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Alt 08.04.2008, 11:06   #1
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dastefan macht alles soweit korrekt

Einlage in Gewinnnermittlung - geht nicht?


Hallo Gemeinde,
nun habe ich hier ja schon gelesen das eine EInlage in einer einfach Gewinnermittlung (EÜR) nichts zu suchen hat.

NUN war ich bei einem Steuerberater und fragte wie ich das mache, wenn ich bei ebay was verkaufe was aus meinen privaten Sammlung kommt. (Er sagte private Einlage??)

Nun mache ich selbständig was in Sachen "Video" und verkaufe bei ebay einen "Video MIxer". Den habe ich aber nicht als AUsgabe in meiner Gewinnnermittlung drin, da ich ihn über einemi Jahr besitze und ihn auch nicht geschätflich benutzt habe.

Den Gewinn der Auktion in meine Gewinnermittlung hineizunehmen *will ich nicht* das weder Kauf noch Verkauf *geschäftlich* ist.

Kann ich das trozdem irgendwie in die Steurerklärung mit hineinnehmen?

Will ja keinen ärger mit dem FA.

Allerdings will ich dadurch auch nicht meinen EInnahmen erhöhen, da ich mir den ja irgendwann mal gekauft habe *privat* und ich die AUsgabe ja auch nicht in die Gewinnermittlung mit hinein nehme.

Nun dachte ich an eine private Einlage mit dem erzielten Ersteigerungswert (AUsgabe)und zugleich als Einnahme. ABER das geht ja nicht.

"Private Einlagen haben ja in der Gewinnermittlung nicht zu suchen"

Zudem habe ich noch dieses Jahr ein Laptop (gebraucht ohne Rechnung) gekauft.

Gibt es überhaubt keinen Weg ehemlas privat genutzte DInge, die nun ausschließlich geschäftlich genutzt werden, mit in die Steuerklärung zu nehmen?

Wie kann ich damit ungehen?

Geändert von dastefan (08.04.2008 um 11:31 Uhr).
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Alt 08.04.2008, 13:04   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Also einerseits soll es nicht in die Gewinnermittlung, als Einkünfte willst du es aber in der EkSt.-Erklärung angeben... versteh ich nicht.
Imho: entweder lässt du es ganz privat - wenn das wasserdicht als privat belegbar ist oder du nimmst es im Gewerbe auf. Buchst die Privateinlage als Ausgabe zum Zeitwert und den Erlös ganz normal.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 13:18   #3
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dastefan macht alles soweit korrekt
Ganz privat , ist zwar die Wahrheit aber schwer zu erklären wenn ich mit VIdeo zu tun habe und es sich um einen VIdeo Mixer handelt.

Also würde ich es gerne mit in meine Gewerbe nehmen. Verusacht ka keine Kosten wenn Einlage und Ausgabe indentisch sind. (Der erzielte ebay Preis ist der Marktwert)

Aber wo buche ich es als Einlage.? Wenn doch eine Einlage nichts mit der Gewinnermittlung zu tun hat. (Habe auch noch Software, die mal privat war und nun rein geschäftlich genutzt wird)

DANKE
dastefan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 13:30   #4
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Du musst zwischen der Einlage ehemals privater Gegenstände in das Gewerbe und der Einlage von Geld bei der EÜR unterscheiden. Erstes geht sehr wohl, letzteres nicht.
Es ist eine Ausgabe zum Zeitwert.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 15:53   #5
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dastefan macht alles soweit korrekt
AHHH! Danke! So ist das! Hervorragend! Macht auch irgendwie Sinn!

Läuft das dann unter Material/Waren-Einkauf? Mit vermerkt "private Eigeneinlage"?

Geändert von dastefan (08.04.2008 um 16:57 Uhr).
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Alt 12.04.2008, 18:45   #6
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dastefan macht alles soweit korrekt
Ich müsset da noch mal was konkret wissen.

1. Habe ein Laptop dieses Jahr bei EBay gekauft und nutze es rein GEschäflich. Nun würde ich dieses gerne als private EInlage mit in meine EÜR nehmen.

Dachte ich packe es in Abschreibungen GWG - habe auch die Ebay email und zur Not (falls es zu einer Prüfung kommt ) auch den Bankauszug. ABER keine ordentliche Rechnung. Geht das?

2. Habe ich noch einen (einen zweiten s.u.) Videomischer, und KEINE Rechnung, gar keinen "Nachweis" über den Erwerb. ABER ICH HABE IHN und nutze ihn rein geschäftlich. Kann ich den absetzen? Wie schätze ich den Wert?

3. Das wäre sowoe so so ein Frage, wie schätze ich den Restwert von gebrauchten privaten Einlagen?

Edit. OK ICH WEISS! Habe ich mien Steuerbuch gelesen (soll ja manchmal helfen )

Liegt die Anschaffung nicht länger als 3 Jahre zurück,dann Restwert (Anschaffungskosten abzgl. fiktiver oder tatsächlicher Abschreibung) oder Teilwert (GESCHÄTZT!)

ABER wie schätze ich??? Ich gucke bei EBay was das Teil so bringt?? (Kann demnach auch ein Teilwert theoretisch höher sein als die Anschaffungkosten --> gibt selbst im musikalischen Elektro- Bereich, Geräte die jetzt teurer sind als sie mal waren, da nicht mehr hergstellt werden und sehr beliebt sind!)

