Wechsel von Ust-pflichtig auf § 19 (kleinunternehmer ohne Ust)
Ich habe im Forum schon stundenlang gesucht und zu meiner Frage nichts Konkretes gefunden. Kann mir jemand bitte helfen oder einen Link geben?
Ich bin Schmuckdesignerin , hatte mir bei Gründung ausgesucht , die Kleinunternehmerregelung § 19 nicht anzuwenden (schlecht beraten) und habe nach 5 Jahren ab 01 /2007 beim Finanzamt die Anwendung von § 19 beantragt (Umsätze sowieso weit unter der Grenze).
Ich weiß nicht, wie ich mit Folgendem umgehen soll:
Zum Beispiel:
Wenn ich 2004 für 1000 Euro +16 % Mehrwertsteuer Material (Silber) gekauft habe, bekam ich die Vorsteuer ja vom Finanzamt wieder zurück.
Zwei Drittel des Materials habe ich bis 01/ 2007 zu Schmuck verarbeitet , ein Drittel habe ich noch als unverarbeitetes Material liegen. Von dem gefertigten Schmuck habe ich die Hälfte verkauft und dafür Ust abgeführt und die andere Hälfte liegt noch bei mir in der Vitrine und wartet, dass sich ein Käufer findet.
Muss ich für die 2 Drittel Material, die ich noch nicht verkauft habe,( aber für die ich die Vorsteuer ja 2004 vom Finanamt zurückbekam,) jetzt Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlen bzw. in meiner Steuererkärung für 2007 da irgendwas eintragen oder als Einnahme verrechnen? (evtl.auf Seite 2 Nr 55 Ust- erklärung , wo steht: "Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform"?
und wenn ja :welchen Wert gebe ich an für das, was ich jetzt noch habe? Wiege ich alles (Rohmaterial + fertigen Schmuck) und nehme den Materialwert von 2004 oder den höheren von 2007 oder muss ich den Wert des fertigen Schmucks extra schätzen - und wenn ja : auf so viel, wie ich gern dafür verlangen würde oder auf so wenig , wie man mir (im Extremfall) im Pfandleihhaus dafür geben würde?
Das gleiche ist mit dem Computer. Die Vorsteuer habe ich beim Kauf vor 2007 komplett zurückbekommen - er ist aber noch nicht vollständig abgeschrieben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt nicht dafür einen Ausgleich verlangt, denn sonst könnte man ja sich in den ersten 5 Jahren nach Gründung komplett eine teure Werkstatt einrichten, Material für 10 Jahre im Voraus kaufen , möglichst nur Minus machen und einen haufen Vorsteuer ziehen und nach den 5 Jahren wechselt man einfach in die Besteuerung nach Paragraf 19 Abs.1!
Ich schätze also, ich muss irgendwie angeben , was ich noch habe - aber wie? und wo in der Steuererklärung?
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