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Alt 23.04.2008, 10:16   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
brakoe macht alles soweit korrekt

Kindergeld


Ich lebe getrennt und meine Kinder leben in meinem Haushalt.Solange lief das Kindergeld auf den Namen meines Mannes.Seit voriges Jahr April auf meinen.Habe es versäumt,den ganzen Papierkram in die Reihe zu kriegen.Kann ich rückwirkend das Kindergeld bekommen?BRAKOE
brakoe ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 23.04.2008, 10:54   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
http://www.google.de/search?hl=de&q=...kwirkend&meta=
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vianetz.com
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Alt 23.04.2008, 16:46   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
das Kindergeld kann vom Vater des Kindes eingefordert werden, mehr nicht. Eine doppelte Zahlung der Familienkasse gibt es nicht.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 24.04.2008, 00:40   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von fuchzga
 
Registriert seit: Nov 2007
Ort: München
fuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's gehtfuchzga hilft, wo's geht
Liebes BRAKOE,
warum sollte die Familienkasse noch ein zweites mal Kindergeld zahlen, wenn die Zahlung bereits raus ging.
Dem Amt ist ja letzendlich egal, ob sich die Eltern einig sind, wer das Geld empfängt.

Wo wir schon dabei sind: Nicht den Kinderfreibetrag vergessen.
Dein FUCHZGA
fuchzga ist gerade online   Mit Zitat antworten
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