1000 Dank

Geändert von dastefan (12.04.2008 um 19:22 Uhr).
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Alt 12.04.2008, 19:48   #7
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Benutzerbild von Thomas
 
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zu 1)
geht mit ebay-email-Ausdruck, aber kein Vorsteuerabzug möglich mangels ordentlicher Rechnung

zu 2)
keine Ahnung, sorry

zu 3)
ja, z.B. bei ebay ein paar vergleichbare Auktionen beobachten, ist eine gute Möglichkeit. Ggf. ein paar davon ausdrucken und abheften, damit du bei eventuellen Nachfragen einen "Beleg" hast, dass du ordentlich geschätzt hast
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 20:56   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
dastefan macht alles soweit korrekt
Ok das ist einfach! Mit Vorsteuer habe ich nix zu tun - noch nicht! Danke


Nur Punkt 2) interessiert mich jetzt nur noch!

Danke soweit!!

Jemand der was zu Punkt 2 weiss?

Geändert von dastefan (12.04.2008 um 21:23 Uhr).
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Alt 16.04.2008, 13:04   #9
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Registriert seit: Apr 2008
stefanbs macht alles soweit korrekt
Einlagen haben nur insofern in der Gewinnermittlung nichts zu suchen, als dass sie den Gewinn nicht verändern dürfen. Du darfst aber trotzdem eine Einlage vornehmen, die ist dann ergebnisneutral, wird jedoch über die Nutzungsdauer (erfolgswirksam) abgeschrieben!

Viele Grüße
Stefan
stefanbs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 14:41   #10
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Registriert seit: Dec 2006
dastefan macht alles soweit korrekt
WAS??

Ich kann also eine private Einlage machen z.B. Videobeamer (den ich ausschließlich geschäftlich nutze) . Die hat aber keine Auswirkung auf meine Gewinnermittlung?

Warum sollte ich das dann machen?

Und mindert eine Abschreibung nicht meinen Gewinn?

Was ist wenn es sich bei der Einlage um ein GWG (Teilwert oder auch "Ursprungswert") handelt?

Ich habe es so verstanden, dass ich sie dann voll abschreiben kann und die dann natürlich auch einen EInfluss auf meinen Gewinn hat!.....?

Oder was verstehe ich hier nicht?????? Hilfeeeeeeee!!!! Und ich dachte ich HÄTTE endlich mal was verstanden


Ach ja und ich wäre immmer noch sher dankbar wenn mir jemand was zu Punkt2 sagen könnte:

"2. Habe ich noch einen (einen zweiten s.u.) Videomischer, und KEINE Rechnung, gar keinen "Nachweis" über den Erwerb. ABER ICH HABE IHN und nutze ihn rein geschäftlich. Kann ich den absetzen? Wie schätze ich den Wert?"

danke
dastefan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 15:11   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2008
stefanbs macht alles soweit korrekt
Darauf bezog sich doch meine Antwort :-)

Eine Einlage ist zum Zeitpunkt der Einlage gewinnneutral, danach jedoch mindert die Abschreibung des Einlagewertes den Gewinn. Diese Abschreibung taucht dann natürlich in der Gewinnermittlung auf.
stefanbs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 15:22   #12
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Registriert seit: Dec 2006
dastefan macht alles soweit korrekt
Handelt es sich dabei also nur um eine "Spitzfindigkeit"? oder um eine "korekktere" Formulierung?

1. Was heisst "danach" genau?

Ich kann also private Einlagen im selber Jahr der Einlage auch abschreiben. Oder erst im Folgejahr?

2. Wenn die private EInlage ein GWG ist, kann ich sie doch komlpett abschreiben, oder? Also Nutzungsdauer entfällt?


P.S. Weisst Du was zu "Private Einlagen geltend machen ohne Rechnung?"

Danke
dastefan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 15:29   #13
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Also ich fand das jetzt auch ziemlich verwirrend...
Ob Abschreibung sofort oder über die Nutzungsdauer hängt doch wohl von anderen Kriterien ab und die treffen logischerweise auf neu gekaufte Wirtschaftsgüter (Neupreis) gleichermaßen wie auf Wirtschaftsgüter aus Privatbesitz (Zeitwert) zu.
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 18:35   #14
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Eine Einlage oder Entnahme in Geldform wirkt sich nicht auf den Gewinn aus.

Bei Einlage in Sachform oder Entnahme in Sachform ist der aktuelle Teilwert des entsprechenden Gegenstandens entsprechend als Ausgabe (bei einer Einlage) oder Einnahme (bei einer Entnahme von Ware) zu verbuchen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 19:11   #15
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Registriert seit: Dec 2006
dastefan macht alles soweit korrekt
Das ist doch mal eine Ansage! Easy! Danke!

aber wie siehts aus mit:

"Private Einlagen geltend machen ohne Rechnung?"

KEINER irgendeine Ahnung??? Oder ist das Thema heikel??

Der Grund warum ich keine Rechnung habe, kann ja ein "vorgeschäftliches" Geschenk gewesen sein, deswegen DENKE ich müsste das auch ohne Rechnung gehen.

Wie gesagt , das Equipment ist da und ich benutze es! Also MUSS ich es doch irgendwie in mein Vertriebsvermögen rein bekommen.!....oder?
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