Hallo Sven,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Zitat:
Zitat von Sven
vereinnahmte Entgelte = Istversteuerung
der Grundsatz ist Sollversteuerung 
Istversteuerung gibt es hingegen nur auf Antrag.
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Hier habe ich mich verschrieben: Ich wollte sagen, dass ich bisher keinen Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt habe...
Zitat:
Zitat von Sven
so ist es.
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Also nur noch mal sicherheitshalber: Trotz des fehlenden Antrags auf Ist-Versteuerung werden bei der Berechnung, ob die Gesamtumsatzgrenzen des § 19 I UStG eingehalten wurden, IMMER die vereinnahmten Umsätze eines Jahres betrachtet? Also ist es für die Kontrolle, ob die Grenzen eingehalten wurden unerheblich, ob Ist- oder Soll-Versteuerung bei der Anmeldung des Gewerbes gewählt/beantragt wurde?
Salopp gesagt ist also nicht relevant, für wie viel Euro ich Rechnungen geschrieben habe (vereinbart wurden), sondern wie viel Euro mir tatsächlich durch Rechnungen in dem jeweiligen Kalenderjahr zugeflossen sind (vereinnahmt wurden)? Fasse ich das so richtig zusammen?
Danke und viele Grüße!