen.
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Äh, wie? Seit Mai 2007? Also seit 10 Monaten? Und sonst? Hast Du in der Zeit auch Animationen verkauft? Irgendeine Art von Geschäftstätigkeit entwickelt?
Betreibst Du Werbung und Aquise, kannst Du das nachweisen? Wie trittst Du am Markt auf?
Zitat:
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Er fügte weiter hinzu, das ich ja keinerlei einkünfte bislang habe und er sehe keine Unternehmereigenschaft bei mir.
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Stimmt das? Hast Du seit Mai 2007 keinerlei Einkünfte durch Deine Unternehmertätigkeit?
Zitat:
Er werde nun bis Dienstag prüfen, ob er mir die Unternehmereigenschaft aberkennt.
Ich habe den Eindruck, das dies gemacht wird, damit ich die Vorsteuern zurückerstatten muß.
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Ja, natürlich. Hobbys finanziert die Allgemeinheit nicht mit.
Zitat:
Dazu bin ich jedoch garnicht in der Lage, da die ausgezahlten Gelder weiterinvestiert wurden.
Was kann ich nun tun, damit er mir die Unternehmereigenschaft nicht aberkennen kann, auch nicht rückwirkend ? Bin momentan ziemlich verzweifelt.
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Sorry, aber wie sich mir das im Moment darstellt, kannst Du überhaupt nichts (mehr) tun. Wie es scheint, bist Du sehr schlecht informiert, sehr naiv und vmtl. gar nicht beraten in eine Sache reingeschlittert, aus der Du jetzt nur noch mit Folgen wieder rauskommst.
Vielleicht irre ich mich ja, und hinter Deiner Geschäftsidee steckt ein Modell, das - am besten vor Dienstag - nach mglw. fast einem Jahr brachliegender Geschäftstätigkeit noch mordsmäßiges Einkommen abwirft, aber im Moment sieht es nicht so aus.
copy
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15.03.2008, 23:20
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
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Hallo,
leider kann ich den Sachverhalt nicht beurteilen, aber ich würde
Dir empfehlen, schnell zu einem Steuerberater zu gehen. Verhandle
nicht selber mit dem Finanzamt, sondern lass Dir Aufschub gewähren
und lass das den Steuerberater machen. Das Geld würde ich dranhängen.
Der Finanzbeamte hat auch einen Ermessensspielraum, und wenn Du
Dich ehrlich bemüht hast, an Aufträge zu kommen, wird er das auch
würdigen.
Es kommt doch in der Anfangsphase öfter vor, dass ein Unternehmen
noch keine Gewinne abwirft - aber die Gewinnerzielungsabsicht ist eine
Grundvoraussetzung, sonst macht man Dir Hobby/Liebhaberei daraus,
und das kannst Du nicht von der Steuer absetzen.
Kein Grund zu verzweifeln - schliesslich geht es nur um Geld! Und die
Behörde ist nicht allwissend und macht auch schon mal Fehler.
Gruss
23012
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16.03.2008, 15:28
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Um ehrlich zu sein hört sich der Fall für mich so an, als wäre da eh nicht mehr viel zu machen. Hier fehlt wohl eher ein schlüssiges Geschäftskonzept als ein Steuerberater.
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