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Alt 03.04.2008, 12:35   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
huedrant macht alles soweit korrekt

Als Kleinunternehmer §19 beim Großhandel bestellen. Was ist mit der MwSt?


Über die Suche habe ich nur verstreute einzelne Infos gefunden, aber noch nicht mein Problem.

Immerhin in der FAQ war etwas angedeutet, aber nicht im Detail geklärt:

Zitat:
Zitat von Marquis Beitrag anzeigen
bedeutet ich muss von bei großhändlern gekaufter ware 19% abführen ja
(vorrausgesetzt ich kaufe exc.mehrwertsteuer ein) ?
( http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post841259 )

hm. nochmal ganz langsam, bitte: Ich bin auch Kleinunternehmer §19. Wenn ich jetzt bei einem großhändler bestelle, geschieht doch folgendes:

- ich bestelle ohne MwSt
- ich zahle beim GH den Betrag ohne MwSt

so. und jetzt? beim FA lege ich die Rechnung vor, die ja keine MwSt enthält.

- was gebe ich also in meiner Steuererklärung an?

Wenn ich die Ware nun weiterverarbeite und weiterverkaufe (an Endkunden), schlage ich die MwSt drauf.

- Wann und wie zahle ich die ans FA? Ist das in meinem Normalbürger-Steuerformular auch berücksichtigt?

Und wenn ich die Ware stattdessen an einen weiteren Händler verkaufe, was geschieht dann?

Danke für Eure Hilfe!
huedrant ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.04.2008, 12:42   #2
TP-Junior
 
Benutzerbild von WaLiLei
 
Registriert seit: Jul 2007
WaLiLei macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von huedrant Beitrag anzeigen
Über die Suche habe ich nur verstreute einzelne Infos gefunden, aber noch nicht mein Problem.

Immerhin in der FAQ war etwas angedeutet, aber nicht im Detail geklärt:


( http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post841259 )

hm. nochmal ganz langsam, bitte: Ich bin auch Kleinunternehmer §19. Wenn ich jetzt bei einem großhändler bestelle, geschieht doch folgendes:

[b]- ich bestelle ohne MwSt
- ich zahle beim GH den Betrag ohne MwSt
Wie kommen Sie denn darauf? Sie sind der Kleinunternehmer, der keine Umsatzsteuer ausweisen darf, und nicht der Großhändler. Der Großhändler wird Ihnen die Ware selbstverständlich mit Umsatzsteuer, also Brutto in Rechnung stellen, die Sie auch in Brutto bezahlen müssen. Sie haben beim FA keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Sie geben ja auch keine USt-VA ab. In Ihrer EÜR sind die Vorsteuerbeträge, die Ihnen andere Unternehmer in den Rechnungen ausgewiesen haben, Betriebsausgabe. Wenn Sie Ware weiterverkaufen, dürfen Sie keine USt ausweisen. Es sei denn Sie möchten auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Das ist einfach durch Abgabe einer USt-VA möglich, daran sind Sie aber auch die nächsten5 Jahre gebunden.

Geändert von WaLiLei (03.04.2008 um 12:53 Uhr).
WaLiLei ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2008, 10:38   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2007
Ort: NRW
huedrant macht alles soweit korrekt
stimmt. da ich noch keine ahnung hatte, wie ein bestellvorgang abläuft, war ich etwas verwirrt mit den EK-Preisen. ich wusste nicht, dass man die preise inkl MwSt zu zahlen hat und dann bei der Steuererklärung die MwSt zurückfordern kann. Hat sich also geklärt, danke!
huedrant ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2008, 11:47   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von huedrant Beitrag anzeigen
stimmt. da ich noch keine ahnung hatte, wie ein bestellvorgang abläuft, war ich etwas verwirrt mit den EK-Preisen. ich wusste nicht, dass man die preise inkl MwSt zu zahlen hat und dann bei der Steuererklärung die MwSt zurückfordern kann.
Kann man auch nicht.

Als regelbesteuerter Unternehmer - also nicht! als Kleinunternehmer - kann man die selbst gezahlte Mehrwertsteuer mit der eingenommenen verrechnen und überweist nur den Rest ans Finanzamt.

Abgerechnet wird das über die monatliche oder quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung und die jährliche Umsatzsteuererklärung.

Aber wie geschrieben: Nicht als Kleinunternehmer, es sei denn man wechselt als Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung.

Ich würde dringend ein Existenzgründerseminar empfehlen.

copy
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