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Ein Blick ins Gesetz...
§14 I S1 UStG:
Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
A 183 I S3 UStR:
Es reicht aus, wenn sich aus dem Inhalt des Dokumentes ergibt, dass der Unternehmer über eine Leistung abrechnet.
Damit ist auch ein Kauf-, Miet, Pacht-, Wartungs- oder Pauschalvertrag grundsätzlich eine Rechnung und den Bedingungen des Absatzes 4 (Steuernummer, Nummerierung usw.) unterworfen (A 183 II S1 UStR).
Im Vertrag fehlende Angaben müssen in anderen Unterlagen enthalten sein...
(A 183 II S2 UStR).
...erleichtert die Rechtsfindung.
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Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
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