Hallo

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Ich möchte mein 40 Jahre altes Auto mit der 1% Regelung als Dienstwagen für mein Gewerbe nutzen und frage mich, wie man formal korrekt das Privatauto zum Dienswagen erklärt!?
- Muss ich den Wagen irgendwie über einen "Kaufvertrag" ins Betriebsvermögen übergeben?
Wenn dies dann geschehen ist, verbuche ich ja für den Privatanteil der Nutzung (unter 50%) nun 1% des Neuwagenpreises als Gewinn. Meine gesamten Ausgaben bezüglich des Fahrzeuges sind dafür aber nun Geschäftsausgaben. Soweit korrekt?
- Welchen Wert nimmt man nun aber für die Abschreibung? Neuwagenpreis? Kaufpreis des gebrauchten Fahrzeuges? Derzeitger Wert des Fahrzeuges?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen - würde mich freuen!
Besten Dank
Peter