*urgs*
was ist das denn für ein Fall ?
Zitat:
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Die Tschechische Firma wird aufgrund der Lieferung innerhalb der EU die VAT auf den Rechnungsbetrag für die amerikanische Firma mir draufpacken.
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was heißt das? Mir kommen da nämlich ganz wilde Gedanken.
TSCH => USA => D
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Dreiecksgeschäft, da mehrere Unternehmer beteiligt und Gegenstand vom ersten an letzten Abnehmer gelangt.
Allerdings kein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, da Drittland im Spiel
bewegte Lieferung: TSCH => USA
ruhend nachfolgende Lieferung: USA => D
Prüfung: TSCH => USA
Leistungsort: § 3 Abs. 5a UStG
§ 3c UStG? da TSCH UStID-Nr. angibt muss ich zwangsweise davon ausgehen, dass dieser die Lieferschwelle des § 3c Abs. 3 UStG überschreitet oder darauf verzichtet hat und somit der Absatz 1 nicht anzuwenden ist
§ 3 Abs. 6 UStG? dort wo Beförderung beginnt => TSCH
=> in Deutschland nicht steuerbar
evtl. aber in TSCH mit anschließender Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen sofern der Leistungsempfänger einen innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsland (Deutschland) versteuert (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG, § 1a UStG und § 3d UStG). Empfänger ist aber der Ami und der wird sich nicht in D registrieren.
=> stpfl. in TSCH
TSCH stellt Rechnung an USA mit tsch. USt aus
Prüfung: USA => D,
Leistungsort: keine Einfuhr, da ruhende Lieferung
§ 3 Abs. 7 Nr. 2 UStG = Ende der Beförderung => D
=> steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Steuerschuldner § 13a UStG - leistender Unternehmer
theoretisch müsste sich der Ami in D registrieren und USt zahlen

wo ist der Fehler?