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Alt 06.04.2008, 03:02   #1
TP-Junior
 
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Question

Kleinunternehmer mit KFZ-Handel


Hallo, ich versuche mein Glück seit 2Monate als Kleinunternehmer mit einem Kfz Handel. Meine Frage ist, muss ich Kaufverträge mit einer Fortlaufenden NR versehen? Ein Kaufvertrag ist doch keine Rechnung in dem Sinne,oder? So wie ich in verschiedenen Foren gelesen habe ist es für Kleinunternhemer nicht nötig weil man ja als Kleinunternehmer nach $19USTG eh keine Umsatzsteuer ausweist. Die Fortlaufende Nr soll doch nur der Zuordnung einer Rechnung bei Umsatzstuerpflichtigen dienen oder bin ich da falsch Informiert?
Ich bedanke mich schonmal im vorraus für eine oder viele hilfreiche Antworten.

MFG
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Alt 06.04.2008, 12:59   #2
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Die Fortlaufende Rechnungsnummer gilt für Kleinunternehmer genauso. Das dient nicht nur bzgl. der Umsatzsteuer sondern auch bei einer ganz normalen Buchprüfung durch das Finanzamt. Wie das in Bezug auf Kaufverträge ist kann ich aber nicht sagen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2008, 13:19   #3
TP-Junior
 
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Hm, also muss in den Rechnungen schonmal eine fortlaufende Nr. Nur in den Kaufverträgen auch?
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Alt 06.04.2008, 15:12   #4
TP-Senior
 
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dazent20 macht alles soweit korrekt
mal ne ganz andere frage: wieviele autos hast du vor zu verkaufe,wenn du unter den 17.500€ bleiben willst?

oder möchtest du mit autos im wert von paar hundert euro handeln?
dazent20 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2008, 15:36   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
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beim kfz handel wird einkauf verkauf differenz besteuert. also nur der gewinn daraus ist bist 17.500. hab ich extra vorher beim finanzamt nachgefragt
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Alt 06.04.2008, 18:10   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
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Alberich macht alles soweit korrekt
Meines Erachtens musst du deine Rechnungen nicht fortlaufend nummerieren. Diese Regelung gilt einzig für die Umsatzsteuer (§ 14 IV UStG) und sichert den Vorsteuerabzug für deine Kunden. Da du keine Vorsteuer ausweist, entfällt das einfach.
Damit entfällt auch die Frage, ob Verträge zu nummerieren sind.
__________________
Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2008, 23:55   #7
TP-Junior
 
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Zitat:
Zitat von Alberich Beitrag anzeigen
Meines Erachtens musst du deine Rechnungen nicht fortlaufend nummerieren. Diese Regelung gilt einzig für die Umsatzsteuer (§ 14 IV UStG) und sichert den Vorsteuerabzug für deine Kunden. Da du keine Vorsteuer ausweist, entfällt das einfach.
Damit entfällt auch die Frage, ob Verträge zu nummerieren sind.
Das hört sich ja schonmal gut an, nur ob es mit Sicherheit so ist kann mir keiner sagen. Sollte noch jemand etwas genaueres bzw. mit Sicherheit es wissen so währe ich dankbar.
llSpeedyll ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2008, 10:46   #8
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die fortlaufende Nummer ist rein vom Gesetz her anzugeben. Was hätte es aber für Konsequenzen wenn man es nicht macht?

Der Vorsteuerabzug beim Empfänger würde entfallen, da keine ordnungsgemäße Rechnung mehr vorliegt. Da aber ohnehin keine USt ausgewiesen wird und kein Vorsteuerabzug besteht ist das eigentliche Problem natürlich verwerflich.

Allerdings empfiehlt es sich trotzdem fortlaufend zu nummerieren, so kann man dem Finanzamt nämlich für die Einkommensteuer seine Einnahmen ganz einfach nachweisen und anzeigen, dass keine vereinnahmten Beträge fehlen.

