Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Darstellung der Tilgung eines Darlehens in der Bilanz. Vorab vielleicht folgendes:
Ws handelt sich um eine kleine Immobilien GmbH, welche 5 Jahre aus familiären Gründen nur auf Sparflamme gelaufen ist. Im letzten Jahr hatten wir eine Betriebsprüfung, die mit O Beanstandungen verlaufen ist, worüber wir sehr erfreut sind, weil wir die Buchführung allein mit dem Lexware Buchhalter Plus Programm (immer neuste Version) machen. Unserer Firma ging es auf Grund der Umstände nicht sehr gut, weshalb die Gesellschafter (Gesellschafterdarlehen) gaben. Seit 2007 ist die Arbeitsfähigkeit wieder gegeben und die ersten positiven Ergebnisse zeigten sich. So dass wir u.a.
auch Zinsen für die Darlehen auszahlen konnten und 20 % der Darlehenssumme an die Darlehensgeber zurückzahlen konnten. Wir hoffen es geht so weiter.
Beim Erstellen der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung (wird durch die
Software angeboten), bekam ich aber das Grübeln.
Es wird ein Gewinn von 33.000,00 € ausgewiesen (unser Bankbestand per 31.12.2008 nach Abführung der Umsatzsteuer für das IV. Quartal) lag bei ca. 5000 €.
Nach Durchsicht der Unterlagen, konnte ich Feststellen, dass die zurückgezahlten Darlehen das Betriebsergebnis nicht beeinflussst haben.
Ist das "Richtig" oder habe ich etwas beim Programm vielleicht nicht richtig
eingestellt.
Wenn dies so wäre, müssten wir für dieses Jahr die Rückzahlungen einschränken, weil wir sonst kein Geld mehr hätten, um die Gewerbesteuer
zu bezahlen.
Bei der Körperschaftssteuer wäre dies nicht so schlimm, weil Verlustvortrag und Gewinn verrechnet würden.
Ich hab an einer anderen Stelle gelesen, das für 2007 die Gewerbesteuer noch vom Gewinn abgesetzt werden kann. Ist das Richtig?
Oder wird auch bei der Gewerbesteuer der Verlustvortrag bei der Berechnung der Gwerbesteuer mit berücksichtigt?
Ich weiß, ist ein wenig viel. Aber vielleicht kann mir Jemand auch zu einzelnen Fragen eine Antwort geben.
Ich bedanke mich für Eure Bemühungen.
Mit freundlichem Grüßen.
Elleos
