Ein normaler Drucker wäre kein GWG.
Ein Multifunktionsgerät, das auch eigenständig funktioniert, wäre wiederum ein GWG, was bei Kaufpreis unter 150€ netto sogar voll absetzbar ist.
Wenn über 150€ muss es wiederum über 5 Jahre im Sammelpool abgeschrieben werden.
Seltsamerweise sieht man den Sachverhalt aber bei externen Festplatten wiederum anders.
Die gelten wieder mal als GWG...
Aber es hat ja auch niemand behauptet, das unser Steuerrecht nur im Ansatz irgendwelchen logischen Kriterien entspräche
