Pflichtangaben die sog. "Kleinunternehmer" angeben müssen.
Pflichtangaben in Rechnungen allgemein (jeder Unternehmenstyp) stehen im "§14 UStG" (auch online zu finden).
Daraus und aus anderen Quellen werden hier mal nur die Angaben zusammengefasst, die für den Typ "Kleinunternehmer"
nötig sind!
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Thema MwSt:
Ein "Kleinunternhemer" darf auf keiner Weise die MwSt. auf einer Rechnung ausweisen!! (Hierzu hab ich viele Diskusionen & Fragen im Internet gefunden)
Das Fazit der Betrachtung aller möglichen Fragen und Diskusionen ist, das die MwSt auf keiner Weise ausgeführt werden darf.
!Als Ausweisen gilt auch der Hinweis oder die Erwähnung "inkl. 19% MwSt", oder "Betrag enthält 19% MwSt"! - sobald Sie diese Angaben angeben, gelten Sie nicht
mehr als "Kleinunternehmer nach §19 (1) UStG" und müssen die Vorsteuern an das Finanzamt abführen!!
Was Sie allerdings erwähnen müssen ist ein Satz der darauf hinweißt, dass Sie keine Vorsteuer abführen, sprich das Ihre Rechgnung nach "§19 (1)" Umsatzsteuerfrei ist!
-Also keine MwSt angeben, sondern angeben das der Betrag Umsatzsteuerfrei ist. (Das ist Ihre Pflicht zum Theme MwSt)-
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Rechnungen unter 150€ (§33 UStDV):
Rechnungen unter 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§33 UStDV" folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers (Verkäufer, Auftragnehmer)
- das Ausstellungsdatum (Datum der an dem die rechnung erstellt wurde)
- die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe (inkl. MwSt., Versandkosten, etc), sprich entgültiger Gesamtbetrag
- Hinweis auf die jeweiligen Steuerbefreiungen
(Sprich eien Satz der sagt, das die Rechnung KEINE Umsatzsteuer enthält! z.B. "Rechnung enthält laut §19(1) UStG keine Umsatzsteuer", "Umsatzsteuerfrei gemäß §19(1)")
Bei Bruttobeträgen unter 150€ muss nach dem Gesetz also keine Rechnungsnummer, keine Steuernummer, kein Lieferdatum, und kein Empfänger angegeben werden.
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Rechnungen über 150€:
Rechnungen über 150€ Bruttobetrag (Gesamtbetrag inkl. aller Kosten) müssen laut "§14 UStG" folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmens (Verkäufer, Auftragnehmer)
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers (Kunde, Auftraggeber)
- Termin der Lieferung oder Leistung
- Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
- das Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)
- eine fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer (z.B. 2008-03-001 = Jahr-Monat-RechnungNr.X <- ist nur ein Vorschlag! Kann auch einfach "001,002,003,004,005,usw.")
- Ihre Steuernummer (da Sie keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, weil "Kleinunternehmer", bleibt Ihnen keine andere Wahl)
auch wenn Ihre Steuernummer im Gegensatz zu einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in der Hinsicht auf Ihren Datenschutz
sehr Nachteilig ist.
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- Die Angaben sind eventuell nicht ganz vollständig und/oder sind zum teil nicht mehr aktuell (Stand 06.04.200

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