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1. Handelt es sich hier um einen Grundlagenbescheid (Feststellungbescheid) oder um einen normalen Steuerbescheid, den ich mit dem Einspuch innerhalb der Monatfrist anfechten kann?
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wenn es sich um die Einkommensteuererklärung eines Einzelunternehmers handelt ist es ein normaler Steuerbescheid, der binnen einem Monat angefochten werden kann. Eine Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung dürfte auch genannt sein.
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2. Falls letzteres zutrifft, kann ich meine Erklaerung mit den benoetigten Unterlagen gleichzeitig mit dem Einspruch noch nachreichen und neu berechnen lassen?
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dazu bist du sogar verpflichtet. Wird innerhalb der Einspruchsfrist abgegeben, kann noch geändert werden, ansonsten kommt es auf die Nebenbestimmung des Schätzungsbescheids an (Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO etc.)
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3. Muss ich die Forderung ueberweisen oder was kann ich tun, um das zu vermeiden?
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muss überwiesen werden, sofern keine Aussetzung der Vollziehung beantragt wird.
Gruß
Sven