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Alt 17.03.2008, 10:10   #1
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tanja77 macht alles soweit korrekt

MwSt. auf Messestandgebühren?


Hallo,
ich hab schon öfters in diesem Forum gestöbert und ich muss sagen, dass mir dieses auch schon viel weitergeholfen hat!

Nun kurz zu mir, hab mich ganz frisch angemeldet, bin erst seit kurzem Selbständig und kann mir keinen Steuerberater leisten, also nehm ich das selbst in die Hand, dabei kommt es natürlich dann zu dem einem oder anderen Problem....

Wie diesem:
Ich habe eine Messe veranstaltet um auf mein Unternehmen aufmerksam zu machen. Hierzu habe ich ein Stadtgebäude gemietet und weitere Aussteller eingeladen. Muss ich die Standgebühren meiner Aussteller versteuern? Die Standgebühr betrug zwischen 20 € und 40 €. Wie ist das mit der Miete für das Stadtgebäude, da steht keine MwSt. auf dem Mietvertrag drauf ist dann auch keine Vorsteuer abziehbar?
Für eure Antwort danke ich euch schon mal im Voraus!!!!
tanja77 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.03.2008, 23:17   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Soweit ich weiss fällt für Miete keine MwSt. an und wo keine MwSt. ausgewiesen ist, kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
Inwieweit du jetzt die von dir eingenommenen Standgebühren der MwSt. unterwerfen musst weiss ich nicht.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 23:20   #3
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Soweit ich weiss fällt für Miete keine MwSt. an
schön wenn man das so pauschal sagen könnte.

Leider sagt § 4 Nr. 12 UStG da etwas anderes

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 23:27   #4
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Heisst das jetzt die Stadtverwaltung nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch oder hat einfach Mist gebaut?
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Alt 17.03.2008, 23:34   #5
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gut, den ersten Beitrag habe ich nicht gelesen gehabt.

Die Stadtverwaltung genießt einen Sonderstatus, da juristische Person des öffentlichen Rechts. Insofern ist die Leistung nicht steuerbar und somit ohne USt-Ausweis.

Gruß
Sven
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Alt 17.03.2008, 23:38   #6
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Und wenn die Threaderstellerin regelbesteuert ist, muss sie für ihre Standgebühren MwSt. abführen, ja?
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2008, 23:46   #7
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genau
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2008, 08:55   #8
TP-Junior
 
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tanja77 macht alles soweit korrekt
Ich bin zwar Kleinunternehmerin, habe aber auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet.
Das heißt nun, es kann von der Miete keine Vorsteuer abgezogen werden, aber ich muss von meinen Messestandgebühren nun 19% MwSt. abführen.
Habe ich doch richtig verstanden, oder?
Vielen Dank für eure Antwort, man muss ich mal vorstellen, dass mir weder eine Steuerfachgehilfin, die IHK noch das Finanzamt (die wußten erst recht nicht bescheid!!!) weiterhelfen konnten, da muss man sich doch echt fragen.
DANKE
tanja77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2008, 15:30   #9
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Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
wenn Sie einen Messestand mieten und die vollen Gebühren zahlen, kommt es auf Ihren Vertragspartner an, ob er der USt unterliegt oder nicht: die Stadtverwaltung nicht - also Kosten ohne USt - z. B. 1000,--.

Wenn Sie jetzt Teile Ihres Standes weitervermieten, kommt es auf Ihre ust-liche Tätigkeit an: Sie verkaufen und vermieten mit USt: also schreiben Sie eine Re an Aussteller 1-4: je 200,-- + 19% usw. Also sind Ihre Kopsten 1000,--. Ihre Erlöse 800,-- + 19% / Saldo netto = Ihr Aufwand 200,--. Die USt schlagen Sie drauf!

gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
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