phpbuddy.eu
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 16.03.2008, 14:00   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Mainz
walhalla macht alles soweit korrekt

Mehrwertsteuerrückerstattung ohne Gewerbeanmeldung?


Hallo,

bin neu hier - erst einmal allen Organisatoren und Verfassern ein dickes Lob - Eure Arbeit ist Gold wert!

Ich habe ein spezielles Problem:

Bekomme ich ohne Gewerbeanmeldung Mehrwertsteuer von Einkäufen (auf GbR ausgestellt) rückerstattet?

Hintergrund: Bin momentan angestellt und bekomme 9 Mon. Überbrückungsgeld nachdem ich nach einem Tag offizieller Arbeitslosigkeit ein Gewerbe angemeldet habe. Ich möchte aber einige Sachen jetzt schon anschaffen und habe keine Lust MwSt. dafür zu bezahlen (was ich machen müsste, wenn ich sie auf meinen Namen anschaffen würde).

Beste Grüße

Felix
walhalla ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.03.2008, 14:47   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Es gibt auch vorweggenommene Betriebsausgaben.

Ohne das du beim FA gemeldet bist, gibt es auch keine MwSt.. Und eine GbR tritt auch mit Namen der Gesellschafter auf, ergo sehe ich da kein Problem.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2008, 23:01   #3
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von walhalla Beitrag anzeigen
Bekomme ich ohne Gewerbeanmeldung Mehrwertsteuer von Einkäufen (auf GbR ausgestellt) rückerstattet?
Auf welche GbR denn?

Zitat:
Hintergrund: Bin momentan angestellt und bekomme 9 Mon. Überbrückungsgeld nachdem ich nach einem Tag offizieller Arbeitslosigkeit ein Gewerbe angemeldet habe. Ich möchte aber einige Sachen jetzt schon anschaffen und habe keine Lust MwSt. dafür zu bezahlen (was ich machen müsste, wenn ich sie auf meinen Namen anschaffen würde).
Bezahlen musst Du die sowieso erstmal. Kein Händler verkauft Dir etwas netto. Du kannst Dir die Mehrwertsteuer aber zurückholen, sobald Du Deine erste Umsatzsteuererklärung ans FA machst, auch wenn das erst in einiger Zeit ist.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 10:12   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2006
mbanse macht alles soweit korrekt
Hi,

da muss ich dich korrigieren, es gibt sehr wohl Firmen welche es ermöglichen keine Umsatzsteuer auszuweisen.

Spontan fällt mir "Vistaprint" ein, wo wir unsere Visitenkarten und Co beziehen.
Zudem gibt es auch weitere - nur einfallen tun se mir gerade nicht.



greetz
mbanse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 17:17   #5
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von mbanse Beitrag anzeigen
Hi,

da muss ich dich korrigieren, es gibt sehr wohl Firmen welche es ermöglichen keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Hatte ich denn irgendwo behauptet, es gebe keine Firmen, die keine ausweisen? Wer keine zahlt, kann allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen, von daher ist das hier eigentlich irrelevant ...

Zitat:
Spontan fällt mir "Vistaprint" ein, wo wir unsere Visitenkarten und Co beziehen.
Ja, Vistaprint wird von den Bermudas aus betrieben, ich glaube allerdings nicht, dass mit "möchte aber einige Sachen jetzt schon anschaffen" Visitenkarten gemeint waren ...

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2008, 00:04   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von mbanse Beitrag anzeigen
da muss ich dich korrigieren, es gibt sehr wohl Firmen welche es ermöglichen keine Umsatzsteuer auszuweisen.
Darf ich dich dran erinnern das es hier um deutsche MwSt. geht, denn nur die kann mit der USt.-VA durch ein dtsch. FA erstattet werden. Ein Unternehmen auf den Bermudas oder eines aus Frankreich wird wohl kaum Rechnungen mit dtsch. MwSt. ausweisen...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2008, 17:54   #7
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von walhalla Beitrag anzeigen
Hallo,

bin neu hier - erst einmal allen Organisatoren und Verfassern ein dickes Lob - Eure Arbeit ist Gold wert!

Ich habe ein spezielles Problem:

Bekomme ich ohne Gewerbeanmeldung Mehrwertsteuer von Einkäufen (auf GbR ausgestellt) rückerstattet?

Hintergrund: Bin momentan angestellt und bekomme 9 Mon. Überbrückungsgeld nachdem ich nach einem Tag offizieller Arbeitslosigkeit ein Gewerbe angemeldet habe. Ich möchte aber einige Sachen jetzt schon anschaffen und habe keine Lust MwSt. dafür zu bezahlen (was ich machen müsste, wenn ich sie auf meinen Namen anschaffen würde).

Beste Grüße

Felix
Du bist als Arbeitnehmer eingestellt und beziehst gleichzeitig ohne Berechtigung den Gründungszuschuss.
Dann möchtest du kein Gewerbe anmelden, aber irgendwie die Vorsteuer nicht zahlen, die in den Rechnungen enthalten ist. Und vermutlich willst du auch keine Umsätze melden und Umsatzsteuer zahlen oder gar kein Gewerbe ausüben.

Sehe es mir nach, dass ich dir da keine Beratung zukommen lasse.
Und so wie ich die anderen Kommentatoren einschätze, hast du bei denen auch kein Glück.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.03.2008, 21:05   #8
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Alberich Beitrag anzeigen
Du bist als Arbeitnehmer eingestellt und beziehst gleichzeitig ohne Berechtigung den Gründungszuschuss.
Ich nehme an, dass er von einer zukünftigen Selbstständigkeit und einem künftigen Bezug des Übergangsgeldes spricht, sonst würde es ja keinen Sinn macht, sich etwas "jetzt schon" anzuschaffen.

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Mehrwertsteuerrückerstattung ohne Gewerbeanmeldung? Mehrwertsteuerrückerstattung ohne Gewerbeanmeldung?
« Mit der GmbH steuern sparen? | Steuererklärung Kleingewerbe + geringfügige Beschäftigung »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:56 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67