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Wenn du auch Grafiker bist, dann wäre das z.B. eine Fremdleistung (#3100) wenn es für einen deiner Kunden ist.
Wenn du dir ein Logo hast machen lassen, dann würde ich das auf Werbekosten (#4600) oder auf Repräsentationskosten (#4640) buchen.
Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.