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Alt 02.04.2008, 20:39   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
DirkPP macht alles soweit korrekt

Ebay Brutto-Rechnungen und Vorsteueranmeldung


Hallo,

ich bin seit Anfang diesen Jahrens umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer und stelle gelegentlich bei Ebay Produkte rein. Dementsprechend erhalte ich von Ebay auch Rechnungen für die Einstellgebühren per Email (für Januar, Februar).Ich habe keine UstID. bei Ebay hinterlegt — die Rechnungen sind also Brutto.

In meiner Steuersoftware habe ich die Ausgaben unter sonstige Betriebsausgaben verbucht mit einem Umsatz-Steuersatz von 0%. In meiner Umsatzsteuer-Voranmeldung tauchte deswegen dieser Posten auch nicht auf.
Nun habe ich erfahren das ich auf diese Beträge nach § 13b UstG die deutsche Umsatzsteuer abführen muss . Spricht in der Vorsteueranmeldung unter USt-Konto und VorSt-Konto gleichzeitig buchen.

Nun habe ich mir gedacht ich nehme die Ebay-Posten aus meiner Steuersoftware wieder raus und bezahle die privat . Weil theoretisch meine Vorsteuer-Anmeldungen rein formal falsch gewesen sind auch wenn ich keine Zahllast hatte. Was meint Ihr ist das der beste Weg?

Gruß Dirk
DirkPP ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.04.2008, 11:49   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Nun habe ich mir gedacht ich nehme die Ebay-Posten aus meiner Steuersoftware wieder raus und bezahle die privat . Weil theoretisch meine Vorsteuer-Anmeldungen rein formal falsch gewesen sind auch wenn ich keine Zahllast hatte. Was meint Ihr ist das der beste Weg?
das ändert nichts daran, dass du USt darauf zu zahlen hast in Deutschland wenn du die Gegenstände für den nichtunternehmerischen Bereich verwendest, § 13b Abs. 2 Satz 3 UStG
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 13:26   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
DirkPP macht alles soweit korrekt
Hi ,

ich erkläre es noch mal konkret: also ich erhalte noch Rechnungen von Ebay wie sie auch der Privatmann erhält (mit Steuer).
Als Firma würde ich trotzdem auf diesen Betrag zusätzlich die deutsche Umsatzsteuer schulden aber gleichzeitig kann ich Sie mir vom FA zurückholen.
Zudem kann ich die Ausgabe als Einkommens-reduzierend gegenrechnen.

Wenn ich diese Rechnung (keine Einnahme) jetzt als Privatmann bezahle schenke ich also dem Staat Geld.

Nun habe ich die Ausgabe bislang als sonstige Betriebsausgaben mit Umsatz-Steuersatz 0% verbucht. Ich habe darauf also auch keine Steuer zurück bekommen.
Richtig genommen hätte ich das aber doch in meiner Vorsteuer-Anmeldung angeben müssen . --also auf USt-Konto und VorSt-Konto gleichzeitig buchen müssen.
In beiden Fällen hätte ich also kein Zahllast gehabt. Dennoch ist die Vorsteueranmeldung rein formal falsch gewesen.

So.. und nun ist die Frage was macht man?. Ist es ein sinnvoller Weg die Vorsteueranmeldungen nachträglich zu korrigieren. oder soll ich’s einfach rausnehmen und privat bezahlen um sinnlosen Ärger aus dem Weg zu gehen.
Kann man überhaupt eine Vorsteueranmeldung für 3 Monate rückwärtig korrigieren?

Gruß Dirk
DirkPP ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 13:31   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Um welche Steuerbeträge geht es hier?

Du musst doch sowieso eine USt.-Jahreserklärung machen, korrigier es da.

Und reich bei ebay deine USt.-ID ein. (Übrigens hat auch der Kleinunternehmer die ebay-Gebühren am Jahresende hier zu versteuern.)
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 14:13   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2008
DirkPP macht alles soweit korrekt
Also auf dem Ebay-Bruttorechnungen ist die Luxemburger Mehrwertsteuersatz (15.00% Mwst ) drauf wenn man keine UstID bei ebay hinterlegt hat

Man muss dann auf den Bruttobetrag die deutsche Ust zunächst zahlen und bekommt die gleichzeitig als Vorsteuer zurück (Nullsummenspiel. )

Ich meiner Buchungssoftware habe ich die Rechnungsbeträge mit Steuersatz 0% verbucht und habe deswegen auch keine Vorsteuer von Fa erhalten

Wenn ich jetzt die Korrektur der Voranmeldungen mache geht es praktisch nur um das Formale. Ich muss die Ust zahlen und bekomme die Vorsteuer == Nullsummenspiel.

Was macht man nun? eine Korrektur der Voranmeldung? oder reicht es wenn ich das in der Ust-Jahreserklärung mit rein nehme ? Ist das rechtlich ok?
DirkPP ist offline   Mit Zitat antworten
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