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Alt 27.03.2008, 16:03   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
osborn macht alles soweit korrekt

Verkauf ins Ausland bei Kleinunternehmerregelung


Hallo erstmal,

ich habe mir hier schon einiges durchgelesen und viele meiner Fragen wurden dadurch schon beanwortet.
Hier mal mein Szenario:

Ich habe Software erstellt die ich nun online verkaufen möchte, aber nicht nur in Dtl sondern gerne weltweit. Ich werde heute das Gewerbe anmelden gehen, ich werde mich zunächst für die Kleinunternehmerregelung entscheiden. Da ich quasi keine Ausgaben habe und somit auch nichts was ich absetzen könnte.

Wie ist das mit der Steuer wenn ich in Auslaund, auch außerhalb der EU verkaufe? Geht das als Kleinunternehmer problemlos? Ich verweis einfach auf das hier geltende Recht und das ich keine Steuer ausweisen darf und fertig?
Im Grunde also genau das gleiche als wie mit einem deutschen Käufer?

Muss ich sonst noch was wichtiges beim Verkauf ins Ausland beachten? Wie gesagt es ist ja alles online.

Ich habe natürlich keine Ahnung wie hoch meine Gewinnerwartung ist, ist ja bei weltweitem Verkauf unmöglich kalkulierbar / vorhersehbar, aber mit 17.500€ kommt man ja schon etwas hin

EDIT:
Ich habe noch ein Problem! Da ich kein eigenes Shopsystem habe, will ich von einem Anbieter eines verwenden.Aber welcher prof. Online Shop unterstützt denn schon die Kleinunternehmerregelung? Da wird ja immer die USt entsprechend drauf addiert auf den Preis.
Wenn ich aber deswegen freiwillig in die Regelbesteuerung gehen würde, hieße das ja ich würde 19% von meinem Gewinn abgeben, insofern ich den Preis nicht anpasse. Oder der Endkunde müsste 19% draufzahlen. Aber womit ja nur der Staat verdienen würde und nach Möglichkeit möchte ich natürlich die 19% sparen...

Danke für die Hilfe!
Eric

Geändert von osborn (27.03.2008 um 16:38 Uhr).
osborn ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.03.2008, 14:07   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Suchend macht alles soweit korrekt
Im Shopsystem einfach alles in Brutto angeben.

Zu dem Verkauf in nicht EU Länder, da du Kleinunternehmerregelung anwendest, kannst du keine Vorsteuer abziehen, und hast damit den gleichen Betrag als wenn jemand aus der EU bei dir was verkauft.
Suchend ist offline   Mit Zitat antworten
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