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15.03.2008, 19:47
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Welche Umsatzsteuer für Credits (virtuelle Internetwährung)
Hallo ,
ich habe gleich mehrere wichtige Fragen:
Welcher Umsatzsteuersatz fällt an, wenn ich ausschließlich "Credits" als Internetwährung verkaufe? Mit diesen Credits können sich die Kunden dann digitale Downloadartikel herunterladen.
Wie schaut es mit der Widerrufsbelehrung aus? Wie genau muss die in diesem Fall aussehen bzw. ist sie überhaupt nötig? Immerhin kann ein Kunde ja einen Download nicht wieder zurückgeben, wenn er ihn einmal geladen hat, also kann ich auch das Geld nicht wieder hergeben.
Muss ich jedem Kunden, der solche "Credits" kauft, eine Rechnung schicken?
Das gestaltet sich m.M. nach schwirig bei den Kunden, die Per Kreditkarte einkaufen, denn bleibt der Kunde mir gegenüber anonym - die Identität des Kunden kennt ja nur der Paymentanbieter (Paypal, netbill usw.)
Wie buche ich die Einnahmen, um sie dann finanzamtgerecht vorzulegen?
Ich bekomme eine monatliche Auszahlung vom Paymentanbieter. Kann ich diese als Einnahme buchen oder muss ich jeden "Credits"-Kauf einzeln auflisten? Letzteres würde bedeuten, dass ich täglich um die 100 Buchungen tippen muss und davon jeweils noch verschiedene Kretitkartentransaktionsgebühren abziehen muss.
Vielen Dank für Euer Feedback.
Steffen
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15.03.2008, 20:05
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von Fotograf06
Wie schaut es mit der Widerrufsbelehrung aus? Wie genau muss die in diesem Fall aussehen bzw. ist sie überhaupt nötig? Immerhin kann ein Kunde ja einen Download nicht wieder zurückgeben, wenn er ihn einmal geladen hat, also kann ich auch das Geld nicht wieder hergeben.
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Besondere Hinweise zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder versiegelte Artikel (beispielsweise DVDs).
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung einer Dienstleistung, mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde oder diese selber veranlasst wurde (beispielsweise durch einen Download).
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15.03.2008, 20:41
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Fotograf06
Welcher Umsatzsteuersatz fällt an, wenn ich ausschließlich "Credits" als Internetwährung verkaufe? Mit diesen Credits können sich die Kunden dann digitale Downloadartikel herunterladen.
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Du nimmst ja sicherlich Geld dafür und nicht Bonbons, also 19%.
Zitat:
Zitat von Fotograf06
Muss ich jedem Kunden, der solche "Credits" kauft, eine Rechnung schicken?
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Endkunden muss man eine Rechnung nur auf Nachfrage schicken. Also wer sind deine Kunden?
Zitat:
Zitat von Fotograf06
Das gestaltet sich m.M. nach schwirig bei den Kunden, die Per Kreditkarte einkaufen, denn bleibt der Kunde mir gegenüber anonym - die Identität des Kunden kennt ja nur der Paymentanbieter (Paypal, netbill usw.)
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Wieso? Lässt du jeden einfach so downloaden oder muss man sich vorher registrieren?
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15.03.2008, 20:53
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von webcreate
Besondere Hinweise zum Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder versiegelte Artikel (beispielsweise DVDs).
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn mit der Ausführung einer Dienstleistung, mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen wurde oder diese selber veranlasst wurde (beispielsweise durch einen Download).
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Heißt das, ich brauche es gar nicht hinzuschreiben, weil es ja dann in keinem Falle gelten wird? Es handelt sich ja ausnahmslos um Downloads.
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15.03.2008, 21:02
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Doch, du musst drauf hinweisen.
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15.03.2008, 21:03
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
Du nimmst ja sicherlich Geld dafür und nicht Bonbons, also 19%.
