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10.04.2008, 09:58
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Student und Kleingewerbe
Moin,
zuerst, ich habe die Suchfunktion benutzt, entweder nicht richtig, aber ich habe nichts 100%ges für mein Fall gefunden. Falls es doch schon ausführlich vorhanden ist, bin ich für einen Verweis dankbar.
So nun zu meinem Problem, bzw. meine Wissenslücke
Ich bin Student, habe seit Ende letzten Jahres ein Kleingewerbe um mein Lebensunterhalt zu verdienen. Davor jobbte ich auf 400€ Basis.
Nun muss ich eine Steuererklärung, bzw. Einkommenssteuererklärung für mein Kleingewerbe machen. Ich bin Umsatzsteuerbefreit, somit muss ich auch keine Voranmeldung tätigen.
Da ich keine Ahnung von Steuerrecht etc. habe, wollte ich mich nun schlau machen, was ich nun alles angeben muss.
Welches Formular muss ich ausfüllen? Meine geschriebenen Rechnungen muss ich beifügen, richtig?
Dann noch eine weitere Frage. Meine Eltern erhalten noch bis August Kindergeld. Ich denke, dass ich nicht über die Grenze von 7.6xxx,- EUR kommen werde, so dass das Kindergeld nicht abgesetzt wird. Jedoch meine Frage nun dazu: Wie wird das nun gehandhabt? Bezieht sich die Grenze von 7.6xxx,- EUR auf ein Kalenderjahr? Konkret, wenn ich bis August, so lange wie das Kindergeld noch gezahlt wird, unter der der Grenze bleibe, passiert nichts. Jedoch wenn ich nachweisbar nach August über die Grenze gerate, was passiert dann? Muss dann das Kindergeld für das Kalenderjahr zurückgezahlt werden? Oder gilt die Grenze "nur" bis August, bis das Kindergeld ausläuft?
Danke für Eure Hilfe und entschuldigt meine Unwissenheit bezüglich Steuer etc.
Grüße
Michael
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10.04.2008, 11:07
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von sharkmk
Nun muss ich eine Steuererklärung, bzw. Einkommenssteuererklärung für mein Kleingewerbe machen. Ich bin Umsatzsteuerbefreit, somit muss ich auch keine Voranmeldung tätigen.
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Aber eine Umsatzsteuererklärung abgeben - in der Du eben nur die Dich betreffenden Felder ausfüllst.
Zitat:
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Da ich keine Ahnung von Steuerrecht etc. habe,
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Solltest Du Dich unbedingt ins Thema einarbeiten.
Zitat:
wollte ich mich nun schlau machen, was ich nun alles angeben muss.
Welches Formular muss ich ausfüllen?
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Mehrere. Den Mantelbogen, die Anlage GSE,die EÜR und die Umsatzsteuererklärung. Davon, dass Du noch Landwirtschaft betreibst oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung hast, gehe ich nicht aus ...
Zitat:
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Meine geschriebenen Rechnungen muss ich beifügen, richtig?
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Nein, die wollen die nicht. Die hebst Du gut auf.
Zitat:
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Dann noch eine weitere Frage. Meine Eltern erhalten noch bis August Kindergeld. Ich denke, dass ich nicht über die Grenze von 7.6xxx,- EUR kommen werde, so dass das Kindergeld nicht abgesetzt wird. Jedoch meine Frage nun dazu: Wie wird das nun gehandhabt? Bezieht sich die Grenze von 7.6xxx,- EUR auf ein Kalenderjahr?
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7680,- Euro - ja, das bezieht sich auf das Kalenderjahr.
Zitat:
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Konkret, wenn ich bis August, so lange wie das Kindergeld noch gezahlt wird, unter der der Grenze bleibe, passiert nichts. Jedoch wenn ich nachweisbar nach August über die Grenze gerate, was passiert dann?
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Dann werden Deine Eltern das Kindergeld zurückzahlen müssen, weil Du im Jahr mehr als 7680,- eigenen Einkommens hattest.
copy
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10.04.2008, 19:33
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Nö copy--das stimmt nicht.
Lesen Sie mal § 32 Abs.4 Satz 6 EStG durch.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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10.04.2008, 19:44
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
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Hallo Zusammen,
danke soweit für Eure Hilfe, habe mich mal durch die Online Elster Formulare gekämpft und die benannten Bögen ausgefüllt. Soweit ist auch alles klar, war gar nicht so schwer wie gedacht.
@Gert 3, ich habe mir den §32 mal angesehen, nur habe ich keine Ahnung, was der § und Du mir sagen wollen  Kleine Hilfe wäre super!
Grüße
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10.04.2008, 22:08
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Gert 3
Nö copy--das stimmt nicht.
Lesen Sie mal § 32 Abs.4 Satz 6 EStG durch.
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Hab' ich gemacht - aber ich weiss jetzt immer noch nicht, was nicht stimmt.
"Wichtig: Es gilt das Prinzip "Alles oder Nichts". Bleiben die Einkünfte unter der Grenze von 7.428,- €, so wird das volle Kindergeld gezahlt; übersteigen die Einkünfte diese Grenze, so wird gar kein Kindergeld gezahlt. Es kann sich also bezahlt machen, ein paar Euro weniger zu verdienen, dafür aber dann das Kindergeld zu kassieren.
Liegen die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nur während eines Teil des Jahres vor, so gilt eine Einkommensgrenze von 7.680,- € / 12 = 640,- € für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen vorlagen. Beispiel: Ein Kind studiert bis zum 31.8. eines Jahres. Deshalb kommt auch nur bis zum 31.8. die Gewährung von Kindergeld in Betracht. Hat das Kind bis zum 31.8. aber bereits z.B. 5.600,- € verdient, so besteht für das ganze Jahr kein Kindergeldanspruch mehr, denn die Grenze von 8 x 640,- € = 5.120,- € wurde überschritten."
http://www.finanztip.de/recht/famili...kigeldein.html
copy
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10.04.2008, 22:41
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2007
Ort: Rheinland
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Ja richtig @copy
Wenn er bis 31.8. bis 5. 120 € verdient hat, bekommen seine Eltern Kindergeld--unabhängig davon, was er in der Zeit vom 1.9.-31.12. verdient hat.
Das war doch die Frage.
__________________
Gruß aus dem Rheinland
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11.04.2008, 00:31
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Gert 3
Ja richtig @copy
Wenn er bis 31.8. bis 5. 120 € verdient hat, bekommen seine Eltern Kindergeld--unabhängig davon, was er in der Zeit vom 1.9.-31.12. verdient hat.
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Stimmt, hast Recht - mir war gar nicht aufgefallen, dass sharkmk ja voll auf das zitierte Beispiel passt.
Aber wie liest Du das aus § 32 Abs.4 Satz 6 EStG?
Naja - nicht ganz. Die Frage war zunächst, ob sich die 7680,- aufs Kalenderjahr beziehen. Und das tun sie ja.
@sharkmk: Du musst eben aufpassen, dass Du bis einschließlich August nicht mehr 5120,- Euro (8 x 640,- Euro) verdienst. Wenn Du bis dahin mehr als
5120,- hast, gilt 'Alles oder Nichts'.
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