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Alt 30.03.2008, 20:14   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Berlin
elleos macht alles soweit korrekt

Tilgung Darlehen darstellen


Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Darstellung der Tilgung eines Darlehens in der Bilanz. Vorab vielleicht folgendes:
Ws handelt sich um eine kleine Immobilien GmbH, welche 5 Jahre aus familiären Gründen nur auf Sparflamme gelaufen ist. Im letzten Jahr hatten wir eine Betriebsprüfung, die mit O Beanstandungen verlaufen ist, worüber wir sehr erfreut sind, weil wir die Buchführung allein mit dem Lexware Buchhalter Plus Programm (immer neuste Version) machen. Unserer Firma ging es auf Grund der Umstände nicht sehr gut, weshalb die Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen) gaben. Seit 2007 ist die Arbeitsfähigkeit wieder gegeben und die ersten positiven Ergebnisse zeigten sich. So dass wir u.a.
auch Zinsen für die Darlehen auszahlen konnten und 20 % der Darlehenssumme an die Darlehensgeber zurückzahlen konnten. Wir hoffen es geht so weiter.

Beim Erstellen der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung (wird durch die
Software angeboten), bekam ich aber das Grübeln.

Es wird ein Gewinn von 33.000,00 € ausgewiesen (unser Bankbestand per 31.12.2008 nach Abführung der Umsatzsteuer für das IV. Quartal) lag bei ca. 5000 €.

Nach Durchsicht der Unterlagen, konnte ich Feststellen, dass die zurückgezahlten Darlehen das Betriebsergebnis nicht beeinflussst haben.

Ist das "Richtig" oder habe ich etwas beim Programm vielleicht nicht richtig
eingestellt.


Wenn dies so wäre, müssten wir für dieses Jahr die Rückzahlungen einschränken, weil wir sonst kein Geld mehr hätten, um die Gewerbesteuer
zu bezahlen.

Bei der Körperschaftssteuer wäre dies nicht so schlimm, weil Verlustvortrag und Gewinn verrechnet würden.


Ich hab an einer anderen Stelle gelesen, das für 2007 die Gewerbesteuer noch vom Gewinn abgesetzt werden kann. Ist das Richtig?

Oder wird auch bei der Gewerbesteuer der Verlustvortrag bei der Berechnung der Gwerbesteuer mit berücksichtigt?


Ich weiß, ist ein wenig viel. Aber vielleicht kann mir Jemand auch zu einzelnen Fragen eine Antwort geben.

Ich bedanke mich für Eure Bemühungen.


Mit freundlichem Grüßen.

Elleos
elleos ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 31.03.2008, 10:07   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Normalerweise sind doch nur die Zinsen für Darlehen Betriebsausgaben.
Die Tilgung selbst ist keine abzugsfähige Betriebsausgabe.
So wird das jedenfalls z.b. bei der Finanzierung meines PKW behandelt.
Da hab ich ja auch einen Kredit von der Autobank aufgenommen und tilge diesen.
Die Zinsen dieses Kredits kann ich als BA buchen, die Ratenzahlung selbst bleibt aussen vor.
Das sollte sich hier ebenso abspielen...
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2008, 13:30   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Berlin
elleos macht alles soweit korrekt
Hallo, danke für die Antwort. So macht das Programm es auch. Dann muss ich wohl in den "sauren Apfel" beißen und das Darlehen nicht so schnell ablösen, weil ich ja erst die Steuern für den Gewinn abführen muss.

Nochmals vielen Dank für die Bemühungen und noch eine schöne Woche.

elleos
elleos ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 03:14   #4
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
yep, kann das bestätigen.

"nur" die Zinsen - egal um welche Anschaffung es geht - sind als Betriebsausgaben anzusetzen - auch bei Immobilien.

eventuell macht es aus steuerlich Sicht aber Sinn, über Rückzahlungsmodalitäten nachzudenken.
z.B. wäre es denkbar, eine gewisse Zeit lang immer nur die Zinsen an die Darlehnsgeber auszuzahlen, und eben gar nicht zu tilgen.

dann sind diese Kosten (= Zinsen) komplett als BA absetzbar. Könnte hilfreich sein, um den Betrieb nach der Pause erst mal wieder "auf die Füße" zu stellen (wenn die Darlehnsgeber das denn mitmachen)
letztendlich muss aber irgendwann dann doch mal getilgt werden ... aber ggf. könntet ihr diesen "sauren Apfel" dann in wirtschaftlich rosigere Zeiten verschieben
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 20:29   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Berlin
elleos macht alles soweit korrekt
Hallo Thomas, im Moment sind die Zeiten ganz gut, so dass wir auch Tilgen können. Ich dachte nur, ich hab was falsch gemacht. Kannst Du mir zum Teil 2 etwas sagen? Stimmt es, das die Steuern beim Gewinnabzug (nur 2007 noch berücksichtigt werden)? Wobei es indirekt egal ist, weil der Verlustvortrag noch groß ist. Zinsen kann ich auch nicht überdemensioniert zurückzahlen, da die Darlehensgeber gerne dies erst 2009 hätten.

Wenn das Ergbenis gut ist, so zahle ich auch gerne Steuern für die Firma, aber auch nur die, die ich auch muss.

Ich bedanke mich für die Anwort und wünsche ebenfalls noch eine schöne Woche.

Gruß elleos
elleos ist offline   Mit Zitat antworten
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