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Voranmeldung/ gerundete Ust-Beträge und Vorsteuerstattung
Hallo Leute,
ich trage gerade die Ebay-Gebühren in die Voranmeldung ein.
Also einmal in Zeile 48 Feld 52 und 53 (Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmens $13 Abs.)
Dann rechne ich die Vorsteuer gegen im Zeile 58 Feld 67 (Vorsteuer aus Leistungen im Sinne...$13 Abs. 1UstG)
Nun werden aber im Feld 52 volle Euro eingetragen.
Im meinem Falle wird der Ust-Wert abgrundet, muss ich dann in Zeile 58 auch den gerundeten Vorsteuerbetrag eintragen?
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