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22.03.2008, 23:25
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Kleinunternehmer? Mehr Steuern als Gewinn?
Hallo,
zusammen mit einem Freund habe ich eine GbR gegründet. Wir organisieren Diskoveranstaltungen. Im Jahr 2005 hatten wir noch keine Gewinne (auch erst im November gegründet) und haben auch einen Steuerbescheid, in dem 0,00 steht. Jetzt sollen wir die Steuererklärung für 2006 abgeben. 2006 liegen wir noch unter der Umsatzgrenze von 50.000 Euro, daher keine Umsatzsteuer, richtig? Probleme macht nur 2007. Der Umsatz liegt bei etwa 73.000 Euro, aber auf Grund der Miete (65 % vom Gewinn) bleibt ein Gewinn von nur etwa 6800 Euro. (Wir machen das eher aus Spaß an der Freude und nicht des Geldes wegen. ) Jetzt bekommen wir gerade mit, dass das mit den Steuern nicht so einfach ist. Also werden wir wohl auch zu einem Steuerberater gehen. Aber ich wollte vorab einfach mal fragen, ob wir womöglich noch ,,ganz viele" Steuern für 2007 zahlen müssen. Weil Kleinunternehmer sind wir doch auf Grund des Umsatzes nicht mehr, oder?
AAAAAAAAHHHHH!  Chaos! Haben heute schon verzweifelt Buchläden nach geeigneter Lektüre durchforstet....
Vielen Dank erstmal!
...und frohe Ostern........ 
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22.03.2008, 23:40
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Tja, für 2007 werdet ihr wohl die 19% Umsatzsteuer von euren Einnahmen abführen müssen, gleichzeitig seid ihr aber vorsteuerabzugsberechtigt.
Und wieso Miete vom Gewinn??? Mieten sind Ausgaben und Einnahmen-Ausgaben= Gewinn.
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22.03.2008, 23:46
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von dorintia
Tja, für 2007 werdet ihr wohl die 19% Umsatzsteuer von euren Einnahmen abführen müssen, gleichzeitig seid ihr aber vorsteuerabzugsberechtigt.
Und wieso Miete vom Gewinn??? Mieten sind Ausgaben und Einnahmen-Ausgaben= Gewinn.
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Das mit den 65 % ist die Regelung mit unserem Vermieter, aber das es zu Ausgaben zählt ist klar. :-)
Vorsteuerabzugsberechtigt heißt doch, dass wir die bereits gezahlten Steuern von der Forderung vom FA abziehen können, richtig?
Danke für deine Hilfe!
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22.03.2008, 23:49
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Vorsteuerabzugsberechtigt heißt doch, dass wir die bereits gezahlten Steuern von der Forderung vom FA abziehen können, richtig?
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Vorsteuerabzugsberechtigt heißt doch, dass wir die bereits gezahlten Umsatzsteuern aus den Eingangsleistungen von der Umsatzsteuerforderung vom FA abziehen können, sofern USt in der Rechnung ausgewiesen wurde
Gruß
Sven
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23.03.2008, 00:06
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Sven, den Satz hab ich nicht wirklich verstanden...
Gegen die 19% von euren Einnahmen könnt ihr die gezahlte MwSt. eurer Ausgaben rechnen. Sofern ihr ordentliche Rechnungen dafür habt, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Schreibt ihr eigentlich für jemanden Rechnungen?
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23.03.2008, 19:08
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2008
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Nee, wir müssen nur Rechnungen bezahlen, leider. 
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