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Alt 15.04.2008, 15:00   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
hanne0511 macht alles soweit korrekt

berichtigung der steuererklärung vorjahre


hallo,
ich bin seit 2005 geschieden und mein "ex" überrascht mich jetzt damit, dass er den an mich zu zahlenden unterhalt als sonderausgaben absetzen wird und zwar jetzt noch ab 2005 ff. ich habe bereits meine steuererklärung für 2005 und 2006 gemacht und auch schon die bescheide bekommen. so wie ich weiss, muss ich den betrag, den er als sonderausgáben geltend macht, irgendwie als einkommen für die entsprechenden jahre melden. wie soll ich das machen, wenn ich die erklärungen bereits abgegeben habe? kann ich die zusätzlichen steuern von ihm zurückverlangen??
danke für hilfe
hanne0511 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.04.2008, 16:26   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von hanne0511 Beitrag anzeigen
hallo,
ich bin seit 2005 geschieden und mein "ex" überrascht mich jetzt damit, dass er den an mich zu zahlenden unterhalt als sonderausgaben absetzen wird
Schau Dir das mal an, was er will und was er kann sind zwei Paar Schuhe:

http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/106.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article3478883.html

copy
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Alt 15.04.2008, 17:11   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
hanne0511 macht alles soweit korrekt
danke für die schnelle antwort,
ich verstehe die zweite erläuterung so, dass man unter "sonstigen einkünften" die einkünfte geltend machen muss; aber was ist, wenn es sich um die einkünfte der vorjahre handelt? ich möchte ja nicht unnötig durch einkünfte, die sich auf vorjahre beziehen, in eine höhere progression kommen.

ich habe gelesen, dass man dem antrag des "unterhaltszahlers nachkommen muss, allerdings den dann entstandenen steuernchteil notfalls einklagen kann. man hat also kein wahlrecht.
freue mich auf weitere antwort
hanne0511 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.04.2008, 18:40   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
... wenn dann werden die alten Steuerjahre geändert.

Ansonsten richtig verstanden

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 10:47   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
hanne0511 macht alles soweit korrekt
letzte frage:
welches formular muss man verwenden. kann doch nicht das "sonstige einkünfte" aus dem laufenden jahr sein oder??
hanne0511 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 18:14   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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es ist gar kein Formular mehr einzureichen. Das ganze wird nunmehr aufgrund von Korrekturvorschriften der Abgabenordnung geändert für die entsprechenden Jahre. Das läuft per formlosen Schreiben an das FA.

Gruß
Sven
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