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Alt 13.04.2008, 14:55   #1
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Peter.H macht alles soweit korrekt

Dienstwagen 1% Regelung


Hallo !

Ich möchte mein 40 Jahre altes Auto mit der 1% Regelung als Dienstwagen für mein Gewerbe nutzen und frage mich, wie man formal korrekt das Privatauto zum Dienswagen erklärt!?
  • Muss ich den Wagen irgendwie über einen "Kaufvertrag" ins Betriebsvermögen übergeben?

Wenn dies dann geschehen ist, verbuche ich ja für den Privatanteil der Nutzung (unter 50%) nun 1% des Neuwagenpreises als Gewinn. Meine gesamten Ausgaben bezüglich des Fahrzeuges sind dafür aber nun Geschäftsausgaben. Soweit korrekt?
  • Welchen Wert nimmt man nun aber für die Abschreibung? Neuwagenpreis? Kaufpreis des gebrauchten Fahrzeuges? Derzeitger Wert des Fahrzeuges?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen - würde mich freuen!

Besten Dank

Peter
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Alt 13.04.2008, 16:02   #2
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Wenn dies dann geschehen ist, verbuche ich ja für den Privatanteil der Nutzung (unter 50%) nun 1% des Neuwagenpreises als Gewinn.
die Zeiten waren früher. Bei unter 50 % gibt es keine 1 % Regelung - nur noch Fahrtenbuch oder Schätzung.

Gruß
Sven
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Alt 13.04.2008, 16:12   #3
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Peter.H macht alles soweit korrekt
Wie groß darf denn nun der Privatanteil höchstens sein?

Gruß Peter
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Alt 13.04.2008, 16:45   #4
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oh, verlesen - Privatanteil unter 50 % und nicht betrieblich. Dann ist die 1%-Regelung möglich.

Die Einlage erfolgt zum Zeitwert - eBay aufsuchen und nach vergleichbaren Modellen schauen.

Mit der 1 % Regelung können alle Aufwendungen als Betriebsausgaben angesetzt werden. Im Gegenzug ist für jeden Monat 1 % des Bruttolistenpreises als Betriebseinnahme anzusetzen - insgesamt also 12 % per anno.

Der Teilwert stellt gleichzeitig die AfA-Bemessungsgrundlage dar. Die Nutzungsdauer ist zu schätzen.

Gruß
Sven
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Alt 13.04.2008, 16:59   #5
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Vielen Dank für die Beantwortung !
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