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Alt 27.03.2008, 22:15   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
hardworker macht alles soweit korrekt

Umsatzsteuer auf weiterzuleitende Beträge?


Hallo Ihr Kundigen :-)

ich habe vielleicht etwas Ungünstiges gemacht:

Seminar angeboten.
Gesamtpreis inkl. Übernachtung etc. von Teilnehmern kassiert.
Vereinbarte Beträge für Übernachtung etc. an den Veranstaltungsort weitergeleitet (eine VHS).
Dafür natürlich Rechnung erhalten - die VHS weißt 7% UsSt aus.

Ich bin als freiberufliche Kursleiterin diesjahr zum ersten Mal USSt pflichtig.
Da ich die Beträge für Übernachtung erstmal auf meinem Konto erhalten habe - zählen die etwa auch als Umsatz ??? :-( Muss ich darauf meine 19% zahlen? Und kann nur die 7% abziehen? Oder gilt das als nicht als Umsatz da nur "bezahlen für jemanden"?

wenn doch habe ich nix - aber nix - verdient :-(
hardworker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.03.2008, 12:50   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Erst mal die Frage:
mit welcher Begründung weisst die VHS Kosten für Übernachtungen mit 7% aus?
Mir ist nicht bekannt, das für so etwas der ermässigte MWST Satz gelten könnte.
Aus meiner Sicht liegt hier zunächst mal der Fehler bei der VHS, nur 7% auszuweisen.
Wer war denn jetzt eigentlich Veranstalter, mit wem wurden Verträge geschlossen. Welche Rechnungen wurden geschrieben?
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 14:38   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
hardworker macht alles soweit korrekt
Die VHS ist als gemeinnutzige Verein ermäßigt. (Seit 90 Jahren, sagt mir die Leiterin). Ich denke, dass wird schon stimmen, denn ich habe mehrmals gehört das Bildungseinrichtungen von der MwSt befreit sind und da es hier um Übernachtungen geht ist vielleicht der 7% Regelung vorgeschrieben. k.a

Also, es handelt sich um eine VHS auf Sylt, die haben Seminarräume und Übernachtungshütten.

Ich als Kursleiter bin Veranstalter - mache dort ein externe Veranstaltung, erhalte ein Gruppenrabatt auf Übernachtungen und dafür die Seminarräume inklusive.

Ich habe mein Kurs als Paket angboten inklusive Seminargebühren/Übernachtungen/Vollpension/Kurtaxe.

Nach Erhalt der Gesamtsummen von meinem Teilnehmern - die einen Anmeldungsformular an mich adressiert ausgefüllt hatten - habe ich den vereinbarten Betrag für Übernachtungen/Vollpension/Kurtaxe an den VHS überwiesen. Habe gedacht, der Rest gehört mir, und nur das muss ich mit Umsatzsteuer belegen.

Aber vielleicht muss ich erstmal alles mit 19% belegen, und in dem Fall, bleibt eigentlich nix über :-(
hardworker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 15:09   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von hardworker Beitrag anzeigen
Die VHS ist als gemeinnutzige Verein ermäßigt. (Seit 90 Jahren, sagt mir die Leiterin). Ich denke, dass wird schon stimmen, denn ich habe mehrmals gehört das Bildungseinrichtungen von der MwSt befreit sind und da es hier um Übernachtungen geht ist vielleicht der 7% Regelung vorgeschrieben. k.a

Also, es handelt sich um eine VHS auf Sylt, die haben Seminarräume und Übernachtungshütten.

Ich als Kursleiter bin Veranstalter - mache dort ein externe Veranstaltung, erhalte ein Gruppenrabatt auf Übernachtungen und dafür die Seminarräume inklusive.

Ich habe mein Kurs als Paket angboten inklusive Seminargebühren/Übernachtungen/Vollpension/Kurtaxe.

Nach Erhalt der Gesamtsummen von meinem Teilnehmern - die einen Anmeldungsformular an mich adressiert ausgefüllt hatten - habe ich den vereinbarten Betrag für Übernachtungen/Vollpension/Kurtaxe an den VHS überwiesen. Habe gedacht, der Rest gehört mir, und nur das muss ich mit Umsatzsteuer belegen.

Aber vielleicht muss ich erstmal alles mit 19% belegen, und in dem Fall, bleibt eigentlich nix über :-(
Ich gehe davon aus, dass du erstmalig selbständig gearbeitet hast. Dann bist du mangels Nachhaltigkeit noch nicht mal Unternehmer, es sei denn du veranstaltest weiterhin Kurse. Bist du Unternehmer, gilt für dich die Kleinunternehmerregelung. Als Kleinunternehmer kannst du weder Vorsteuer geltend machen noch musst du Umsatzssteuer bezahlen. Du kannst zwar die Steuerpflicht wählen und regelbesteuerter Unternehmer werden, aber das würde ich an deiner Stelle erst tun, wenn du vertrauter mit der Steuermaterie geworden bist.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 15:12   #5
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Alberich Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass du erstmalig selbständig gearbeitet hast.
Ich gehe davon aus, dass sie das nicht hat. Sie schrieb nämlich:

"Ich bin als freiberufliche Kursleiterin diesjahr zum ersten Mal USSt pflichtig."

