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Alt 28.03.2008, 20:45   #1
TP-Junior
 
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pauli_sienen macht alles soweit korrekt

Bestimmung des Gesamtumsatzes für die Grenzen der Kleinunternehmerregelung


Hallo zusammen,

ich hab die folgende Frage bzgl. der ich mir gerne Sicherheit verschaffen würde:

Und zwar betreibe ich ein Gewerbe und habe im letzten Jahr 2007 die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 I UStG in Anspruch genommen und keine USt auf meinen Rechnungen ausgewiesen.

Um den § 19 I UStG in Anspruch nehmen zu können, muss u.a. mein Gesamtumsatz des Jahres 2006 unter 17.500 EUR gelegen haben.

Da es bei mir relativ knapp ist, wüsste ich sicherheitshalber gerne, wie genau der Gesamtumsatz berechnet wird. Zählen die tatsächlichen Zahlungseingänge in dem Jahr (also der vereinnahmte Umsatz) oder zählen die geschriebenen Rechnungen (also der vereinbarte Umsatz)?

In der aktuellen Umsatzsteuerrichtlinie steht unter A 246 (2) Satz 1 zwar: "Der Gesamtumsatz ist hier jedoch stets nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen"...aber irgendwie bin ich dennoch unsicher.

Bei der Anmeldung des Gewerbes habe ich übrigens keinen Antrag auf Ist-Besteuerung gestellt - hat dies etwas damit zu tun? Das Wort "stets" in der UStR klingt aber so, als wäre der Gesamtumsatz unabhängig hiervon immer nach dem Zahlungszeitpunkt zu berechnen. Oder nicht?!

Ich hoffe auf ein paar klärende Antworten!

Danke und Gruß!

Geändert von pauli_sienen (29.03.2008 um 00:24 Uhr).
pauli_sienen ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 28.03.2008, 23:46   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
In der aktuellen Umsatzsteuerrichtlinie steht unter A 246 (2) Satz 1 zwar: "Der Gesamtumsatz ist hier jedoch stets nach den vereinnahmten Entgelten zu berechnen"...aber irgendwie bin ich dennoch unsicher.
vereinnahmte Entgelte = Istversteuerung

Für die Ermittlung des Gesamtumsatzes ist also immer auf den tatsächlichen Zeitpunkt des Zahlungseingangs abzustellen.

Zitat:
Bei der Anmeldung des Gewerbes habe ich übrigens keinen Antrag auf Soll-Besteuerung gestellt - hat dies etwas damit zu tun?
der Grundsatz ist Sollversteuerung
Istversteuerung gibt es hingegen nur auf Antrag.

Zitat:
Das Wort "stets" in der UStR klingt aber so, als wäre der Gesamtumsatz unabhängig hiervon immer nach dem Zahlungszeitpunkt zu berechnen. Oder nicht?!
so ist es.

Gruß
Sven
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Alt 29.03.2008, 00:23   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
pauli_sienen macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort!

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
vereinnahmte Entgelte = Istversteuerung
der Grundsatz ist Sollversteuerung
Istversteuerung gibt es hingegen nur auf Antrag.
Hier habe ich mich verschrieben: Ich wollte sagen, dass ich bisher keinen Antrag auf Ist-Versteuerung gestellt habe...

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
so ist es.
Also nur noch mal sicherheitshalber: Trotz des fehlenden Antrags auf Ist-Versteuerung werden bei der Berechnung, ob die Gesamtumsatzgrenzen des § 19 I UStG eingehalten wurden, IMMER die vereinnahmten Umsätze eines Jahres betrachtet? Also ist es für die Kontrolle, ob die Grenzen eingehalten wurden unerheblich, ob Ist- oder Soll-Versteuerung bei der Anmeldung des Gewerbes gewählt/beantragt wurde?

Salopp gesagt ist also nicht relevant, für wie viel Euro ich Rechnungen geschrieben habe (vereinbart wurden), sondern wie viel Euro mir tatsächlich durch Rechnungen in dem jeweiligen Kalenderjahr zugeflossen sind (vereinnahmt wurden)? Fasse ich das so richtig zusammen?

Danke und viele Grüße!
pauli_sienen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 00:28   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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egal ob Ist- oder Sollversteuerung, für die Ermittlung des Gesamtumsatzes kommt es immer auf die vereinnahmten Beträge (Istversteuerung) an.

Zitat:
Fasse ich das so richtig zusammen?
jupp

Gruß
Sven
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Alt 29.03.2008, 15:33   #5
TP-Veteran
 
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ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von pauli_sienen Beitrag anzeigen
Und zwar betreibe ich ein Gewerbe und habe im letzten Jahr 2007 die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 I UStG in Anspruch genommen und keine USt auf meinen Rechnungen ausgewiesen.

Um den § 19 I UStG in Anspruch nehmen zu können, muss u.a. mein Gesamtumsatz des Jahres 2006 unter 17.500 EUR gelegen haben.
Mal 'ne dumme Frage, ist es nicht ein Bischen spät sich für den Zeitraum Ende März 2008 darum zu kümmern?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 20:19   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
pauli_sienen macht alles soweit korrekt
Hi,

ja, eigentlich hast Du Recht. Allerdings bin ich bisher immer von der Regelung ausgegangen, die sich jetzt auch als richtig erwiesen hat.

Da in so manchen Internet-Foren allerdings so einige Halbwahrheiten erzählt werden, bin ich mir plötzlich doch noch unsicher geworden und wollte mir hier wieder etwas mehr Gewissheit verschaffen...

Hoffe, die Aussage hier trifft nun auch so zu
pauli_sienen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.03.2008, 20:34   #7
TP-Veteran
 
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Ach so....
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