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Alt 08.04.2008, 12:12   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Wild-Wolf macht alles soweit korrekt
Question

Ermittlung des Überschusses vom Steuerberater??


Hallo,

ich habe da mal eine Frage.
Auf meiner Rechnung vom Steuerberater für die Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Finanzamt ist u.a. Noch
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen üb. die
-augaben aus Gewerbebetrieb §24 Abs. 1 StBGebV

mit aufgeführt. Für was ist diese? oder gehört die für das Finanzamt dazu?
Wild-Wolf ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 08.04.2008, 12:43   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
das ist die Gebühr für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 12:58   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2006
Wild-Wolf macht alles soweit korrekt
Die habe ich aber nicht in Auftrag gegeben O.o
Wild-Wolf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2008, 13:12   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Öhm, deine EÜR machst du selbst, aber die USt.-Erklärung und EkSt.-Erklärung lässt du vom Steuerberater machen???
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
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