Zitat:
Zitat von Troschmann
1. die Bemessungsgrenze für die Anrechnung von aussergewöhnlichen Belastungen
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Die zumutbare Eigenbelastung ist in
§33 Abs.2 EStG geregelt. Sie ist von deinem Gesamtbetrag der Einkünfte abhängig.
Zitat:
Zitat von Troschmann
2. zu wieviel Prozent die haushaltsnahen Dienstleistungen
liegt bzw. berücksichtigt wird??
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Die haushaltsnahen Dienstleistungen sind im
§35a Abs.2 EStG geregelt. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind zu 20%, maximal jedoch bis 600 Euro abzugsfähig.
Gruß,
Matthias