SetaPDF
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 03.04.2008, 14:42   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: sachsen anhalt
sylviku macht alles soweit korrekt
Question

Wechsel von Ust-pflichtig auf § 19 (kleinunternehmer ohne Ust)


Ich habe im Forum schon stundenlang gesucht und zu meiner Frage nichts Konkretes gefunden. Kann mir jemand bitte helfen oder einen Link geben?
Ich bin Schmuckdesignerin , hatte mir bei Gründung ausgesucht , die Kleinunternehmerregelung § 19 nicht anzuwenden (schlecht beraten) und habe nach 5 Jahren ab 01 /2007 beim Finanzamt die Anwendung von § 19 beantragt (Umsätze sowieso weit unter der Grenze).
Ich weiß nicht, wie ich mit Folgendem umgehen soll:
Zum Beispiel:
Wenn ich 2004 für 1000 Euro +16 % Mehrwertsteuer Material (Silber) gekauft habe, bekam ich die Vorsteuer ja vom Finanzamt wieder zurück.
Zwei Drittel des Materials habe ich bis 01/ 2007 zu Schmuck verarbeitet , ein Drittel habe ich noch als unverarbeitetes Material liegen. Von dem gefertigten Schmuck habe ich die Hälfte verkauft und dafür Ust abgeführt und die andere Hälfte liegt noch bei mir in der Vitrine und wartet, dass sich ein Käufer findet.
Muss ich für die 2 Drittel Material, die ich noch nicht verkauft habe,( aber für die ich die Vorsteuer ja 2004 vom Finanamt zurückbekam,) jetzt Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlen bzw. in meiner Steuererkärung für 2007 da irgendwas eintragen oder als Einnahme verrechnen? (evtl.auf Seite 2 Nr 55 Ust- erklärung , wo steht: "Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsform"?
und wenn ja :welchen Wert gebe ich an für das, was ich jetzt noch habe? Wiege ich alles (Rohmaterial + fertigen Schmuck) und nehme den Materialwert von 2004 oder den höheren von 2007 oder muss ich den Wert des fertigen Schmucks extra schätzen - und wenn ja : auf so viel, wie ich gern dafür verlangen würde oder auf so wenig , wie man mir (im Extremfall) im Pfandleihhaus dafür geben würde?
Das gleiche ist mit dem Computer. Die Vorsteuer habe ich beim Kauf vor 2007 komplett zurückbekommen - er ist aber noch nicht vollständig abgeschrieben.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt nicht dafür einen Ausgleich verlangt, denn sonst könnte man ja sich in den ersten 5 Jahren nach Gründung komplett eine teure Werkstatt einrichten, Material für 10 Jahre im Voraus kaufen , möglichst nur Minus machen und einen haufen Vorsteuer ziehen und nach den 5 Jahren wechselt man einfach in die Besteuerung nach Paragraf 19 Abs.1!
Ich schätze also, ich muss irgendwie angeben , was ich noch habe - aber wie? und wo in der Steuererklärung?
sylviku ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.04.2008, 15:08   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
der Wechsel der Besteuerung von Regelbesteuerung zur Kleinunternehmerregelung führt zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs, § 15a Abs. 7 UStG. Das ist kein leichtes Thema

Einsteigerliteratur


Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.04.2008, 17:36   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
Ort: sachsen anhalt
sylviku macht alles soweit korrekt
Ganz, ganz großes Dankeschön für die schnelle Antwort.
In den von Dir verlinkten "Grundlagen der Vorsteuerberichtigung" habe ich folgenden Satz gefunden:

Zitat: "5. Grenzen im Berichtigungsverfahren gem.
§ 44 UStDV
Aus Vereinfachungsgründen entfällt die Berichtigung des
Vorsteuerabzuges gem. § 44 Abs. 1 UStDV vollständig,
wenn die auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines
Wirtschaftsgutes entfallende Vorsteuer 1 000 € nicht
übersteigt.
Diese Vereinfachungsregelung gilt für den gesamten Berichtigungszeitraum
und ist unabhängig davon anzuwenden,
in welchem Umfang sich die für den Vorsteuerabzug
maßgebenden Verhältnisse in den Folgejahren ändern."

Da ich keine größeren Wirtschaftsgüter habe - (eigentlich ist es nur der normale Computer, den ich über mehrere Jahre abschreiben musste)- und ich zum Zeitpunkt des Übergangs auch nicht so viel Material hatte (unbearbeitetes Material + Gewicht fertige Schmuckstücke geschätzt 800 Euro) müsste ich doch vielleicht gar keine Vorsteuer-Berichtigung machen - oder?
Geringwertige Wirtschaftsgüter habe ich allerdings einige, die womöglich nicht so schnell abgeschrieben sind (z. B. Regale oder GWG-werkzeug) - dazu hab ich im Link nichts gefunden. -und eigentlich auch nichts zum Material und wie- und ob überhaupt -ich den fertigen Schmuck werten soll.
Kannst Du mir bitte schreiben was nun für die Umsatzsteuererklärung relevant ist ? Vielen Dank im Voraus Sylvia
sylviku ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Wechsel von Ust-pflichtig auf § 19 (kleinunternehmer ohne Ust) Wechsel von Ust-pflichtig auf § 19 (kleinunternehmer ohne Ust)
« Ebay Brutto-Rechnungen und Vorsteueranmeldung | Zahlungen an Informanten steuerlich absetzen? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:00 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67