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Ich hatte da mal was von gehört, wo ein anderer Steuersatz gelten würde. Dies allerdings aus dem Bereich der Erotikportale. Allerdings habe auch ich weltweite Kunden. Wie verhält es sich da? Muss ich 19% für jemanden abführen, der z.B. aus Taiwan kauft? gab es da nicht mal eine EU-Richtlinie, nach der nur MwSt abgeführt werden musste, wenn man an Kunden innerhalb der EU verkauft? siehe hier: http://www.golem.de/0202/18278.html
ist ein alter Link, hab nichts aktuelleres dazu gefunden.
Zitat:
Zitat von dorintia
Endkunden muss man eine Rechnung nur auf Nachfrage schicken. Also wer sind deine Kunden?
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Privatpersonen, denke ich mal, da es um ein Hobbythema (Autos) geht.
Zitat:
Zitat von dorintia
Wieso? Lässt du jeden einfach so downloaden oder muss man sich vorher registrieren?
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Ja, jeder kauft sich zuerst sogenannte "Credits" und kann diese dann gegen Datei-Downloads" auf der Seite eintauschen. Vom Kunden sehe ich nur Benutzername und Emailadresse. Er ist mir gegenüber also anonym. Die persönlichen Daten bekommt nur das Payment-Unternehmen, welches in meinem Auftrag die Kreditkartenbuchung bzw. Lastschriftbuchungen durchführt. Diese Gelder bekomme ich dann ausgezahlt.
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15.03.2008, 21:03
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
Doch, du musst drauf hinweisen.
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und wie muss dann der Text lauten? Gibt es da Mustervorlagten, damit ich nichts falsches hinschreibe?
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15.03.2008, 21:15
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Fotograf06
Allerdings habe auch ich weltweite Kunden. Wie verhält es sich da? Muss ich 19% für jemanden abführen, der z.B. aus Taiwan kauft? gab es da nicht mal eine EU-Richtlinie, nach der nur MwSt abgeführt werden musste, wenn man an Kunden innerhalb der EU verkauft? siehe hier: http://www.golem.de/0202/18278.html
ist ein alter Link, hab nichts aktuelleres dazu gefunden.
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Das ist imho korrekt, Ausländer müssen die elektronischen Leistungen in ihrem Land versteuern.
Nur hast du da ein Problem wenn du gar nicht weisst wer einer ist.
Komisch, überall wo ich elektronische Leistungen mit Credits kaufe, muss ich mich vorher registrieren. Bei einem Anbieter bezahle ich direkt über Paypal (also ohne Credits) und bekomme dann "meine Daten" an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse.
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15.03.2008, 21:20
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Insbesondere besteht aber kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Waren, die für eine Rücksendung nicht geeignet sind. Nach der Gesetzesbegründung sind Waren für eine Rücksendung dann nicht geeignet, wenn der Wert der Ware dem Verbraucher schon zugeflossen ist oder aber zumindest dessen Möglichkeit besteht. Der Gesetzgeber spricht plastisch davon, daß die Ware ,,rückstandsfrei`` zurücksendbar sein muß. Eine nicht ,,rückstandsfreie`` Rücksendung kommt damit vor allem bei nicht versiegelter Software oder sonstiger Datenträger (CD, MC etc.) in Betracht, die vor der Rücksendung durch den Verbraucher bereits kopiert worden sein könnten.
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Quelle und mehr
und genau das kannst und solltest du in deinen AGB regeln und dann ist gut
Zitat:
Zitat von Fotograf06
Ich hatte da mal was von gehört, wo ein anderer Steuersatz gelten würde. Dies allerdings aus dem Bereich der Erotikportale.
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dass ausgerechnet Erotik einen anderen Steuersatz haben sollte, halte ich wirklich für ein Gerücht
Es gibt in D - zumindest "Richtung Endkunde" nur 2 verschiedene Steuersätze:
- den "ermäßigten" in Höhe von 7% (für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften und Schnittblumen)
- und den normalen Satz von 19% für alles andere
Zitat:
Zitat von Fotograf06
Allerdings habe auch ich weltweite Kunden. Wie verhält es sich da? Muss ich 19% für jemanden abführen, der z.B. aus Taiwan kauft?
