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22.03.2008, 23:30
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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IHK fordert "vorläufige Veranlagung"
Hallo Zusammen,
ich habe in den Jahren 2005 und 2006 als "Kleinunternehmer" gearbeitet und für meine Dienste entsprechende Rechnungen ausgestellt.
Ich erhielt häufiger Post von der zuständigen IHK, darin ging es aber immer nur um Einladungen zum "Tag der offenen Tür" o.ä.
Heute erhalte ich ein Schreiben, in dem die IHK eine "vorläufige Veranlagung" i.H.v. 50€ verlangt, die ich überweisen soll. Dem ganzen liegt eine Bemessensgrundlage vor, nämlich der Gewinn aus meinem Geschäftsjahr von 2006. (Die Gewinnsumme überträgt das Finanzamt an die IHK, die IHK ist ermächtigt an diese Information zu gelangen.)
Es stellen sich nun zwei Fragen:
1. Wieso hat die IHK für das Jahr 2005 keine "vorläufige Veranlagung" von mir gefordert?
2. Wieso soll ich im Jahre 2008 für 2006 einen Betrag Bezahlen, obwohl ich mit der IHK niemals etwas in der Richtung zu tun hatte bzw. die IHK niemals etwas ähnliches im Schriftverkehr erwähnte. Als Kleinunternehmer mit minimal Verdienst wollte ich mich immer "raus halten", da ich mein Unternehmen nur zur Überbrückung bis zum Studium betrieben habe. Jetzt bin ich Student und kann selbst 51 Euro nur schmerzlich berappen.
Für was wird so eine vorläufige Veranlagung erhoben, und muss ich das tatsächlich zahlen? Seit 12/2006 habe ich nicht mehr auf Gewerbeschein gearbeitet.
Vielen Dank vorab,
Grüße
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23.03.2008, 01:00
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#3
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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100%iges kann ich Dir auch nicht sagen, jedoch gibt es doch auch bei der IHK einen Freistellungsbetrag. Der sollte auf dem Schreiben der Forderung stehen.
Sollte nun Dein Gewinn unter diesem liegen, kannst Du eine Freistellung (für das betroffene Jahr) fordern. Wenn Du nun drüber bist, musst Du halt zahlen.
Warum so spät? Bei der IHK nicht ungewöhnlich.
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23.03.2008, 19:53
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Es gibt gewisse Freigrenzen (Zahlen habe ich gerade nicht im Kopf) unter denen Du keine Beiträge zahlen musst, kommst Du darüber musst Du zahlen. Evtl. lagst Du ja 2005 darunter, 2006 aber nicht mehr? Und das die IHK langsam ist, das ist nichts neues.
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23.03.2008, 21:35
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#5
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Thomas, gefiel Dir meine Wortwahl nicht? 
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23.03.2008, 21:37
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wieso?
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23.03.2008, 21:40
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#7
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Na ich kann nichts erkennen, was ich nicht auch schon darüber geschrieben habe. Daher.
Aber nicht falsch verstehen, habe da kein Problem, fand es nur recht amüsant das selbe, halt nur mit anderen Worten zu lesen.
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23.03.2008, 22:04
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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naja, dreifach hält halt besser zumal in dem von mir zitierten Gesetzestext auch nicht mehr drin steht 
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23.03.2008, 22:16
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#9
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Lässt sich drüber streiten, ob ich mehr hatte oder nicht, zumindest habe ich Dir wohl nicht widersprochen 
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23.03.2008, 22:19
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#10
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
zumindest habe ich Dir wohl nicht widersprochen 
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Besser so, Aufmüpfigkeit wird nicht mit unter 3 Jahren feuchter TP-Keller bestraft.  
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24.03.2008, 03:15
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#11
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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TP-Keller mit oder ohne Rea? 
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24.03.2008, 18:45
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#12
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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ok, danke für eure antworten. ihk pfffft. was haben die denn schon für mich "getan" 
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