Gruß
Sven
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Alt 07.04.2008, 12:09   #9
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juergen:m macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von llSpeedyll Beitrag anzeigen
beim kfz handel wird einkauf verkauf differenz besteuert. also nur der gewinn daraus ist bist 17.500. hab ich extra vorher beim finanzamt nachgefragt
Das ist aber eine böse Falle. Die 17.500 gelten für den Umsatz, nicht aber für den Gewinn.

Gruß Jürgen
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Alt 07.04.2008, 16:12   #10
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Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Das ist aber eine böse Falle. Die 17.500 gelten für den Umsatz, nicht aber für den Gewinn.
nicht bei der Differenzbesteuerung.
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Alt 08.04.2008, 14:49   #11
TP-Senior
 
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
die fortlaufende Nummer ist rein vom Gesetz her anzugeben.
Der Vorsteuerabzug beim Empfänger würde entfallen, da keine ordnungsgemäße Rechnung mehr vorliegt. Da aber ohnehin keine USt ausgewiesen wird und kein Vorsteuerabzug besteht ist das eigentliche Problem natürlich verwerflich.
Genau. Es gibt keine Verpflichtung, die sich aus BGB oder EStG ergeben würde.

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Allerdings empfiehlt es sich trotzdem fortlaufend zu nummerieren, so kann man dem Finanzamt nämlich für die Einkommensteuer seine Einnahmen ganz einfach nachweisen und anzeigen, dass keine vereinnahmten Beträge fehlen.
Es können nach wie vor Beträge in die Hosentasche wandern, da hilft auch die Nummerierung nicht. Aber gegen eine fortlaufende Nummerierung ist natürlich nichts einzuwenden. Und für Unternehmen ist ab einer bestimmten Anzahl an Rechnungen ist eine Nummerierung natürlich unentbehrlich.
Ich denke, der Verzicht auf Nummerierung ist interessant für Leute, die - neben mangelnder Umsatzsteuerpflicht - selten eine Rechnung schreiben, und dafür weder ein Programm erwerben noch sich dort einarbeiten wollen.
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Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 23:43   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
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Zitat:
Zitat von Alberich Beitrag anzeigen
Genau. Es gibt keine Verpflichtung, die sich aus BGB oder EStG ergeben würde.



Es können nach wie vor Beträge in die Hosentasche wandern, da hilft auch die Nummerierung nicht. Aber gegen eine fortlaufende Nummerierung ist natürlich nichts einzuwenden. Und für Unternehmen ist ab einer bestimmten Anzahl an Rechnungen ist eine Nummerierung natürlich unentbehrlich.
Ich denke, der Verzicht auf Nummerierung ist interessant für Leute, die - neben mangelnder Umsatzsteuerpflicht - selten eine Rechnung schreiben, und dafür weder ein Programm erwerben noch sich dort einarbeiten wollen.
Da ich es als Kleinunternehmer versuchen möchte und daher eh keine Umsatzsteuer ausweise , und im Jahr ca 35-50 kaufverträge haben werde und evt. 20 Quittungen oder Kleinrechnungen bis 150.- (soweit ich weiß bzw. nun hier gelesen habe müssen Rechnungen Quittungen bis 150.- eh nicht Nummeriert werden) würde es doch für mich überschaulich bleiben und möchte deshalb auf der Nummerierung verzichten. Nur weshalb ich verunsichtert war ob es Probleme mit dem Finanzamt geben würde wenn ich meine Kaufverträge nicht Nummeriert habe. Mir geht eingelich nur darum alles einfacher abzuwickeln als jedesmal nachzusehen welche nr an Kaufvertrag ist nun dran. Kaufverträge werden per Hand ausgefüllt und somit müste ich auch jedesmal die fortlaufende Nr eintragen. Obwohl nichtmal ein Feld für eine Nummerierung in den Orginal Händler Kaufverträgen ist, so müste ich es per Hand irgendwo im Vertrag hinschreiben, oder alternativ zu den Kaufverträgen eine Rechnung schreiben.
Und erstmal vielen Dank für alle Hilfreichen Antworten
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Alt 09.04.2008, 00:14   #13
TP-Veteran
 
