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19.03.2008, 13:46
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
Ort: dresden
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Umsatz? klare definition erbeten
hHallo, ich bin erstmal froh, dass ich Euch hier gefunden habe, denn trotz allerlei Qualitäten und Talente, die mir zu eigen sind, ist es bei Steuerangelegenheiten so, als hätte ich ein Brett vorm Kopf :-( Ich habe die ausführliche Übersicht über Kleinunternehmer gelesen und habe folgende Fragen; also ich bin Kleinunternehmer und beantrage grade eine Usti. nr, weil ich Waren aus Holland einführen will. Meine Sachbearbeiterin vom FA sagte sogleich, da müssen Sie aber dann trotz ihres Kleinunternehmerstatus dann eine Umsatzsteuererklärung abgeben. HILFE!!. Eigentlich war ich froh, dass dieses Regelung einem einiges an Papierkrieg erspart. Naja. Meine Frage ist nun, wie soll denn so eine Erklärung des Umsatzes für Kleinunternehmer dann aussehen? Und Überhaupt, was ist denn der Umsatz? Das was man umsetzt? Also das, was ich verkaufe bzw einnehme (ohne ausgaben abzuziehen) ist der Umsatz? "Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze" was sind denn um Himmels Willen "vom Unternehmer ausgeführte Umsätze"??? Meine nächste Frage ist, kann man denn, wenn man nur soviel verdient, wie ein Kleinunternehmer halt verdienen darf bzw. umsetzen darf, denn überhaupt davon leben? Umsatzgrenze ist 17500 Euro. Hm. Wenn das mein gesamtumsatz ist, also das was ich wieder einnehme, durch verkäufe, dann hab ich etwa die Hälfte davon vorher in Lieferungen gesteckt, heißt Gewinn ist etwa 8750 euro. Davon gehen noch etwa 30 prozent Einkommensteuer ab... davon kann doch keiner existieren. Oder doch? also ich weiß dass das alles viel kompliezierter gerechnet wird, aber am ende kann man doch mit einem umsatz von 17500 euro nicht existieren oder doch? oder ist Umsatz ganz was anderes. Ich glaub ich kapier es nie ...dabei hab ich schon soviel gelesen... ist echt wie ein Brett vorm Kopf. HILFFFÄÄÄÄ !!! :-(
Achso, und wenn ich eh ne Umsatzsteuererklärung machen muß, wegen der Einfuhr von waren, welche Vorteile hab ich dann noch außer das ich keine vorsteuer bezahlen muß? Hä? ...alles komisch...*ratlosguck*
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19.03.2008, 13:59
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Eigentlich war ich froh, dass dieses Regelung einem einiges an Papierkrieg erspart.
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???, das sind vielleicht 20 Ziffern, wenn überhaupt
Zitat:
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Also das, was ich verkaufe bzw einnehme (ohne ausgaben abzuziehen) ist der Umsatz?
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richtig
Zitat:
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Meine nächste Frage ist, kann man denn, wenn man nur soviel verdient, wie ein Kleinunternehmer halt verdienen darf bzw. umsetzen darf, denn überhaupt davon leben? Umsatzgrenze ist 17500 Euro.
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wer keine weiteren Einkünfte hat muss sich extrem einschränken. Richtig.
Zitat:
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Achso, und wenn ich eh ne Umsatzsteuererklärung machen muß, wegen der Einfuhr von waren, welche Vorteile hab ich dann noch außer das ich keine vorsteuer bezahlen muß?
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bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung (Lieferung von Waren aus einem anderen EU-Land) ist diese beim Lieferanten steuerfrei, wenn beide Vertragspartner ihre UStID-Nr. ausgetauscht haben. Der Leistungsempfänger hat die Lieferung aber in Deutschland als sogenannten innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern.
Einen Vorteil könnte man evtl. bei eBay sehen, da man Rechnungen ohne USt bekommt und den Betrag dann in Deutschland versteuern muss, während vorher ein Bruttobetrag in Rechnung gestellt wurde und trotzdem in Deutschland USt zu zahlen wäre.
Gruß
Sven
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19.03.2008, 14:33
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
Ort: dresden
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oh vielen dank :-)
na das ist ja toll, kaum hab ich gefragt, bekomme ich schon eine klare antwort. vielen dank. also versteh ich es richtig, wenn ich meine bestellliste nach holland abschicke, schlagen die erst mal keine steuer obendrauf. die steuer bezahl ich also hier.? aha. Am Ende des Jahres mit der Steuerabrechnung? Wie ist das überhaupt mit dem Zoll, wo kann ich denn erfahren, ob ich auf die Waren Zoll bezahlen muß? Auf der Website vom Zollamt hab ich nix gefunden dazu. Und dann noch eine Frage; ich möchte unbedingt aus Hartz 4 raus und habe viel Ehrgeiz das auch zu schaffen, mein Ziel ist es, mal von dem Geschäft leben zu können, wäre es besser, gleich ein "normales" Gewerbe anzumelden, also ich meine wäre es klüger, gleich Umsatzsteuer normal anzumelden und abzuführen? Laut Deiner (darf ich "Du" sagen?) Ausführungen, muß man ja die U.st. dann eventuell aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn man über den 17500 Umsatz ist. Kannst Du mir da aus der Ferne einen Rat geben? Letzte Frage; ich bekomme von jemandem (privatperson) ein Startgeld, muß ich das sogenannte "Startkapital" in den Büchern führen, und wenn ja wie? Als was muß ich das verbuchen? Ist das bei Kleinunternehmern "schnuppe" wo mein Startkapital herkommt? Wie Du siehst bin ich noch sehr planlos, gebe mir aber große Mühe. Ich hoffe ich nerv nicht zu sehr, und wenn doch, könnt Ihr Euch schon mal an mich gewöhnen, denn ich werd sicher noch ein paar komische Fragen fragen ;-)
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19.03.2008, 15:16
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Blondinchen
schlagen die erst mal keine steuer obendrauf.
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Wenn du dich mit der Ust.-ID als Unternehmer ausweist.
Zitat:
Zitat von Blondinchen
die steuer bezahl ich also hier.? aha. Am Ende des Jahres mit der Steuerabrechnung?
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Du machst dann eine Umsatzsteuererklärung.
Zitat:
Zitat von Blondinchen
Wie ist das überhaupt mit dem Zoll, wo kann ich denn erfahren, ob ich auf die Waren Zoll bezahlen muß?
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Innerhalb der EU fällt kein Zoll an.
Zitat:
Zitat von Blondinchen
wäre es besser, gleich ein "normales" Gewerbe anzumelden, also ich meine wäre es klüger, gleich Umsatzsteuer normal anzumelden und abzuführen?
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Das kommt drauf an. Wenn du viele "Nebenausgaben" und Wareneinkäufe hast, kann sich die freiwillige Option zur Regelbesteuerung lohnen.
Zitat:
Zitat von Blondinchen
Letzte Frage; ich bekomme von jemandem (privatperson) ein Startgeld, muß ich das sogenannte "Startkapital" in den Büchern führen, und wenn ja wie?)
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Nein, musst du bei einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht. Da kommen nur Ausgaben und Einnahmen rein.
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