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such mal in unserer Suche nach dem Begriff "Drittland"
so werden steuertechnisch alle Länder außerhalb der EU bezeichnet, und richtig, bei Warenhandel mit solchen Ländern musst du für solche Umsätze keine MWSt. abführen, brauchst sie also auch nicht zu berechnen.
"Downloads" sind da aber - wie auch Dienstleistungen - schon wieder was anderes, es wird ja keine "greifbare" Ware verschickt ... kompliziertes Thema 
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15.03.2008, 21:31
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
Das ist imho korrekt, Ausländer müssen die elektronischen Leistungen in ihrem Land versteuern.
Nur hast du da ein Problem wenn du gar nicht weisst wer einer ist.
Komisch, überall wo ich elektronische Leistungen mit Credits kaufe, muss ich mich vorher registrieren. Bei einem Anbieter bezahle ich direkt über Paypal (also ohne Credits) und bekomme dann "meine Daten" an die dort hinterlegte E-Mail-Adresse.
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Ich habe mal nach einer deutschen Webseite mit Credits gesucht und bin dabei auf privatamateure.com gestoßen. Dort muss man bei der Registrierung auch nur einen Benutzernamen wählen. Ich glaube, solche Seiten würden auch nur noch ein Zehntel ihres Umsatzes machen, wenn die Kunden ihre persönlichen Daten hinterlassen müssten.
Aber geht es denn wirklich darum, die Daten vom Kunden zu haben? Wenn ich im Supermarkt mit der Karte bezahle, dann hat notieren die doch auch nicht meine Daten. Die bekommen dann lediglich das Geld von meiner Bank.
Anders läuft es doch bei mir im Prinzip auch nicht: Ich verkaufe "Credits" und die Bank, bzw. der Payment-Anbieter zahlt mir das Geld aus.
Meine Frage ging eben dahin, ob ich die monatliche Auszahlung als Einnahme buchen kann, oder ob ich jede Einzeltransaktion buchen muss?
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15.03.2008, 22:52
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#11
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von Thomas
"Downloads" sind da aber - wie auch Dienstleistungen - schon wieder was anderes, es wird ja keine "greifbare" Ware verschickt ... kompliziertes Thema 
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Das könnte dann dann unter "elektronisch erbrachte Leistungen" fallen. Ist aber auch vom Produkt her abhängig. Die spielt dann auch noch der Erfüllungsort eine Rolle.
Man sollte sich da wohl am Besten mal von einem Steuerberater beraten lassen.
Zitat:
Zitat von Fotograf06
Aber geht es denn wirklich darum, die Daten vom Kunden zu haben? Wenn ich im Supermarkt mit der Karte bezahle, dann hat notieren die doch auch nicht meine Daten. Die bekommen dann lediglich das Geld von meiner Bank.
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Hier geht es aber wieder um eine Ware und nicht um eine sonstige Leistung.
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16.03.2008, 15:31
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von webcreate
Das könnte dann dann unter "elektronisch erbrachte Leistungen" fallen. Ist aber auch vom Produkt her abhängig. Die spielt dann auch noch der Erfüllungsort eine Rolle.
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Ist es das, was man unter Lizenzverkäufen versteht? Also ich verkaufe dem Kunden die Lizenz, etwas Beliebiges von meiner Seite herunteladen zu dürfen.
Der Erfüllungsort müsste doch dann der Ort sein, wo der Server steht, oder?
Steuerberater ist schon an Bord - der muss sich allerdings auch erstmal belesen weil es ihm sehr kompliziert erscheint. Ich dachte, es gibt hier vielleicht den ein oder anderen, der ein ähnliches Projekt betreibt und dadurch schon Erfahrungen hat in dieser Hinsicht. Solche Internetseiten gibt es schließlich in Massen.
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