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Ich habe Webseiten und Webspace kosten bei "Sonstige" Ausgaben eingetragen, dort machte meine Software den Vorschlag von u.a. von "Visitenkarten" (aber auch Versicherungen) . Meine Werbeflyer und Postkarten habe ich auch da rein geschrieben. (hoffe das ist richitg so...)
Zumindest "Visitenkarten" = Werbemittel passte bei mir. Da meineWebsapce auch sowas wie Werbung - "Visitenkarten" ist.
Ich habe Webseiten und Webspace kosten bei
Zumindest "Visitenkarten" = Werbemittel passte bei mir. Da meineWebsapce auch sowas wie Werbung - "Visitenkarten" ist.
Bei mir sind es definitiv keine Werbungskosten. Es handelt sich auch um einige Tausend Euro p.a. "Sonstiges" würde ich in meinem Fall damit ausschliessen.
Bei mir sind es definitiv keine Werbungskosten. Es handelt sich auch um einige Tausend Euro p.a. "Sonstiges" würde ich in meinem Fall damit ausschliessen.
Wenn du ein Gewerbe hast, dann wären es Betriebsausgaben.
Wo diese dann in die EÜR hinkommen, hängt davon ab was du machst und für was der Webspace benötigt wird.
Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.