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Alt 22.04.2008, 13:03   #1
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b_ingo macht alles soweit korrekt
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Festsetzungbescheid erhalten


Hallo,

habe einen Festsetzungsbescheid vom FA erhalten, da ich versaumt habe meine EStE in der angegebenen Frist abzugeben. Daher wurde die Steuer geschaetzt und ich muss Steuern nachzahlen. Nach meiner Berechnung komme ich auf ein Verlust und ich moechte diese auch noch geltend machen obwohl ich die Frist zur abgabe versaumt habe.
Daher meine Fragen an euch:

1. Handelt es sich hier um einen Grundlagenbescheid (Feststellungbescheid) oder um einen normalen Steuerbescheid, den ich mit dem Einspuch innerhalb der Monatfrist anfechten kann?

2. Falls letzteres zutrifft, kann ich meine Erklaerung mit den benoetigten Unterlagen gleichzeitig mit dem Einspruch noch nachreichen und neu berechnen lassen?

3. Muss ich die Forderung ueberweisen oder was kann ich tun, um das zu vermeiden?

4. Was muss ich unbedingt noch beachten?
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Alt 22.04.2008, 16:58   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
1. Handelt es sich hier um einen Grundlagenbescheid (Feststellungbescheid) oder um einen normalen Steuerbescheid, den ich mit dem Einspuch innerhalb der Monatfrist anfechten kann?
wenn es sich um die Einkommensteuererklärung eines Einzelunternehmers handelt ist es ein normaler Steuerbescheid, der binnen einem Monat angefochten werden kann. Eine Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung dürfte auch genannt sein.

Zitat:
2. Falls letzteres zutrifft, kann ich meine Erklaerung mit den benoetigten Unterlagen gleichzeitig mit dem Einspruch noch nachreichen und neu berechnen lassen?
dazu bist du sogar verpflichtet. Wird innerhalb der Einspruchsfrist abgegeben, kann noch geändert werden, ansonsten kommt es auf die Nebenbestimmung des Schätzungsbescheids an (Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO etc.)

Zitat:
3. Muss ich die Forderung ueberweisen oder was kann ich tun, um das zu vermeiden?
muss überwiesen werden, sofern keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wird.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 24.04.2008, 07:59   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
b_ingo macht alles soweit korrekt
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Hallo Sven,

erstmal vielen Dank fuer deine Antwort.

Also ich bin zwar kein Einzelunternehmer sondern Privatperson im Sinne des Steuergesetzes, aber ich denke das macht hier keinen Unterschied. Eine Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung ist natuerlich genannt und der Einspruch innerhalb eines Monats einzulegen.

Der Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit der Bescheid einen Verwaltungsakt aendert oder ersetzt!!!! Was ist damit gemeint???

Nochmals Danke!

Gruß
b_ingo
b_ingo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2008, 10:08   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
Hallo,

Sie müssen den Satz weiterlesen, dann sehen Sie, dass das für Ihren Fall nicht zutrifft!
Sofort die Erklärungen nachreichen - am besten zusammen mit dem Einspruch - und sollte tatsächlich die Nachzahlung unberechtigt sein, um Aussetzung der Vollziehung bitten. Meistens wird die Erklärung dann gleich bearbeitet und das Zeitproblem ergibt sich nicht, es sei denn Sie legen die Erklärungen erst später vor.

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2008, 10:14   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
b_ingo macht alles soweit korrekt
Smile

Danke fuer die hilfreiche Antwort!

b_ingo
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