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21.04.2008, 10:27
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Hessen
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Kleinunternehmer und Festanstellung
Hallo Ihr Forenmitglieder.
Da ich beruflich Grafiker bin und bei der Suche nach Hilfe bzgl. Steuerfragen via Google hier gelandet bin, und viel gutes gelesen habe, was mir auch sehr hilft, dachte ich, dass dies hier ein guter Ort ist, an dem ich auch Hilfe bei kleinen Fragen bekommen kann.
Als Festangestellter musste ich mich mit solchen Fragen wenig quälen, und habe daher auch sehr wenig Wissen über dieses doch komplizierte Vorgehen in Steuerfragen, da ich jetzt vor eine spezielle Situation gestellt bin.
Ich weiss nicht, ob das nicht zu weit geht, aber mir bleibt nichts anderes übrig, als Euch einfach zu fragen.
Und zwar habe ich folgendes Problem, bzw vielleicht ist es auch keines.
Ich bin seit Jahren festangestellt und arbeite in der Grafikindustrie, beziehe normales Gehalt und alles im Grünen Bereich. Jetzt stellt sich es so dar, dass ich privat nun auch gerne hier und da grafische Arbeiten verkaufen möchte. Unterm Strich wird das im Jahr niemals mehr als ein vierstelliger Betrag sein, was ich so quasi nebenberuflich damit verdienen werde. Nach Recherche fand ich heraus, dass es sich für mich lohnen könnte, als Kleinunternehmer privat tätig zu werden. Mein Arbeitgeber hat da nichts dagegen und meine privaten Kunden würden Rechnungen mit Verweis auf den §19 Umstgesetzt aktzeptieren.
Ist ja alles prima soweit.
Angenommen ich melde mich nun als Kleinunternehmer an, und stelle meine Rechnung ohne Umst und Mwst an meinen Kunden und Hinweis auf §19, und ich bekomme das auch bezahlt. Dazu folgende Frage:
1. Muss eine Steuernummer auf die Rechnung ?
2. Wieviel von den eingenommenen xxxx Euro im Jahr bleiben da am Ende des Jahres so ungefähr übrig..Wird das dann überhaupt versteuert ? (komme Brutto im Jahr eh niemals inkl. normalen Gehalt über 50000 *träum*) Also, muss ich von dem nebenher eingekommen Geld als Kleinunternehmer was für die Steuer zurücklegen ?
3. Lohnt sich es dann einen Steuerberater zu nehmen ?
Ja, alles sehr grob, nur weiss ich mir nicht weiter zu helfen, als einfach direkt zu fragen. Wenn man neu in dieses Thema reinkommt, dann steht man einfach mal vor einem riesigem Berg fragen..
Danke im Voraus,
ThomasX22
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21.04.2008, 11:58
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von ThomasX22
Nach Recherche fand ich heraus, dass es sich für mich lohnen könnte, als Kleinunternehmer privat tätig zu werden.
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"Als Kleinunternehmer privat" gibt es nicht, Kleinunternehmer ist eben nicht "privat" und "privat" darfst Du nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden.
Zitat:
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1. Muss eine Steuernummer auf die Rechnung ?
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Ja, Deine.
Zitat:
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2. Wieviel von den eingenommenen xxxx Euro im Jahr bleiben da am Ende des Jahres so ungefähr übrig..Wird das dann überhaupt versteuert ?
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Versteuert wird Dein _Gesamt_einkommen, also Einkommen aus Angestelltentätigkeit + Einkommen aus Selbstständigkeit + sonstiges Einkommen (falls vorhanden), Strich drunter, Einkommensteuer.
Wie viel das ist, kannst Du, wenn Du weisst wieviel Du ungefähr verdienst, in Steuertabellen (Google) nachgucken.
Zitat:
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3. Lohnt sich es dann einen Steuerberater zu nehmen ?
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Kann so niemand sagen. Eigentlich ist das alles ohne machbar, aber es gibt halt Leute, die sind komplett überfordert, denen ist professionelle Unterstützung anzuraten.
Ganz wichtig: Lass' Dir von Deinem AG die Nebentätigkeit genehmigen - zumal Du offenbar in direkte Konkurrenz zu ihm trittst. Die fehlende Genehmigung kann in dem Fall die fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Und: Lies Dir mal die festgepinnten FAQ zu Selbstständigkeit und Gründung hier im Forum durch.
copy
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21.04.2008, 14:22
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
Ort: Hessen
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Vielen lieben Dank, copy !
Das hilft mir fürs erste sehr weiter ! Habe mir die FAQ´s im Forum jetzt auch nochmal genauestens durchgelesen und werde mir Hilfe von einen Steuerberater holen !
Danke und liebe Grüße,
ThomasX22
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21.04.2008, 21:05
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Meist reicht übrigens in einem Fall wie deinen (Kleinunternehmer mit geringen Umsätzen) ein ausführliches Beratungsgespräch beim Steuerberater, um die wichtigsten Fragen zu klären.
Den Rest kann man meines Erachtens dann selbst machen.
Der Steuerberater ist ja auch nicht umsonst 
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21.04.2008, 21:34
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Nabend
Zitat:
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...gerne hier und da grafische Arbeiten verkaufen möchte.
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Koennte das nicht unter umstaenden unter die freien Berufe fallen? Müsste dann in Richtung Künstler gehen.
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21.04.2008, 21:43
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Das macht aber steuerlich keinen Unterschied...
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21.04.2008, 21:45
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Lübeck
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Naja, falls er mal uebr die 17xxx Euro kommen sollte schon.
Ausserdem muss er dann kein Gewerbe anmelden, sondern nur beim Finanzamt anzeigen (oder?).
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21.04.2008, 22:00
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
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Der einzige Unterschied ist der Gewerbeschein.
Und wenn du auf die USt anspielst, sollte er über 17500€ Umsatz p.a. kommen, dann wäre erst mal zu klären, ob er berechtigt wäre, nur 7% MWST auszuweisen...
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