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18.04.2008, 10:15
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Bilanzierung
Hi,
ich hab zwar in der Uni "Rechnungswesen", aber leider sagt sie gleich am Anfang "Wir machen keine Bilanzierung, nur Gewinn- und Verlustrechnung." ... toll
Bilanzieren bedeutet doch für mich im Prinzip, dass ich für jeden Geldfluss ein Von- und ein Nachkonto habe, meine Aktiva und Passiva immer ausgeglichen sein müssen und zwar über das Eigenkapital, oder?
An einem Stichtag nehm ich mir also alle meine Belege und buche jeden Betrag von einem Konto in ein anderes Konto. Hierfür benutze ich dann einen Kontenrahmen 03 oder 04.
Gibt es irgendwo eine Anleitung / Suchfunktion, was in welches Konto gehört?
Das ganze drucke ich dann am 31.12 aus und das war's?
Oder lieg ich irgendwomti falsch?
Grüße
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18.04.2008, 10:55
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2008
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Naja, im Prinzip richtig.
Jedoch musst Du unter Umständen garkeine Bilanz machen, sondern es reicht auch eine sogenannte Einnahme-Überschussrechnung. Was für einen Rahmen hat denn Dein Unternehmen?
Die Kontenbeschriftungen im 03- und 04-Kontenrahmen sagen ja im Prinzip schon einiges aus, was wo drauf gebucht werden sollte. Weiterhin ergibt sich das Eigenkapital u.a. automatisch durch das Ergebnis der GuV. Letztere fließt also in die Bilanz ein (die Du wie gesagt u.U. gar nicht aufstellen musst).
Viele Grüße
Stefan
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18.04.2008, 11:02
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Ich muss keine Bilanz aufstellen  Ich möchte es trotzdem machen, einfach damit ich es kann  Ich muss die Bilanz dann ja nicht beim FA einreichen.
Belege habe ich alle ordentlich abgeheftet und nach Datum sortiert  Dann werde ich mal einen Entwurf machen
Ich starte einfach in dem ich mein Vermögen als Eigenkapital einbringe und fange dann an die Ein- und Ausgänge davon wegzubuchen, ja?
Grüße
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18.04.2008, 11:14
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2008
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Naja *schmunzel* ... wenn Du für Dich selbst eine Bilanz aufstellen willst, kannst Du das sicherlich so machen.
Richtigerweise buchst Du Deine Ausgaben im Soll gegen Bank oder Kasse (je nachdem wie bezahlt), Einnahmen entsprechend umgekehrt. Das Ganze nimmt dann indirekt über das Eigenkapital Einfluss in die Bilanz.
Wenn Du das alles direkt gegen das Eigenkapital buchst, sprichst Du keine Kasse oder Bank an, die jedoch auch Teile der Bilanz sind (Umlaufvermögen in den Aktiva). Zudem kommt noch, dass Du als Bilanzierer ein anderes Jahresergebnis heraushaben wirst, als als 4/3-Rechner (Stichworte: Aktive Rechnungsabgrenzung, Stichtagsprinzip etc.). Solltest Dich also entscheiden, ob Du einfach so eine Bilanz für Dich zur Übung aufstellen willst oder von Anfang an korrekt an die Sache gehst. Dann wird es jedoch kompliziert und ist nicht mehr in 1, 2 Sätzen hier zu erklären.
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18.04.2008, 11:33
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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He he, nein, ich will es ja richtig machen. Gibt es irgendwo eine allgemein verständliche Einleitung?
Also buche ich mein Anfangskapital als Einnahme auf das Konto (was ist in diesem Fall das entsprechende Sollkonto?) und ab dann alle Einnahmen und Ausgaben gegen das Konto (bzw. Kasse).
Dann werd ich mir als nächstes mal die Regeln zur ordnungsgemäßen Kassenführung angucken
Grüße und danke schonmal
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18.04.2008, 15:15
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Gibt es irgendwo eine allgemein verständliche Einleitung?
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schau mal unter www.zingel.de
Gruß
Sven
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18.04.2008, 19:51
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Danke ... ab Juni mach ich wohl ein Praktikum in der Steuerkanzlei  Da werd ich das dann alles lernen ... he he
Das mit der Einlagenbuchung habe ich nun schon verstanden. Die erste Buchung meiner GmbH ist von Einlagenkonto Inhaber nach Bank  Und schon ist die Einlage da. Will ich was wiederhaben, buche ich einfach 100,-€ Bank an Einlagenkonto Inhaber und nehm das Geld raus und fertig ... einfach!
Grüße
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20.04.2008, 23:14
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Die erste Buchung meiner GmbH ist von Einlagenkonto Inhaber nach Bank
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bei einer GmbH läuft alles anders. Es ist auch nicht deine GmbH, sondern die GmbH ist eine eigenständige Person, die dich als Geschäftsführer einstellt. Sie zahlt dir ein Gehalt. Eine GmbH solltest du nicht als Einstiegsbeispiel nehmen.
Ein Praktikum wird dir nicht die Kenntnisse vermitteln wie sie für Jahresabschlussarbeiten erforderlich sind.
Gruß
Sven
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20.04.2008, 23:15
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Guten Abend,
naja ein normales Praktikum vielleicht nicht  Wenn man aber ein viermonatiges Praktikum in der Steuerkanzlei seines Rechnungswesen II Professors macht?
Naja, ich werd mal sehen ... ich brauche es zum Glück ja noch nicht
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