Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe das sich jemand damit auskennt.
Also, Sachverhalt: im April 2005 wurde ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, er hat nach zweimaligem Anschreiben seinen offenen April-Lohn nicht abgeholt
( war immer Barauszahlung, da kein Konto vorhanden) Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich die Frist von 3 jahren eingehalten und aufbewahrt, nun müsste ich das ausbuchen.
Oder auch nicht, das weiß ich halt leider nicht so genau.
Es wurde eine Abrechnung erstellt, der Lohn aber nicht als Verbindlichkeit gegen Personal gebucht, da ich damals noch EÜR war. Heute bin ich Bilanzierer aber der Lohn taucht in den Büchern ja nirgends auf. Ich habe nur immer darauf geachtet das ich den Betrag am Monatsende in der Kasse habe.
Wie muss ich mich jetzt verhalten, der Anwalt riet mir die Summe abzuschreiben und davon Essen zu gehen.
Über Hilfe wäre ich echt dankbar.
Gruß Tina