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Alt 15.03.2008, 19:51   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt

Jahressteuerbescheinigung und Abgaben privat Berechnung


Hallo zusammen,

ich habe eben meine Jahres-Steuerbescheinigung bekommen.

Dort sind ja sowohl das Brutto-Gehalt drauf als auch darunter die einbehaltenen Abgaben...

3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10
4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3.
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3.
6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3.

Dies muss ich wohl vom Bruttogehalt (welches darüber steht) abziehen, um das Netto-Gehalt vom Jahr zu bekommen? Oder sind die bereits einbehalten ?

Ich muss also für Netto-Berechnung: 3. - (4. + 5. + 6.) = NETTO_JAHRESVERDIENST

Nun gut...

aber weiter unten stehen auch noch Angaben:

22: Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen

23: Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen
Rentenversicherung und an berufsständische
Versorgungseinrichtungen

(ist der gleiche Betrag wie unter 22 - sollte aber auch so sein im Normalfall, weil ja jeder die Hälfte davon trägt, wenn ich richtig informiert bin)

25: Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozial-
versicherungsbeitrag (ohne 23. und 24.)

Diese angegebenen Beträge 22, 23 und 25... muss ich die vom Betrag unter 3.) bzw. dem oben berechneten NETTO_JAHRESVERDIENST auch noch abziehen, um dann auf den wirklichen NETTO_JAHRESVERDIENST zu kommen, oder sind das "nur Informations-Angaben", die im Laufe des Jahres dann angefallen sind?

Wäre super, wenn mir dazu kurz jemand weiterhelfen kann, da ich jetzt gerade auf dem Schlauch steh, ob ich diese mit einberechnen soll, oder nicht?

Danke für eine kurze Erklärung.

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 15.03.2008, 20:16   #2
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
(...)Dies muss ich wohl vom Bruttogehalt (welches darüber steht) abziehen, um das Netto-Gehalt vom Jahr zu bekommen? Oder sind die bereits einbehalten ? (...)
Du wirst doch wissen, was Du im Monat rausbekommst? Wenn nicht: Guck' doch einfach auf Deine Lohnabrechnung, da steht's drauf. Das mal 12, fertig ist die Chose.

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copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2008, 09:41   #3
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
danke für den freundlichen Hinweis... das ist nur leider nicht so einfach, wenn man pro Monat nicht IMMER das gleiche verdient...

das gibt es nämlich auch :-) nur mal so am Rand...

Und dann geht es nicht mit schau mal was du bekommst und x 12.

Daher war die Anfrage, weil das auf der Jahresteuerbescheinigung mir nachher nämlihc den Durchschnitt / Monat rausgibt.
Und die anderen Unterlagen habe ich gerade nicht hier und müssten dann angefordert werden.
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2008, 11:02   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
danke für den freundlichen Hinweis... das ist nur leider nicht so einfach, wenn man pro Monat nicht IMMER das gleiche verdient...

das gibt es nämlich auch :-) nur mal so am Rand...

Und dann geht es nicht mit schau mal was du bekommst und x 12.
Jo, dann musst Du die monatlichen Beträge halt addieren. :-) Was willst Du denn eigentlich "berechnen"?

Dann eben nochmal in der Lang-Form:

Zitat:
Dort sind ja sowohl das Brutto-Gehalt drauf als auch darunter die einbehaltenen Abgaben...
Genau.

Zitat:
3. Bruttoarbeitslohn einschl. Sachbezüge ohne 9. und 10
4. Einbehaltene Lohnsteuer von 3.
5. Einbehaltener Solidaritätszuschlag von 3.
6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitnehmers von 3.

Dies muss ich wohl vom Bruttogehalt (welches darüber steht) abziehen, um das Netto-Gehalt vom Jahr zu bekommen? Oder sind die bereits einbehalten ?
Die einbehaltenen bzw. abgeführten Steuern sind schon einbehalten bzw. abgeführt, ja. Zur Berechnung Deines Netto musst Du sie trotzdem vom Brutto abziehen.

Zitat:
Ich muss also für Netto-Berechnung: 3. - (4. + 5. + 6.) = NETTO_JAHRESVERDIENST
Noch nicht ganz.

Zitat:
Nun gut...

aber weiter unten stehen auch noch Angaben:

22: Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung und an berufsständische Versorgungseinrichtungen

23: Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen
Rentenversicherung und an berufsständische
Versorgungseinrichtungen

(ist der gleiche Betrag wie unter 22 - sollte aber auch so sein im Normalfall, weil ja jeder die Hälfte davon trägt, wenn ich richtig informiert bin)
Richtig. Das sind die Beiträge zur Rentenversicherung. Die (22) gehen auch von Deinem Brutto ab, sind aber ja ebenfalls bereits in die RV eingezahlt worden. 23 ist der AG-Anteil, der geht nicht von Deinem Brutto ab, den bezaht Dein AG zusätzlich zum Brutto (weshalb ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber auch teurer ist, als das Bruttogehalt).

Zitat:
25: Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozial-
versicherungsbeitrag (ohne 23. und 24.)
Das ist Deine Krankenkasse.

Zitat:
Diese angegebenen Beträge 22, 23 und 25... muss ich die vom Betrag unter 3.) bzw. dem oben berechneten NETTO_JAHRESVERDIENST auch noch abziehen,
22 nicht, das ist ja der AG-Anteil, 23 und 25 schon.

Zitat:
um dann auf den wirklichen NETTO_JAHRESVERDIENST zu kommen, oder sind das "nur Informations-Angaben", die im Laufe des Jahres dann angefallen sind?
Was auch immer Du mit "Informations-Angaben" meinst, das sind die Summen, die Dein AG in diesem Jahr für Dich abgeführt hat, Steuern, Renten- und Krankenversicherung.

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