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Alt 11.04.2008, 07:45   #1
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walterschmitz macht alles soweit korrekt

beantwortet: Umzug, Maklerkosten bei Einzelunternehmen


Hallo zusammen,

ich habe ein Einzelunternehmen und bin mit dem Unternehmen (da ich dies nur nebenberuflich mache) umgezogen - und zwar näher an meine Hauptarbeitsstätte.

Diesen Umzug könnte ich dann als "Normalperson" bei der Steuer angeben.

Kann ich denn auch die USt. für das Gewerbe geltend machen und in der nächsten USt-Voranmeldung zum 01.05 einreichen?

Grundsätzlich ist ja auch das Unternehmen mit umgezogen, denke ich.

Danke für eine Antwort

Geändert von walterschmitz (15.04.2008 um 09:50 Uhr). Grund: Frage beantwortet
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.04.2008, 13:39   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Soweit ich weiss können Umzugskosten nur geltend gemacht werden wenn sie "beruflich notwendig/veranlasst" sind. Auch wenn du jetzt näher wohnst (ich auch :-)) ist das doch eher Privatvergnügen. Du sparsrt ja schon Zeit und Sprit.

Und adäquat wird's ja mit dem Gewerbe nicht anders sein. Da ist imho nix "gewerblich veranlasst".
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 11.04.2008, 13:48   #3
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Benutzerbild von Sven
 
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
ich habe ein Einzelunternehmen und bin mit dem Unternehmen (da ich dies nur nebenberuflich mache) umgezogen - und zwar näher an meine Hauptarbeitsstätte.
Wenn eine Fahrzeitverkürzung von mindestens 1 Stunde vorliegt gibt es eine Umzugskostenpauschale (600 oder 700 EUR schieß mich tot - bei Zusammenveranlagung das doppelte) oder alternativ die tatsächlichen Kosten.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2008, 15:26   #4
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Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
ok, das hab ich verstanden.
Müsste damit auch geltend gemacht werden können.

Was ist denn mit den MwSt.-Angaben aus den Maklerkosten?
Kann ich die als Unternehmer, der mit seinem Unternehmen umgezogen ist, geltend machen und diese in der USt-Voranmeldung nächsten Monat mit angeben? Und somit dann die ausgegebene MwSt vom Fiskus zurückbekommen?

Danke euch beiden für die Erklärung bzgl. der Angabe für die Private Seite. Dort kann ich nur die MwSt nicht verrechnen.

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2008, 18:06   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Was ist denn mit den MwSt.-Angaben aus den Maklerkosten?
ganz normal wie andere Ausgaben auch wenn der Umzug beruflich veranlasst war. Eine Vorsteuererstattung vom FA ist dann aber auch eine Einnahme.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2008, 09:49   #6
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
danke dir für die Antwort.

genau das hab ich so auch gesehen.

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
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