Hallo zusammen!
Super Forum habt ihr hier
Ich möchte demnächst nebenberuflich ein Kleingewerbe anmelden, steuerbefreit.
Nun zur Frage: Wenn ich jetzt als Beispiel 30 Bilder für den Weiterverkauf kaufe, müss ich dieses ja normal als Ausgabe aufführen, also die Rechnung. Wenn nun allerdings meine Freundin, oder ich, 3 davon toll finden und diese behalten möchten, wollte ich wissen wie ich da verfahren muss?! Sagen wir mal die 30 haben im Einkauff 30€ gekostet. Müsste ich dann in der EÜR bei Einnahmen z.B. Privatentnahme von Waren 3€ eintragen?! Oder ist es sogar nicht gern gesehn/erlaubt, wenn man auch mal eine Ware (ohne Gewinn) für den Privatgebrauch "kauft". Und wenn sowas geht, muss ich mir das dann quasi selber quittieren?
Tut mir leid, dass ich euch eine solche Frage stelle, aber vorhin im Gespräch mit meiner Freundin kam das Problem kurz auf. Und wir sind leider beide keine Fachleute
Danke schonmal