Ermittlung des Überschusses vom Steuerberater??
Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Auf meiner Rechnung vom Steuerberater für die Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Finanzamt ist u.a. Noch
Ermittlung des Überschusses der Betriebseinnahmen üb. die
-augaben aus Gewerbebetrieb §24 Abs. 1 StBGebV
mit aufgeführt. Für was ist diese? oder gehört die für das Finanzamt dazu?
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