Zitat:
Zitat von Micbra74
er überweist mir die Rechnung ohne Ust und zahlt die Ust direkt ans Finanzamt... Ist das so richtig?
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Du bist Kleinunternehmer, bei der Geschichte zwischen dir und deinem Kunden gibt es
garkeine USt. Weder zwischen dir und Finanzamt, dir und dem Kunden oder dem Kunden und dem Finanzamt. Das heißt keiner von euch beiden schreibt in dieser Sache MWSt. auf oder führt sie ab ...
Du schreibst einfach einen Betrag auf die Rechnung, den Betrag zahlt dir der Kunde und du darfst den Betrag behalten.

Keiner von euch zahlt dabei irgendwas ans Finanzamt oder holt sich irgendwas wieder.
Das einzige worüber du dir Sorgen machen musst, ist die Höhe des Betrages. Hierbei kommt es, wie schon erwähnt, darauf an, wie das zwischen dir und dem Kunden läuft.
1) Kunde dachte fälschlicherweise er kann sich den MWSt.-Anteil (den es ja nun nicht gibt!) vom Finanzamt wiederholen. Der Kunde dachte also, er würde für die 8 Stunden 255,44€ aus eigener Tasche zahlen müssen.
Wenn dir der Kunde wichtig ist und du auf Folgeaufträge spekulierst, schreib den Betrag auf. Der Kunde zahlt dir diesen Betrag und du kannst ihn behalten. Sollte der Kunde aus eigenem Willen noch irgendwas ans Finanzamt zahlen, ist es wirklich sein Problem
2) Eure Vereinbarung waren 304,-€ für 8 Stunden arbeit. Wenn du das Geld also haben willst, schreib es einfach auf die Rechnung. Du bekommst es und darfst es behalten
Generell würde ich einen Hinweis "
Der Rechnungsbetrag ist nach §19 (1) umsatzsteuerbefreit." auf der Rechnung anbringen. Dies ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, bringt dich aber aus der unangenehmen Situation, dass dein Auftraggeber keine Ahnung hat.
Grüße