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Alt 25.04.2008, 22:30   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
sunny999 macht alles soweit korrekt
Question

Kleinunternehmerregelung - USt


Hallo @ all,

nachdem ich trotz stundenlangen Suchens meine beiden Fragen hier nicht beantwortet gefunden habe, stelle ich sie. Sollte sie schon beantwortet worden sein - sorry im voraus.

Wenn ich zwei Gewerbe anmelde, gilt dann die Kleinunternehmerrregelung ( wg. Ust-Befreiung unterhalb 17.500,- im ersten, 50.000,- E im zweiten Jahr) für jedes Gewerbe extra? Oder werden beide automatisch zusammen veranlagt?

Entfällt auf Provisionszahlungen - die Überschreitung der o.g. Grenze vorausgesetzt - auch Umsatzsteuer? Muß ich die einfordern, wenn ich Provisionszahlungen erhalte? Muß ich die auszahlen, wenn ich Provi bezahle?

Für die Beantwortung vorab herzlichen Dank

Liebe Grüße

Sunny
sunny999 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.04.2008, 23:30   #2
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von sunny999 Beitrag anzeigen
Wenn ich zwei Gewerbe anmelde, gilt dann die Kleinunternehmerrregelung ( wg. Ust-Befreiung unterhalb 17.500,- im ersten, 50.000,- E im zweiten Jahr) für jedes Gewerbe extra? Oder werden beide automatisch zusammen veranlagt?
Für die Kleinunternehmerregelung werden alle Deine Gewerbeeinkünfte zusammengezählt.

Zitat:
Entfällt auf Provisionszahlungen - die Überschreitung der o.g. Grenze vorausgesetzt - auch Umsatzsteuer?
Logisch.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 11:33   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
sunny999 macht alles soweit korrekt
Hi Thomas,

ganz herzlichen Dank für Deine prompte Antwort . Eine Frage habe ich noch:

Aaaalso, wenn ich unter 17.500 Euro bleibe, sind die Rechnungen ohne UmSt. Wenn ich jetzt 17.600 verdiene - muß ich dann ca. 3.500,- Euro erstmal an UmSt. rückwirkend an das FA zahlen, so daß ich dann nur noch 14.000 Einnahmen habe?

Und muß ich dann - vorausgesetzt es ist so - alle meine Rechnungen korrigieren? (Wg. Vorsteuerabzug meiner Kunden?)

Lieben Dank und ein schönes Wochenende

wünscht

Sunny
sunny999 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 11:51   #4
TP-Senior
 
Registriert seit: May 2007
eugenie macht alles soweit korrekt
nein, erst im Folgejahr ist man dann ustpflichtig!

Gruß E.
eugenie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 11:56   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
sunny999 macht alles soweit korrekt
Danke für die prompte Antwort.

Heißt das dann, dass im ersten Jahr generell keine UmSt. anfällt, egal, wieviel Umsatz ich mache?

Liebe Grüße

Sunny
sunny999 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 12:55   #6
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Nein. Der voraussichtliche Umsatz muß unter 50.000 sein, auch das steht in §19 Umsatzsteuergesetz. Und wenn Du nicht zum 1.1. anfängst wird der tatsächliche Umsatz dann auch noch auf einen "virtuellen GEsamtjahresumsatz" hochgerechnet.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 14:58   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2008
sunny999 macht alles soweit korrekt
Ganz, ganz herzlichen Dank.

Ich spar mir jetzt jeglichen Sarkasmus über Starthilfen in die Selbständigkeit ... oder sollte es eher heißen: Startfelsen auf dem Weg in die Selbständigkeit ... ...

Liebe Grüße

Sunny
sunny999 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 15:05   #8
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von sunny999 Beitrag anzeigen
Ganz, ganz herzlichen Dank.

Ich spar mir jetzt jeglichen Sarkasmus über Starthilfen in die Selbständigkeit ... oder sollte es eher heißen: Startfelsen auf dem Weg in die Selbständigkeit ... ...
Wäre auch überflüssig - wer soll Dir denn Steine in den Weg legen? Das ist doch alles reichlich transparent (wenn man sich einmal gründlich damit befasst hat).

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.04.2008, 15:06   #9
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Die Kleinunternehmerregelung ist auch nicht als Starthilfe für Selbstständige gedacht sondern wohl eher als Bürkkratieabbau für Leute die wenig Umsatz haben. Als Starthilfe gibt es andere Programme.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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