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Alt 06.04.2008, 18:55   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Berlin
Tina01 macht alles soweit korrekt

Ausbuchung nicht abgeholter Lohn


Hallo!
Ich habe eine Frage und hoffe das sich jemand damit auskennt.
Also, Sachverhalt: im April 2005 wurde ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt, er hat nach zweimaligem Anschreiben seinen offenen April-Lohn nicht abgeholt
( war immer Barauszahlung, da kein Konto vorhanden) Nach Rücksprache mit einem Anwalt habe ich die Frist von 3 jahren eingehalten und aufbewahrt, nun müsste ich das ausbuchen.
Oder auch nicht, das weiß ich halt leider nicht so genau.
Es wurde eine Abrechnung erstellt, der Lohn aber nicht als Verbindlichkeit gegen Personal gebucht, da ich damals noch EÜR war. Heute bin ich Bilanzierer aber der Lohn taucht in den Büchern ja nirgends auf. Ich habe nur immer darauf geachtet das ich den Betrag am Monatsende in der Kasse habe.
Wie muss ich mich jetzt verhalten, der Anwalt riet mir die Summe abzuschreiben und davon Essen zu gehen.
Über Hilfe wäre ich echt dankbar.
Gruß Tina
Tina01 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.04.2008, 19:53   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Heute bin ich Bilanzierer aber der Lohn taucht in den Büchern ja nirgends auf.
dann wurde bei der Übergangsgewinnermittlung ein Fehler gemacht.

Grundsatz ist, dass sich jeder Geschäftsvorgang nur einmal auswirkt. Bei einer EÜR ist der Gewinn erst im Zahlungszeitpunkt zu mindern, während bei einer Bilanz mit Entstehung der Verbindlichkeit eine Gewinnminderung eintritt. Dies hätte man beim Übergang berücksichtigen müssen, in dem man gewinnmindernd eine Verbindlichkeit gegenüber dem ehemaligen Arbeitnehmer eingestellt und somit aus diesem Geschäftsvorfall einen negativen Übergangsgewinn ermittelt hätte.
Bei Verjährung hätte man den Lohn gewinnerhöhend ausbuchen müssen. Im Endeffekt also ein Nullsummenspiel.

Anscheinend wurde hier nichts gebucht und somit wurde der Gewinn auch nicht verändert. Insofern ist jetzt auch nichts mehr zu buchen.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2008, 09:05   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
guter_plan macht alles soweit korrekt
Ich meine, man darf es hier sicherlich nicht offen aussprechen, aber ich darf sicherlich einen Denkanstoß geben

Du hast 300,-€ in der Hand, die nicht in deinen Büchern stehen? Also immer wenn ich Geld habe, was in meinen Büchern nicht auftaucht, kaufe ich mir davon was schickes, was danach auch nicht in den Büchern auftaucht

Soll natürlich auf keinen Fall eine Aufforderung zu irgendwas sein, was nicht erlaubt ist
guter_plan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2008, 13:18   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Berlin
Tina01 macht alles soweit korrekt

liegengebliebener Lohn


Hallo Sven!
Herzlichen Dank für die Info. Habe ich wirklich vergessen in die Übergangsbilanz zunehmen, ist das sehr schlimm, ich meine wegen Fiskus oder Betriebsprüfung? Auch wenn es sich ja wieder aufhebt!

Gruß Tina
Tina01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2008, 13:20   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Berlin
Tina01 macht alles soweit korrekt
Hallo Sven!
Herzlichen Dank für die Info. Habe ich wirklich vergessen in die Übergangsbilanz zunehmen, ist das sehr schlimm, ich meine wegen Fiskus oder Betriebsprüfung? Auch wenn es sich ja wieder aufhebt!

Gruß Tina
Tina01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2008, 13:22   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Berlin
Tina01 macht alles soweit korrekt
Hallo, danke für den Tip. Hätte ich dann eh gemacht.
Gruß
Tina01 ist offline   Mit Zitat antworten
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