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Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von llSpeedyll Beitrag anzeigen
Da ich es als Kleinunternehmer versuchen möchte und daher eh keine Umsatzsteuer ausweise , und im Jahr ca 35-50 kaufverträge haben werde und evt. 20 Quittungen oder Kleinrechnungen bis 150.- (soweit ich weiß bzw. nun hier gelesen habe müssen Rechnungen Quittungen bis 150.- eh nicht Nummeriert werden) würde es doch für mich überschaulich bleiben und möchte deshalb auf der Nummerierung verzichten.
Musst Du wissen, ich würde es nach Deinen Schilderungen genau anders herum sehen. Bei 25-50 Verträgen im Jahr ist eine Nummerierung ja kein Hexenwerk. Und die Verträge schickst Du ja sowieso nicht dem FA, sondern bewahrst sie die nächsten Jahre sorgfältig für den Tag auf, an dem der Außenprüfer bei Dir vor der Tür steht.

Und da sind wir wieder beim Thema 'einfach'. Dem einen Ordner mit chronologisch sortierten Verträge hinzulegen ist allemal einfacher, als die Sucherei zu beginnen, wenn der einen bestimmten Vertrag sehen will.

copy
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Alt 09.04.2008, 02:12   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
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Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Musst Du wissen, ich würde es nach Deinen Schilderungen genau anders herum sehen. Bei 25-50 Verträgen im Jahr ist eine Nummerierung ja kein Hexenwerk. Und die Verträge schickst Du ja sowieso nicht dem FA, sondern bewahrst sie die nächsten Jahre sorgfältig für den Tag auf, an dem der Außenprüfer bei Dir vor der Tür steht.

Und da sind wir wieder beim Thema 'einfach'. Dem einen Ordner mit chronologisch sortierten Verträge hinzulegen ist allemal einfacher, als die Sucherei zu beginnen, wenn der einen bestimmten Vertrag sehen will.

copy
Am besten ich geb wieder auf bevor die 6 Monate um sind und mach einen auf Arbeitslos wenn ich keinen Job finden sollte. Hab mir das alles einfacher vorgestellt und dann son Kram mit Aussenprüfer bei son kleinen Fisch wie ich es bin. Verdiene eh gerade mal was zum überleben und mache mit Kopfschmerzen für etwas was garnicht nötig ist. Ich spiele mein Spiel Fair und habe nicht vor etwas zu tricksen, also sind dann auch alle Verträge da die der Herr Aussenprüfer sehen will. Im Vertrag würde das Datum stehen und der Vertrag währe innerhalb 2 Min gefunden da ich separat eine Liste habe um zu sehen welcher Vertrag aus der Gewährleistung fällt ect. Trotzdem Danke für den Hinweis mit dem Aussenprüfer, an dem habe ich nicht gedacht. Ich werde am besten Nummerieren und mal sehen wie lange ich es noch mache mit dem Gewerbe. Ein Job ist einfacher, 8 Stunden arbeiten und dann Füße hoch legen.
Thx für alle Infos
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Alt 09.04.2008, 12:56   #15
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von llSpeedyll Beitrag anzeigen


Am besten ich geb wieder auf bevor die 6 Monate um sind und mach einen auf Arbeitslos wenn ich keinen Job finden sollte. Hab mir das alles einfacher vorgestellt
Jau, das geht vielen so. Aber ich würde nicht gleich so schwarz sehen - genug Leute schaffen es ja trotzdem, sich selbstständig zu machen.

Zitat:
und dann son Kram mit Aussenprüfer bei son kleinen Fisch wie ich es bin.
Das ist ganz normal, geht ja auch gar nicht anders. Du schickst ja nicht Deine kompletten Unterlagen ans Finanzamt, sondern nur 'Erklärungen', dass die irgendwann mal geprüft werden können, versteht sich von selbst.

Und mit KFZ-Handel hast Du Dir halt auch eine der typischen 'Bargeldbranchen' ausgesucht - die sind eben immer besonders anfällig für Mauscheleien. Und niemand kann Dir in den Kopf gucken und so beurteilen, wie sauber Du Dein Geschäft führst.

Kopf hoch,

copy
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