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31.03.2008, 18:10
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zahlungen an Informanten steuerlich absetzen?
Hallo Forum!
Ich habe einen kleine Medienfirma (TV, Radio, PR) und momentan möchte ich meine Arbeitsfeld etwas ausweiten, weg von Reportagen und allgemeinem Blabla, hin zu tagesaktuellen Nachrichten(Brände, Unfälle), weil ein Konkurrent weggefallen ist der diesen Bereich vorher abgedeckt hat.
Nun habe ich als Journalist ja den gesetzlichen Informantenschutz hinter mir der besagt dass ich niemendem sagen muss woher ich bestimmte Dinge weiß. Nun stellt sich mir aber die Frage wie ich diese Informanten bezahlen soll. Um den Schutz der Namen zu gewährleisten muss ich diese ja anonym in Bar bezahlen. Nur was sagt das Finanzamt dazu?
Weil ohne diese Informationen die ich bekomme kann ich ja meine Ware nicht verkaufen da ich keine Kentnisse habe die mir die Arbeitsaufnahme ermöglichen. Das heisst für mich: Werbungskosten.
Was also tun?
Gruß, LC
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02.04.2008, 22:47
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
Zitat von Medienmacher
weil ein Konkurrent weggefallen ist der diesen Bereich vorher abgedeckt hat. 
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Wiebold gibt es aber noch...
Zitat:
Zitat von Medienmacher
Um den Schutz der Namen zu gewährleisten muss ich diese ja anonym in Bar bezahlen. Nur was sagt das Finanzamt dazu?
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Ohne eine Rechnung wirst du auf jeden Fall keinen Vorsteuerabzug haben, ob du diese Aufgaben ganz ohne einen Beleg beim Finanzamt durch bekommst, bezweifel ich. Es heißt ja in der Buchhaltung nicht umsonst "Keine Buchung ohne Beleg".
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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02.04.2008, 23:30
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Wiebold gibt es aber noch...
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Essen ist weiiit, weiiit weg...
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Ohne eine Rechnung wirst du auf jeden Fall keinen Vorsteuerabzug haben, ob du diese Aufgaben ganz ohne einen Beleg beim Finanzamt durch bekommst, bezweifel ich. Es heißt ja in der Buchhaltung nicht umsonst "Keine Buchung ohne Beleg".
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Ich werd den Jungs glaube ich einfach mal auf die Nerven gehen und anrufen müssen.
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03.04.2008, 18:01
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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[OT]
Zitat:
Zitat von Medienmacher
Essen ist weiiit, weiiit weg... 
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Kannst mir ja mal nen Link zu deiner Site schicken... Ist ja immer interessant, was so in der Welt geschieht... 
[/OT]
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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03.04.2008, 18:25
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
[OT]
Kannst mir ja mal nen Link zu deiner Site schicken... Ist ja immer interessant, was so in der Welt geschieht... 
[/OT]
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Du wirst lachen, aber ich arbeite ausschließlich auf persönliche Empfehlung oder im direkten Auftrag für verschiedene Redaktionen und habe deshalb keinen Internetauftritt.
Wie kommt man trotzdem an Aufträge? Ganz einfach: Praktikum bei 2 Redaktionen, anschließend bei einem Bekannten in der Firma als Quereinsteiger gearbeitet und Kontakte geknüpft, dann selbstständig gemacht. 
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03.04.2008, 18:43
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Auch ne Möglichkeit...
Hauptsache es macht Spaß...
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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03.04.2008, 18:53
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Kann da gerade keine Verbindung zwischen den deutschen Steuergesetzen und der Strafprozessordnung herstellen... 
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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03.04.2008, 19:16
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Auch ne Möglichkeit...
Hauptsache es macht Spaß...
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Richtig!
Zitat:
Zitat von 1XbolleX
zum Zeugnisverweigerungsrecht auch in Bezug auf deine Sekundär- , Primär- oder Informationsquellen kann dir auch der DJV Auskunft geben ...
solltest du als Journalist aber wissen ...
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Ich bin aber weder im DJV, noch bei Verdi oder sonstigen Konsorten und ich zahle auch nciht in die KSK ein. Ich bin gewerblich tätig, da ich wie anfangs erwähnt auch PR mache und dazu zählen auch Imagefilme, Pressemeldungen schreiben, etc.
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Kann da gerade keine Verbindung zwischen den deutschen Steuergesetzen und der Strafprozessordnung herstellen... 
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Richtig, der Informantenschutz vor dem Kadi hilft mir leider nicht Steuern zu sparen bzw. Betriebsausgaben geltend zu machen. 
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03.04.2008, 22:00
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Zitat:
Zitat von 1XbolleX
Du wirst mit Sicherheit nicht der einzige "Journalist" sein dem diese Frage im Portomonaise brennt ...
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Das ist soweit natürlich alles richtig.
Auch die Kollegen mit denen ich mich unterhalten habe, sagen durchweg eigentlich alle sie bezahlen das aus privater Tasche, bei Redaktionen weiß ich dass es im von vorneherein im Budget verankert ist und man sich dort auch in der Hinsicht noch keine Gedanken gemacht hat. Leider...
PS: Der Majestro der die Lidl Affäre verpfiffen hat, soll übrigends einen mittleren bis oberen 5 stelligen Betrag bekommen haben. Das ist bei mir leider nicht drin, aber wenn ich mal so hochrechne dass ich auf mehrere hundert Euro im Monat komme, ist das schon ein kleines Sümmchen. 
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