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Alt 15.03.2008, 03:23   #1
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guter_plan macht alles soweit korrekt

Unternehmer im Ausland mit deutschem Konto


Hi,

mal angenommen ich bin deutscher Staatsbürger, lebe aber dauerhaft im Ausland (Kambodscha), hab deswegen auch hier keinen Wohnsitz, keine Steuernummer, kein garnichts.

Nun hab ich einen deutschen Auftraggeber, der will, dass ich ihm was erstelle. (Was weiß ich? Einen Katalog ) Ich mach das und will ihm natürlich eine Rechnung schreiben

In Kambodscha ist das kein Problem. Mit versteuern und versichern und den rechtlichen Rahmenbedingungen dort bin ich vertraut, aber wie läuft das hier in Deutschland?

Wir gehen mal davon aus, dass die Ware nicht materiell sind ... ich kann die also per Mail schicken und Zoll, Einfuhr etc fällt völlig weg.

Ich dachte daran, ein deutsches Konto zu führen, um es dem Kunden so bequem wie möglich zu machen. Aber wie behandelt der Staat das? Das Geld geht zwar auf einem deutschen Konto ein, aber der Anspruch, also die Erbringung der Leistung entsteht doch im Ausland und muss auch da versteuert werden und nicht hier in deutschland, oder?

Oder lieg ich falsch?

Grüße
guter_plan ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.03.2008, 11:17   #2
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MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Guten Morgen,

m.E. wird die Leistung nach dem deutschen Steuerrecht in Kambodscha erbracht und muss auch dort verteuert werden (wenn es dort etwas wie ein Steuerrecht gibt) .

Ein Problem könntest du allerdings bei der Bank bekommen. M.E. könnte es recht schwierig werden, als kambodschanischer Unternehmer ein Konto bei einer deutschen Bank zu eröffnen.

Warum willst du das denn machen?

Ob ich nun die Bankleitzahl und die Kontonummer oder zusätzlich noich ne IBAN oder so eingeben muss, spielt doch beim heutigen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr.

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 12:01   #3
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guter_plan macht alles soweit korrekt
Naja, das mit dem Konto eröffnen ist ja kein Problem, ich bin ja auch noch deutscher Staatsbürger

Warum ich das machen will? Weil es nett ist in Kambodscha zu leben, ich meine Programmierarbeiten auch locker von da machen kann und das Geld da drüben viel mehr wert ist
guter_plan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 12:04   #4
TP-Moderator
 
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Auch wenn du als deutscher Staatsbürger in Kambodscha lebst wird es m.E. schwierig... Da du keinen Wohnsitz in Deutschland hast und wenn du Mist mit dem Konto baust, kommen die nicht an dich ran...
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 12:05   #5
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ich denke die Leistung muss der Leistungsempfänger hier versteuern (19%).
Wo die Einnahme des Selbständigen als Einkünfte zu versteuern ist weiss ich nicht, ich glaub Sven kennt sich da mit den "Besteuerungsabkommen" und wo wer einkommensteuerpflichtig ist ganz gut aus.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 12:32   #6
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guter_plan macht alles soweit korrekt
Wieso soll der Leistungsempfänger die Leistung hier versteuern? Der Leistungsanspruch entsteht doch in Kambodscha und wird auch dort ordnungsgemäß versteuert

MaWeSol: Das mit dem Konto ist kein Problem. Ich war bereits zwei Jahre in Kambodscha Ich hab das Konto an- und mich dann abgemeldet und konnte das Konto trotzdem weiter behalten ... auf jeden Fall besser, als dem Kunden 36,-€ Überweisungsgebühr aufzudrücken
guter_plan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 12:48   #7
TP-Lady-Mod
 
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von guter_plan Beitrag anzeigen
Wieso soll der Leistungsempfänger die Leistung hier versteuern?
Du musst unterscheiden zwischen der "Produktbesteuerung" und der Versteuerung deiner Einkünfte.
Wenn ich ein Foto o.ä. von einer ausländischen Seite kaufe, dann muss ich als Unternehmer diese Leistung hier der deutschen MwSt. unterwerfen. Für elektronische Leistungen gilt imho allgemein: Leistungsort=Empängerort.

Zitat:
Zitat von guter_plan Beitrag anzeigen
Ich hab das Konto an- und mich dann abgemeldet und konnte das Konto trotzdem weiter behalten
Du hast die Bank/Sparkasse davon in Kenntnis gesetzt das du in Dtschld. keinen festen Wohnsitz mehr hattest?
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 13:22   #8
TP-Moderator
 
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Zitat:
Zitat von guter_plan Beitrag anzeigen
Wieso soll der Leistungsempfänger die Leistung hier versteuern? Der Leistungsanspruch entsteht doch in Kambodscha und wird auch dort ordnungsgemäß versteuert
Einkommensteuer = wird vermutl. in KAmbodscha erhoben, wenn es dort soetwas gibt.

Umsatzsteuer = §13b UStG = Leistungsempfänger muss 19% USt an das FA abführen
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MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.03.2008, 15:07   #9
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von MaWeSol Beitrag anzeigen
Ob ich nun die Bankleitzahl und die Kontonummer oder zusätzlich noich ne IBAN oder so eingeben muss, spielt doch beim heutigen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr.
Die Bankgebühren sind aber deutlich niedriger.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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