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 15:26   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
hardworker macht alles soweit korrekt
richtig, bereits seit 10 jahren Kleinunternehmer, das letzte Jahr über die 18000 Grenze gekommen...
hardworker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 15:47   #7
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Also entweder sind die von der USt befreit, dann gilt 0% MWST auf der Rechnung oder sie sind es nicht, dann gilt meines Erachtens 19%.
Wie ich sagte, mir ist keine Regel bzgl. ermässigten MWST Satz auf Übernachtungen bekannt.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.03.2008, 17:26   #8
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
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Zitat:
Zitat von hardworker Beitrag anzeigen
richtig, bereits seit 10 jahren Kleinunternehmer, das letzte Jahr über die 18000 Grenze gekommen...
Na, dann hast du die Zeit, dich auf die Umsatzsteuer vorzubereiten, nicht genutzt.
Ohne Zahlen kann ich nur vermuten. Hattest du einen Fehler in der Kalkulation? Hat die VHS dir die Preise nur brutto gegeben ohne Angabe des Steuersatzes? In diesem Fall ist dein Kalkulationsfehler wohl durch die VHS mitverursacht. Ob du dir dafür was kaufen kannst, bezweifle ich.
Steuerrechtlich ist da nichts zu rütteln, in deinen Bruttoeinnahmen ist Umsatzsteuer enthalten.

Die Berechtigung der VHS, die Steuer mit 7% zu berechnen, leitet sich aus § 12 II Nr. 8a UStG ab.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 11:05   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
hardworker macht alles soweit korrekt
Ja, die VHS hat mir Bruttopreise genannt.

also sehe ich das richtig - ich muss 19% abführen kann aber nur 7% gegenerechen?

Heisst das nicht, der Staat verdient irgendwie doppelt?

Schon komisch...
hardworker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 14:54   #10
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Zitat:
Zitat von hardworker Beitrag anzeigen
Heisst das nicht, der Staat verdient irgendwie doppelt?
nein
Der Staat "subventioniert" einige Bereiche, wie z.B. Bildungseinrichtungen, Kulturveranstaltungen, Lebensmittel, Verlagserzeugnisse ... dafür verzichtet Papa Staat auf die normale Steuereinnahmen von 19% und gewährt die ermäßigte USt. von 7%

du hättest bei deiner Kalkulation die für dich als Dienstleisterin übliche 19% USt. berücksichtigen müssen und die Preise für deine Kursteilnehmer entsprechend etwas höher kalkulieren müssen - nicht du zahlst die USt., sondern deine Kunden/Kursteilnehmer bezahlen die letztendlich - du als Unternehmerin bist lediglich die Steuereintreiberin für den Staat.

Deswegen wird bei regelbesteuerten Unternehmen die USt. immer nur als durchlaufender Posten betrachtet

für das nächste Mal weißt du Bescheid - buch es unter "Lehrgeld" weg und genieß ein schönes Sonnenwochenende
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 15:18   #11
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von hardworker Beitrag anzeigen
Ja, die VHS hat mir Bruttopreise genannt.
Mit Angabe des Mehrwertsteuersatzes?
Der Aufwand und die Erträge, mit denen du kalkilierst, sind natürlich Nettobeträge.
Du hättest aufs netto 19% aufschlagen müssen.

Zitat:
Zitat von hardworker Beitrag anzeigen
also sehe ich das richtig - ich muss 19% abführen kann aber nur 7% gegenerechen?
Heisst das nicht, der Staat verdient irgendwie doppelt?
Schon komisch...
Nein, tut er nicht. Die Steuerbelastung landet beim Endverbraucher, wenn die Zwischenunternehmer richtig kalkulieren.

Ich verstehe, das kostet Geld, das tut weh. Und der Versuch, die Schuld woanders zu suchen, ist groß, und dieses verdammte Steuerrecht ist verzwickt. Aber schuldlos bist du nicht. Als Unternehmer läufst du sogar in Fallen, die nicht vorauszusehen waren. Da ist dein Unglück winzig gegen.
__________________
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Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 18:07   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2007
hardworker macht alles soweit korrekt
@ thomas - vielen Dank für deine nette Hilfe und Erklärung

@alberich - um "Schuld" geht es hier gar nicht sondern um Verständnis von ein Sachverhalt. Wenn Du meinen Eingangspost liesst, dann siehst Du dass ich davon ausgegangen bin, möglicherweise ein Fehler gemacht zu haben, dies nur eindeutig einzuorden versuchte. Anderen haben vermutet, der VHS mag ein Fehler gemacht haben - ich nicht. Danke trotzdem für dein "Hilfe".
hardworker ist offline   Mit Zitat antworten
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