 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, Fragen stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
25.04.2008, 22:30
|
#1
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
|
Kleinunternehmerregelung - USt
Hallo @ all,
nachdem ich trotz stundenlangen Suchens meine beiden Fragen hier nicht beantwortet gefunden habe, stelle ich sie. Sollte sie schon beantwortet worden sein - sorry im voraus.
Wenn ich zwei Gewerbe anmelde, gilt dann die Kleinunternehmerrregelung ( wg. Ust-Befreiung unterhalb 17.500,- im ersten, 50.000,- E im zweiten Jahr) für jedes Gewerbe extra? Oder werden beide automatisch zusammen veranlagt?
Entfällt auf Provisionszahlungen - die Überschreitung der o.g. Grenze vorausgesetzt - auch Umsatzsteuer? Muß ich die einfordern, wenn ich Provisionszahlungen erhalte? Muß ich die auszahlen, wenn ich Provi bezahle?
Für die Beantwortung vorab herzlichen Dank
Liebe Grüße
Sunny
|
|
|
25.04.2008, 23:30
|
#2
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
|
Zitat:
Zitat von sunny999
Wenn ich zwei Gewerbe anmelde, gilt dann die Kleinunternehmerrregelung ( wg. Ust-Befreiung unterhalb 17.500,- im ersten, 50.000,- E im zweiten Jahr) für jedes Gewerbe extra? Oder werden beide automatisch zusammen veranlagt?
|
Für die Kleinunternehmerregelung werden alle Deine Gewerbeeinkünfte zusammengezählt.
Zitat:
|
Entfällt auf Provisionszahlungen - die Überschreitung der o.g. Grenze vorausgesetzt - auch Umsatzsteuer?
|
Logisch.
|
|
|
26.04.2008, 11:33
|
#3
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
|
Hi Thomas,
ganz herzlichen Dank für Deine prompte Antwort  . Eine Frage habe ich noch:
Aaaalso, wenn ich unter 17.500 Euro bleibe, sind die Rechnungen ohne UmSt. Wenn ich jetzt 17.600 verdiene - muß ich dann ca. 3.500,- Euro erstmal an UmSt. rückwirkend an das FA zahlen, so daß ich dann nur noch 14.000 Einnahmen habe?
Und muß ich dann - vorausgesetzt es ist so - alle meine Rechnungen korrigieren? (Wg. Vorsteuerabzug meiner Kunden?)
Lieben Dank und ein schönes Wochenende
wünscht
Sunny
|
|
|
26.04.2008, 11:51
|
#4
|
|
TP-Senior
Registriert seit: May 2007
|
nein, erst im Folgejahr ist man dann ustpflichtig!
Gruß E.
|
|
|
26.04.2008, 11:56
|
#5
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
|
Danke für die prompte Antwort.
Heißt das dann, dass im ersten Jahr generell keine UmSt. anfällt, egal, wieviel Umsatz ich mache?
Liebe Grüße
Sunny
|
|
|
26.04.2008, 12:55
|
#6
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
|
Nein. Der voraussichtliche Umsatz muß unter 50.000 sein, auch das steht in §19 Umsatzsteuergesetz. Und wenn Du nicht zum 1.1. anfängst wird der tatsächliche Umsatz dann auch noch auf einen "virtuellen GEsamtjahresumsatz" hochgerechnet.
|
|
|
27.04.2008, 14:58
|
#7
|
|
TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
|
Ganz, ganz herzlichen Dank.
Ich spar mir jetzt jeglichen Sarkasmus über Starthilfen in die Selbständigkeit ... oder sollte es eher heißen: Startfelsen auf dem Weg in die Selbständigkeit ...  ...
Liebe Grüße
Sunny
|
|
|
27.04.2008, 15:05
|
#8
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
|
Zitat:
Zitat von sunny999
Ganz, ganz herzlichen Dank.
Ich spar mir jetzt jeglichen Sarkasmus über Starthilfen in die Selbständigkeit ... oder sollte es eher heißen: Startfelsen auf dem Weg in die Selbständigkeit ...  ...
|
Wäre auch überflüssig - wer soll Dir denn Steine in den Weg legen? Das ist doch alles reichlich transparent (wenn man sich einmal gründlich damit befasst hat).
copy
|
|
|
27.04.2008, 15:06
|
#9
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
|
Die Kleinunternehmerregelung ist auch nicht als Starthilfe für Selbstständige gedacht sondern wohl eher als Bürkkratieabbau für Leute die wenig Umsatz haben. Als Starthilfe gibt es andere Programme.
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:22 Uhr.
|
 |