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Alt 15.04.2008, 23:50   #1
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Micbra74 macht alles soweit korrekt

Kleinunternehmer: Rechnung an Firma


Hallo,

da ich schon oft als Leser Gast in diesem Forum war und schon sehr viele nützliche Beiträge mit Interesse verfolgt habe, nun die Anmeldung und eine erste Frage.

Ich bin seit Ende 2007 selbstständig und hatte mich damals für die Kleinunternehmerregelung entschieden, da ich hauptsächlich Privatkunden habe und fast keine Investitionen nötig waren.

Nun habe ich aber doch einen gewerblichen Kunden, und zwar bin ich für ihn einmalig als Subunternehmer tätig gewesen, auf Stundenlohnbasis, für 8 Stunden. Als Stundenlohn hatte er mir 38.- Euro incl Mwst angeboten, womit ich einverstanden war.

Jetzt die Frage: Als Kleinunternehmer darf ich ja keine Umsatzsteuer ausweisen. Muss ich jetzt eine Rechnung über 8x 38.- Euro erstellen, oder über 8x 31,93.- Euro, also Stundenlohn -19%?

Bisher hatte ich immer Privatkunden, denen ich vorher ein Pauschalangebot gemacht hatte. Da habe ich den Pauschalpreis auf die Rechnung geschrieben, Hinweis auf Kleinunternehmer mit dazu, und habe mein Geld bekommen.

Vielen Dank für Antworten.
Micbra74 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.04.2008, 00:19   #2
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Tja, das hättest du vorher klären sollen. Wenn dein Auftraggeber davon ausgegangen war die Vorsteuer erstattet zu bekommen und es nun nicht so ist... keine Ahnung wieviel dir diese geschäftsbeziehung wert ist.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 00:34   #3
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Micbra74 macht alles soweit korrekt
Sorry, aber diese Antwort hilft mir wenig weiter...

Dass er die Vorsteuer nicht erstattet bekommt weiß ich. Und wenn ich den Stundenlohn um die 19% kürze, dann hat er doch keine Nachteile durch meine Kleinunternehmer-Regelung, oder? Habe ich Nachteile? Als "normal" besteuerter Unternehmer müßte ich ja auch auf die 19% verzichten, da ich sie abführen müßte...

Trotzdem danke für die Antwort.
Micbra74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 00:40   #4
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Du musst auf deine Rechnung den Bruttobetrag schreiben, aber halt wie gewohnt nicht die USt ausweisen.

Dein Kunde hat in dem Fall "Pech" gehabt und kann aus deiner Rechnung keine Vorsteuer ziehen.

Du hast einen Stundenlohn von 38,- vereinbart, also hast du 38,- x 8,- = 304,- Einnahmen. Wenn du nun mit dem Stundenlohn runter gehst, hast du entsprechend weniger Einnahmen... das ist in meinen Augen schon ein Nachteil...

Gruß,
Matthias
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Alt 16.04.2008, 00:51   #5
TP-Junior
 
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Micbra74 macht alles soweit korrekt
Danke für die Erklärung.

Also habe ich die Möglichkeit ihn entweder zu "verärgern", indem ich den vollen Betrag in Rechnung stelle, oder ich verzichte auf 19% der Einnahmen.

Ich werde den vollen Betrag auf die Rechnung schreiben und abwarten wie er reagiert.

Grüße und gute Nacht
Micbra74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.04.2008, 00:58   #6
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Sag ich doch...
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Alt 16.04.2008, 01:01   #7
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Zitat:
Zitat von Micbra74 Beitrag anzeigen
Also habe ich die Möglichkeit ihn entweder zu "verärgern", indem ich den vollen Betrag in Rechnung stelle, oder ich verzichte auf 19% der Einnahmen.
Genau... das was dorintia dir gesag hat...

BTW: Du verzichtest auf 15,97% von 38,-, nicht auf 19%...

31,93 + 19% = 38,-

aber

38,- - 15,97% = 31,93

Gruß,
Matthias
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Alt 16.04.2008, 03:26   #8
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Exclamation

Zitat:
Zitat von Micbra74 Beitrag anzeigen
Also habe ich die Möglichkeit ihn entweder zu "verärgern", indem ich den vollen Betrag in Rechnung stelle, oder ich verzichte auf 19% der Einnahmen.
yep
Zitat:
Zitat von Micbra74 Beitrag anzeigen
Ich werde den vollen Betrag auf die Rechnung schreiben und abwarten wie er reagiert.
davon würde ich dir dringend abraten! (falls dir am Kunden für die Zukunft was liegt)
Sei lieber offen, und sprech ihn an: Erkläre ihm, dass du dich wegen Kleinunternehmerregelung verkalkuliert hast. Dass du eigentlich 38,00 Euro (brutto für netto) für deinen Job haben musst. Mach ihm entweder ein Kompromissangebot von z.B. 35,00 Euro oder sag' ihm "ok, habe mich verhauen, diesmal 31,93 €/Std, aber nächstes mal dann wirklich 38,00 Euro ..."

Kommunikation ist (fast) alles im erfolgreichen Geschäftsleben ... langfristig denken, nicht nur an den kurzfristigen Profit

my 2 cents
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Alt 17.04.2008, 23:26   #9
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Micbra74 macht alles soweit korrekt
Sorry, aber mir ist immer noch nicht alles klar...

Mein Auftraggeber will nun, dass ich ihm entweder die Ust ausweise (obwohl ich ihm erklärt habe, dass ich das nicht darf) oder er überweist mir die Rechnung ohne Ust und zahlt die Ust direkt ans Finanzamt... Ist das so richtig?

Ihr schreibt, dass ich auf meine Rechnung den Bruttobetrag schreiben muss, aber halt wie gewohnt nicht die USt ausweisen darf.

Soweit OK. Ich müsste also auch die 19% USt kassieren. Wer bekommt die? Darf ich die behalten? Oder muss ich die am Jahresende ans Finanzamt zahlen?
Micbra74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 23:34   #10
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du weist keine USt. aus, kannst also auch gar keine "kassieren", brauchst keine an das FA zu zahlen und dein Kunde muss die auch nicht (statt dir) an das FA zahlen ...

lass dir nix erzählen ...

du = Kleinunternehmer = keine USt - weder ausweisen noch abführen
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.04.2008, 23:58   #11
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Hallo Thomas,

Zitat:
du weist keine USt. aus, kannst also auch gar keine "kassieren",
dann heißt das aber, wenn man es genau nimmt, dass ich nur 31,93 Euro pro Stunde berechnen darf, da ja ein Stundenlohn von 38.- Euro mit USt ausgemacht war.
Micbra74 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2008, 00:03   #12
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ja, immer noch

ansonsten siehe Posting #8
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2008, 00:16   #13
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Zitat:
Zitat von Micbra74 Beitrag anzeigen
Ihr schreibt, dass ich auf meine Rechnung den Bruttobetrag schreiben muss, aber halt wie gewohnt nicht die USt ausweisen darf.
Deine Rechnungsbeträge sind immer Bruttobeträge - das sollte dir bewusst sein. Deine Kalkulation beruht auf Bruttobeträgen - da du ja keine Vorsteuer erstattet bekommst.
Du darfst keine USt. ausweisen!!! Punkt.
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Alt 18.04.2008, 00:29   #14
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Wenn der Kunde hier so rumzickt würde ich einfach nur die Rechnung über 38 Euro / Stunde schreiben (oder eben 31,93 wenn Du so nett sein willst) und ihm noch einen Ausdruck von §19 Umsatzsteuergesetz beilegen. Was er dann am Ende macht soll nicht Dein Problem sein. Wichtig ist nur, dass Du den Hinweis auf §19 auf die Rechnung schreibst und KEINE Umsatsteuer ausweist.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.04.2008, 00:33   #15
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Naja, ich glaub dem Kunden kann man nicht unbedingt einen Vorwurf machen...
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